OFFENER BRIEF Kritische Anmerkungen und Klarstellungen zur

ADD Köln e.V.
50667 Köln, Bonner Wall 39-41
3. April 2016
OFFENER BRIEF
Kritische Anmerkungen und Klarstellungen zur Begründung des Antrags
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/7648)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben die Diskussionen um den Antrag (Drs.18/7648, Erinnerung und Gedenken an den
Völkermord an den Armeniern vor 100 Jahren) mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Im
Folgenden werden wir daher unseren Unmut über die einseitige und fehlerhafte Darstellung der
tragischen Ereignisse von vor über 100 Jahren im Osmanischen Reich zum Ausdruck bringen.
Des Weiteren möchten wir Sie für unsere Ängste und Wünsche sensibilisieren, damit das
friedliche Zusammenleben und die deutsch- türkische Freundschaft keinen Schaden nimmt.
Freilich hätten wir uns gewünscht, dass auch die in Deutschland lebenden Türkischstämmigen zu
den Beratungen über eine Armenierresolution befragt worden wären. Ein konstruierter
innerdeutscher Konsens, der sich auf vereinzelte Außenseiterstimmen innerhalb der türkischen
Gemeinde stützt, kann zweifellos keine Anerkennung finden und auch keinen Beitrag zur
Klärung der Vergangenheit leisten.
Bereits die im Jahre 2015 von allen Bundestagsfraktionen vorgelegten Anträge zum Thema
Armenien, hatten durch ihre betonte Einseitigkeit der Darstellung die türkische Gemeinde
zutiefst verletzt.1 Dies gilt auch für die parlamentarischen Beratungen vom 25. Februar 2016, in
denen erneut höchst fragwürdige historische Bekenntnisse abgelegt wurden, die keineswegs auf
seriösen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Es ist nicht akzeptabel, dass die osmanische/
türkische Geschichte immer wieder zum innenpolitischen Spielball deutscher Parteien wird.
1
Vgl. z. Bsp.: Drs. 18/ 4684; Drs. 18/4687; Drs. 18/4335.
Türkische Mitbürgerinnen und Mitbürger werden somit durch ein historisches Thema polarisiert
und politisiert. Niemanden kann daran gelegen sein, dass die Erinnerung an die Vergangenheit
einen Schatten über unsere gemeinsame Gegenwart und Zukunft legt. Die einseitige Behandlung
der armenischen Frage drängt türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Eindruck auf, dass
sie in diesem Land unerwünscht sind. Diesem Eindruck können deutsche Politikerinnen und
Politiker nur entgegentreten, indem sie sich mit der nötigen Sorgfaltspflicht zu diesem
schwierigen historischen Thema äußern.
Vollkommen inakzeptabel ist daher für uns die Forderung, dass die Behandlung der armenischen
Frage zum Thema schulischen Unterrichts werden solle. Die Folgen wären verheerend, da
türkische Schülerinnen und Schüler sich diskriminiert und ausgegrenzt fühlen könnten. Der
Integration türkischer Schülerinnen und Schüler würde hiermit ein Bärendienst erwiesen werden.
Ferner würden Schulen und Lehrer mit der Aufarbeitung und Bewältigung hoch umstrittener
historischer Ereignisse überfordert werden. Der geringe empirische Wert bisheriger schulischer
Vorarbeiten und Studien erschwert zudem eine sachliche Auseinandersetzung mit einem kaum
aufgearbeiteten Randthema.2 Es ist keineswegs verständlich, dass lediglich die Behandlung der
armenischen Frage verstärkt thematisiert werden soll, obwohl eine historisierende Einordnung
des Zerfallsprozesses des Osmanischen Reiches aus europäischer oder globalhistorischer
Perspektive anzustreben wäre. Des Weiteren möchten wir auf die Gefahr hinweisen, dass eine
einseitige Behandlung der Armenierfrage zu einer weiteren Entfremdung zwischen Christen und
2
Vgl. z. Bsp. nachfolgenden Aufsatz, der fast ausschließlich anhand empirisch unzureichender Wikipedia- Beiträge
erstellt wurde: Gemein, Gisbert, u. Walter, Uwe, Was geht uns ein Völkermord im Osmanischen Reich im Jahre
1915 an?, in: geschichte für heute 6, 3 (2013), S. 5- 21. Einen etwas kritischeren aber ebenfalls unzureichenden
Überblick bietet: Frings, Andreas, Völkermord an den Armeniern und interkulturelles Lernen im
Geschichtsunterricht. Ein Lehrbericht, in: geschichte für heute 7, 1 (2014), S. 70- 71. Auch eine bereits vor Jahren
veröffentlichte Lehrerhandreichung für das Land Brandenburg muss aufgrund der Verwendung von Plagiaten und
verfälschten „Archivdokumenten“ kategorisch abgelehnt werden. Vgl. Landesinstitut für Schule und Medien
Brandenburg (Hrsg.), Völkermorde und staatliche Gewaltverbrechen im 20. Jahrhundert als Thema schulischen
Unterrichts, Ludwigsfelde 2005. Siehe insbesondere das Bild- und Quellenmaterial der beiliegenden CD- Rom sowie
die nicht kenntlich gemachte deutsche Übersetzung der gefälschten Andonian- Dokumente unter T. 16. Für eine
empirische Widerlegung vgl.: Orel, Şinasi, u. Yuca, Süreyya, Ermenilerce Talat Paşa’ya atfedilen Telegrafların Gerçek
Yüzü, Ankara 1983. Die von Vahakn Dadrian, Taner Akçam und Hilmar Kaiser in diesem Zusammenhang
erhobenen medialen Einwände zur Glaubwürdigkeit der Andonian- Dokumente halten einer quellenkritischen
Überprüfung nicht stand.
Muslimen führen kann, da die besondere Betonung einer „Opfer-“ oder „Täterrolle“ zu
politischen Zwecken missbraucht werden könnte.
Im Folgenden möchten wir daran erinnern, dass der inflationäre Gebrauch des juristischen
Völkermordbegriffs zu seiner fortschreitenden Entwertung führt, die nicht im Sinne der
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sein kann. Folglich handelt es
sich bei den tragischen Ereignissen von 1915 nicht um einen unbestreitbaren Völkermord,
sondern um ein zwischen Historikern hoch umstrittenes Thema. Die einseitige Privilegierung
politisierter Forschungsergebnisse und die Ausblendung seriöser Forschung kann nicht im Sinne
der Wahrheitsfindung sein.3 Die These eines Völkermords an den Armeniern hält zudem keiner
juristischen und historischen Überprüfung stand. Allein aus formalen Gründen ist anzumerken,
dass die Genozidkonvention nicht rückwirkend anwendbar ist und keine pauschale Verurteilung
ohne ein rechtskräftiges Gerichtsurteil internationale Wirksamkeit oder Anerkennung finden
kann. Wissenswert ist zudem, dass weder die den Briten zur Verfügung stehenden Berichte,
Aufzeichnungen und Verhörprotokolle, noch die der Vereinigten Staaten, zum Nachweis
individueller Schuld der in Malta internierten türkischen Soldaten, Zivilisten und Politiker
genügten.4 Des Weiteren wurden im Friedensvertrag von Lausanne alle Vergehen zwischen dem
1. August 1914 und dem 20. November 1922 amnestiert.5 Eine ähnliche Klausel enthält auch der
Friedensvertrag von Kars, der zwischen den Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan,
Georgien und der Türkei geschlossen wurde.6
Parlamentsabgeordnete überschreiten zweifellos ihre Kompetenz, wenn sie zu Richtern über
historische Kontroversen werden. Türkische Mitbürgerinnen und Mitbürger erwarten vom
3
Siehe hierfür die Teilnehmerliste der „internationalen Tagung“ : „Zeuge eines Jahrhundertverbrechens. Das
Deutsche Reich und der Völkermord an den Armeniern“ im Deutschen Historischen Museum vom 1. bis 3. März
2015. Zu beanstanden ist im Besonderen, dass kein wissenschaftlicher Widerspruch durch einen Vortrag eines
Kritikers der Völkermordthese zugelassen wurde.
4
Vgl. Şimşir, Malta Sürgünleri, 2. Auflage, Ankara 1985, S. 241- 244.
5
Vgl. Schabas, William A., Unimaginable Atrocities. Justice, Politics, and Rights at the War Crimes Tribunals,
Oxford 2012, S. 177. Siehe auch: Declaration of Amnesty VIII, in: Treaty of Lausanne between Principal Allied and
Asscociated Powers and Turkey (1923), 28 LNTS 11.
6
Artikel 15 garantiert allen Kriegsparteien eine vollständige Amnestie für Verbrechen und Vergehen an der
Kaukasusfront. Vgl. Treaty of Kars, 23. Oktober 1921; Çağlar, Günay, Türkiye- Sovyet Rusya Arasında Türkiye’nin
Bukünkü Kuzey- Doğu Sınırının Belirlenmesi Süreci ve Kars Antlaşması, in: Atatürk Üniversitesi Türkiyat
Araştırmaları Enstitüsü Dergisi 17 (2001), S. 300.
deutschen Parlament, dass man einen Beitrag zum Frieden und zur Aussöhnung leistet und nicht
die vorhandenen Probleme durch einseitige Beschlüsse weiter verschärft.
Die türkische Regierung und die Mehrheit der türkischen Bevölkerung bestreiten keineswegs die
Härten einer Zwangsumsiedlung während des Ersten Weltkriegs.7 Für die historische Bewertung
ist es jedoch unerlässlich, die tatsächlichen Gründe und Umstände die zu dieser Entscheidung
führten, sachlich zu analysieren. Eine Ausblendung und Relativierung der auch von Armeniern
verübten Untaten ist nicht nur ein Angriff auf die historische Wahrheit, sondern auch auf die
wahrhafte Erinnerung der Bevölkerung Anatoliens. Es würde daher den Abgeordneten des
Deutschen Bundestags gut anstehen sich mit erhöhter Sensibilität diesem schwierigen Thema zu
nähern.
Türkische Regierungen haben mehrmals ihren guten Willen bekundet, indem sie sich für die
Restaurierung armenischer Kirchen, Schulen und Plätze eingesetzt haben.8 Des Weiteren hat man
die Einsetzung einer Historikerkommission zur Klärung der Vergangenheit vorgeschlagen.9
Leider konnte bisher eine entsprechende Kommission nicht gebildet werden, da das armenische
Verfassungsgericht eine Infragestellung der Völkermordthese untersagt.10
7
Vgl. hierfür das Schreiben Recep Tayyip Erdoğans an Aram Ateşyan vom 24. April 2015; Erdoğan, Recep T.,
Türkiye Cumhuriyeti Başbakanı Sayın Recep Tayyip Erdoğan’ın 1915 Olaylarına ilişkin Mesajı. 23 Nisan 2014, in:
Ermeni Araştırmaları 47 (2014), S. 186- 187; Siehe auch: Davutoğlu, Ahmet, Turkish- Armenian Relations in the
Process of De- Ottomanization or „Dehistoricization“. Is a „Just Memory“ possible?, in: Turkish Policy Quarterly 1
(2014), S. 21- 30.
8
Vgl. T.C. Başbakanlık Yurtdışı Türkler ve Akraba Topluluklar Başkanlığı (Hrsg.), Bin Yıllık Komşumuz Ermeniler.
Bir Asırlık Mesele. Demokratikleşme Sürecinde Yeni Yaklaşımlar. 1915 – 2015, Ankara 2015, S. 39- 43.
9
Siehe hierfür z. Bsp. das Schreiben Recep Tayyip Erdoğans an den damaligen armenischen Präsidenten Robert
Kocaryan vom 10. April 2005. Bereits 20 Jahre zuvor hatten auch der armenischstämmige Prof. Parsegian und der
ehemalige türkische Kultusminister Prof. Talman einen ähnlichen Aufruf veröffentlicht. Vgl. Halman, Talat,
Ermenilere Erişmek, in: Milliyet vom 18. März. 1985; Parsegian, Lawrence, For Turkish- Armenian- Study of a
Shared Tragedy, in: The New York Times vom 8. Juni 1985.
10
„The RA Constitutional Court also findsthat the provisions of theProtocol on Development of Relations between
the Republic of Armenia and the Republic of Turkey cannot be interpreted or applied in the legislative process and
application practice of the Republic of Armenia as well as in the interstate relations in a way that would contradict
the provisions of the Preamble to the RA Constitution and the requirements of Paragraph 11 of the Declaration of
Independence of Armenia.“ Inoffizielle englische Übersetzung der Entscheidung des armenischen
Verfassungsgerichts vom 12. Januar 2010, S. 5- 6. Zu finden unter: http://www.concourt.am.. Paragraph 11 der
armenischen Unabhängigkeitserklärung besagt: „11, The Republic of Armenia stands in support of the task of
achieving international recognition of the 1915 Genocide in Ottoman Turkey and Western Armenia.“
http://www.gov.am/en/independence/.
Wir fordern daher die demokratischen Kräfte des Bundestages auf, keine einseitige Resolution
zur armenischen Frage zu verabschieden, da sie lediglich die bestehenden Probleme verschärfen
würde ohne einen Beitrag zur Aufarbeitung der Vergangenheit zu leisten. Es wäre keineswegs
verständlich, wenn die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei
durch ein hundert Jahre altes historisches Thema Schaden nehmen würden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihren Antrag (Drs.18/7648, Erinnerung und Gedenken an
den Völkermord an den Armeniern vor 100 Jahren), nach einer rund 40- minütigen „Debatte“ im
Plenum des Bundestags, am Donnerstag, den 25. Februar 2016, zurückgezogen. Hiermit entfiel
auch die geplante Abstimmung über die Vorlage. In dieser hatten die Grünen vollmundig beklagt,
dass „die Taten der damaligen türkischen Regierung“ seit dem Jahr 1915 „zur fast vollständigen
Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt“ hätten. Dieses äußerst fragwürdige
Oppositionsmanöver- das eigentlich die Fraktionen der großen Koalition und die
Bundeskanzlerin im Besonderen in die Enge treiben sollte, wurde durch einen Appell des
Abgeordneten Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU), an die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen von
einer Abstimmung abzusehen, in erneute Gespräche einzutreten und einen breiteren Konsens zu
suchen, aufgeschoben.11 Cem Özdemir12 (Bündnis 90/Die Grünen) ergriff die sich bietende
Situation, um eine drohende Abstimmungsniederlage zu verhindern und willigte per Handschlag
mit Volker Kauder (CDU) ein- dem Vorsitzenden der regierenden Unionsfraktion- dass ein
gemeinsamer Antrag verabschiedet werden solle. Özdemir formulierte zugleich drei
Kernforderungen:
11
„Nochmals: In der jetzigen Situation, angesichts der Flüchtlingskrise erweisen Sie all denjenigen, die sich darum
bemühen, für mehr Menschlichkeit, für mehr Humanität gerade in der Türkei zu sorgen, einen
Bärendienst.Deswegen ein letzter Appell an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, heute von einer Abstimmung
abzusehen und noch einmal in Gespräche mit uns einzutreten.Wir sind dazu bereit; Sie haben das gehört.Wir
Koalitionsfraktionen stehen zu unserer Debatte aus dem vergangenen Jahr.Es ist möglich, hier im Hohen Hause
einen ganz großen Konsens in dieser Frage zu finden. Unsere Hand ist ausgestreckt.Ergreifen Sie sie. Deutscher
Bundestag, Stenografischer Bericht, 158. Sitzung, Berlin 25. Februar 2016, 15565.
12
Cem Özdemir hat eine erstaunliche Wandlungsfähigkeit in seiner Haltung gegenüber parlamentarischen
Resolutionen zur armenischen Frage im Deutschen Bundestag gezeigt. So lehnte er selber entsprechende
Resolutionen lange Zeit selber ab. Vgl. z. Bsp.: Özdemir, Cem, Verurteilung der Türkei wäre nicht hilfreich, in:
Süddeutsche Zeitung vom 27.April 2001. Auch während seiner Teilnahme an der Armenierkonferenz an der BilgiUniversität im Jahre 2005 verwies er auf die fragwürdige Annahme, dass eine kritische Diskussion innerhalb der
Türkei parlamentarische Resolutionen im Ausland verhindern könnten.“ Vgl. Özdemir, Cem, Biz Avrupa´dan ne
yapabiliriz?, in: Aral, Fahri (Hrsg.), İmparatorluğun Çöküş Döneminde Osmanlı Ermenileri. Bilimsel Sorumluluk ve
Demokrasi Sorunları. 23-25 Eylül 2005, İstanbul 2011, S. 595.
1. Der Antrag müsse die Ereignisse von 1915 „glasklar“ als „Völkermord bezeichnen.
2. Der Bundestag müsse sich zu einer „deutschen Mitverantwortung“ bekennen.
3. Der Bundestag möge sich stärker um eine Verbesserung der armenisch- türkischen
Beziehungen bemühen, damit auch die Grenzen wieder geöffnet werden könnten.
Freilich kann an dieser Stelle nicht auf alle Redebeiträge13 und Bemerkungen im Plenum
eingegangen werden. Letztlich diente die ritualisierte Plenardebatte vorrangig dazu, die einseitigen
Positionen der Parteien bzw. ihrer Fraktionen zur Armenierfrage öffentlich zu markieren – oft
durch betonte Abgrenzung gegeneinander – und dabei die eigenen Positionen zu legitimieren und
konkurrierende Positionen zu kritisieren.14 Unverständlich ist daher, dass die zahlreichen
begründeten Einwände und Kritikpunkte der in Deutschland lebenden türkischstämmigen
Mitbürgerinnen und Mitbürger in keiner Weise erwähnt oder thematisiert wurden. Inszenierte
Streitgespräche sowie vorgeschobene Konsenssuche können über die offensichtliche Unkenntnis
der Abgeordneten nicht hinwegtäuschen. Diese bevormundende Deutung und Wahrnehmung
unterschiedlicher türkischer Positionen geht einher mit der Verzerrung und Leugnung staatlicher
Verlautbarungen, wissenschaftlicher Publikationen und zivilgesellschaftlicher Entwicklungen in
der Türkei, in Deutschland und in aller Welt. Starke Vorurteile und beschämende Unkenntnis der
Weltkriegsereignisse finden sich im Besonderen in der politischen und historischen
Antragsbegründung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Die Autoren und Verantwortlichen
profitierten dabei von der Abwesenheit wissenschaftlicher Fußnoten, Namen und ethischer
Standards, die bei weitreichenden öffentlichen Thesen und Grundannahmen dieser Art zu
erwarten wären.
Hierzu merken wir daher im Folgenden an:
1. Es ist keineswegs akzeptabel, dass die „Größe“ und „Folgenschwere“ der Ereignisse von
1915 im engen Rahmen einer „mehrtausendjährigen“ armenischen Nationalgeschichte
bewertet werden und nicht aus einer europäischen oder globalhistorischen Perspektive,
die den Zerfallsprozess des Osmanischen Reiches historisiert.
13
Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), Klaus Brähmig (CDU/CSU), Stefan Liebich (DIE LINKE), Ulla Jelpke
(DIE LINKE), Albert Weiler (CDU/CSU), Dietmar Nietan (SPD), Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN), Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU), Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU).
14
Vgl. hierfür z. Bsp. die weitreichenden Ausführungen und Abgrenzungen von Ulla Jelpke, Redebeitrag 15559 B.
2. Klargestellt werden muss ferner, dass es sich bei den vermeintlich „unabhängigen
Berechnungen“ sowie der symbolischen Opferzahl von „über einer Million“ Armeniern,
um Schätzungen handelt, die keineswegs wissenschaftlich gesichert sind.
3. Es ist nicht zu bestreiten, dass auch unabhängige Historiker, Parlamente und
internationale Organisationen einen „Völkermord“ an den Armeniern anerkannt haben.
Dieser Umstand darf jedoch nicht zu einer unkritischen Übernahme verleiten, wenn
einseitig präsentierte Fakten nicht eigenständig hinterfragt werden können.
4. Das ritualisierte Gedenken der Armenier und ihrer Diaspora ist sicherlich von zentraler
Bedeutung für die Identität dieses Volkes. Es ist jedoch nicht verständlich, dass einseitige
kulturelle und historische Deutungen zur Durchsetzung weitreichender politischer
Forderungen instrumentalisiert werden.
5. Höchst problematisch ist auch das offene Bekenntnis, dass der Deutsche Bundestag der
Ereignisse auch im Zusammenhang des aktuellen Erinnerns an den Ersten Weltkrieg
gedenken solle. Es entsteht für die türkische Gemeinde der Eindruck, dass über die
Diskussion der Verantwortung des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges, deutscher
Kriegsverbrechen und Schuld, der Erinnerungsschatten einer parlamentarischen
Anerkennung eines „Völkermords“ an den Armeniern gelegt werden soll. Es bleibt daher
zu hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags diesem Eindruck glaubhaft
entgegentreten, indem sie sich auch kritisch mit ihrer eigenen Geschichte befassen.
6. Nicht nur die Türkei bestreitet, dass es sich bei den Ereignissen von 1915 um einen
„Völkermord“ handelt. Diese Sicht wird von der Mehrheit der türkischen Bevölkerung,
auch der türkischstämmigen in Deutschland, in differenzierter Form geteilt. Hierbei
handelt es sich keineswegs um eine Verweigerungshaltung die Fakten ignoriert, sondern
um begründete Einwände, die sich auf die Spitzenergebnisse türkischer und
internationaler Historiker stützen. Ferner verfügt auch die türkische Bevölkerung über
eine glaubhafte mündliche und schriftliche Erinnerung der Ereignisse von 1915, die sich
nicht durch undifferenzierte Anträge im Bundestag auslöschen lässt.15
7. Tatsächlich gab es im Jahre 2008 Anlass zur Hoffnung auf eine armenisch- türkische
Annäherung, als die Staatspräsidenten beider Länder gemeinsam ein Fußball-Länderspiel
15
Vgl. z. Bsp.: T.C. Başbakanlık Devlet Arşivleri Genel Müdürlüğü (Hrsg.), Ermeniler Tarafından yapılan Katliam
Belgeleri (1914 – 1919), 2. Bde., Ankara 2001; T.C. Başbakanlık Devlet Arşivleri Genel Müdürlüğü (Hrsg.), Osmanlı
Belgelerinde Ermenilerin Sevk ve İskânı (1878-1920), Ankara 2007; Özdemir, Hikmet, u. Sarınay, Yusuf (Hrsg.),
Türk – Ermeni İhtilâfı Belgeler. Turkish – Armenian Conflict Documents, Ankara 2007; T.C. Başbakanlık Devlet
Arşivleri Genel Müdürlüğü (Hrsg.), Osmanlı Belgelerinde Ermeni İsyanları (1878-1895), 4. Bde., Ankara 2008; T.C.
Genelkurmay Başkanlığı (Hrsg.), Arşiv Belgeleriyle Ermeni Faaliyetleri 1914 – 1918, 8. Bde., Ankara 2005- 2008.
in Yerevan besuchten (das Rückspiel fand am 14. Oktober 2009 in Bursa statt). Des
Weiteren wurde 2009 zwischen den Außenministern beider Länder ein gemeinsames
Protokoll unterzeichnet, in dem u. a. die Gründung einer Historikerkommission
vorgesehen war.16 Klargestellt werden muss an dieser Stelle, dass die Ratifizierung des
Protokolls an der Haltung des armenischen Verfassungsgerichts scheiterte, das eine
Infragestellung der Völkermordthese kategorisch ablehnte.17 Die Türkei verknüpfte daher
als Reaktion die Lösung des Karabach- Konflikts mit der Diskussion einer möglichen
Annäherung oder Grenzöffnung.
8. Ungeheuerlich ist auch die vollmundige Fehlbehauptung, dass eine Versöhnung der
beiden Völker nur dann denkbar sei, wenn die Ereignisse vor 100 Jahren grundlegend
aufgeklärt und die vermeintlichen Fakten nicht weiter bestritten würden. Der Deutsche
Bundestag kann sich mit einer solchen Behauptung nur bis auf die Knochen blamieren,
da selbst bis zum heutigen Tage nicht alle Verbrechen während des Nationalsozialismus
„grundlegend“ aufgeklärt wurden.18 Angesichts dieser historischen Erfahrung wäre es
keineswegs gerechtfertigt, wenn von Armeniern und Türken höhere Standards und
unrealistische Vorbedingungen zur Aussöhnung verlangt würden. Nicht vergessen
16
[…] the sub-commission on the historical dimension to implement a dialogue with the aim to restore mutual
confidence between the two nations, including an impartial scientific examination of the historical records and archives
to define existing problems and formulate recommendations, in which Turkish, Armenian as well as Swiss and other
international experts shall take part. Protocol on Development of Relations Between The Republic of Turkey and the
Republic of Armenia, Press Release of the Turkish Foreign Ministry, No. 153 vom 31. August 2009.
17
„The RA Constitutional Court also findsthat the provisions of theProtocol on Development of Relations between
the Republic of Armenia and the Republic of Turkey cannot be interpreted or applied in the legislative process and
application practice of the Republic of Armenia as well as in the interstate relations in a way that would contradict
the provisions of the Preamble to the RA Constitution and the requirements of Paragraph 11 of the Declaration of
Independence of Armenia.“ Inoffizielle englische Übersetzung der Entscheidung des armenischen
Verfassungsgerichts vom 12. Januar 2010, S. 5- 6. Zu finden unter: http://www.concourt.am.. Paragraph 11 der
armenischen Unabhängigkeitserklärung besagt: „11, The Republic of Armenia stands in support of the task of
achieving international recognition of the 1915 Genocide in Ottoman Turkey and Western Armenia.“
http://www.gov.am/en/independence/.
18
Vgl. z. Bsp. die anhaltende Diskussion zur Rolle des Deutschen Auswärtigen Amts: Conze, Eckart, Frei, Norbert,
Hayes, Peter, u. Zimmermann, Moshe (Hrsg.), Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten
Reich und in der Bundesrepublik, München 2010; Hürter, Johannes, Das Auswärtige Amt, die NS- Diktatur und der
Holocaust. Kritische Bemerkungen zu einem Kommissionsbericht, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 59, 2
(2011), S. 165- 184; Evans, Richard J., The German Foreign Office and the Nazi Past, in: Neue Politische Literatur
56, 2 (2011), S. 165- 183; Frei, Norbert, u. Hayes, Peter, The German Foreign Office and the Past, in: Bulletin of the
German Historical Institute 49 (2011), S. 55- 69; Schulte, Jan E., u. Wala, Michael (Hrsg.), Widerstand und
Auswärtiges Amt. Diplomaten gegen Hitler, München 2013.
werden sollte zudem, dass sich vom 18. Juni bis zum 1. November 1918 eine hochrangige
armenische Delegation in Constantinopel (Istanbul) aufhielt, um für die Anerkennung
einer armenischen Republik zu werben.19 Erste Versuche der Aussöhnung und des
kritischen Dialogs hatten folglich bereits in der Regierungsphase der Komitees für
Einheit und Fortschritt begonnen. Es ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, dass
die zum Teil selbstkritischen Anmerkungen des ersten armenischen Ministerpräsidenten
Hovhannes Kachaznouni in Vergessenheit geraten sind.20 Ferner muss auf die heutige
armenische Gemeinde in der Türkei verwiesen werden, die in ihrer Mehrheit friedlich und
versöhnt mit anderen türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zusammenlebt.
9. Die Ereignisse von 1915 können in der Türkei ergebnisoffen – trotz aller
Schwierigkeiten- diskutiert werden.21 Türkische Staatsbürger und türkischstämmige
Deutsche können jedoch mit einigem Recht fragen, ob auch der armenische Staat und
einige europäische Staaten über die nötige Reife verfügen sich mit kritischen Meinungen
auseinanderzusetzen. Es verwundert daher nicht, dass der Antrag der Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen den Ausgang des international stark beachteten Gerichtsurteils um Doğu
Perinçek verschweigt.22
10. Die Rolle des kaiserlichen Deutschlands während der Zwangsumsiedlung der Armenier
bleibt in der Forschung umstritten und lässt sich keineswegs mit pauschalen
Schuldzuweisungen verstehen.23
11. Skandalös ist der Verweis auf den evangelischen Theologen Dr. Johannes Lepsius der am
5. Oktober 1915 im Deutschen Reichstag die Ergebnisse seiner im Juli/ August 1915 in
Kontantinopel durchgeführten “Recherchen” vorgetragen habe. Die Fraktion Bündnis
19
Vgl. Hovannisian, Richard G., Armenia on the Road to Independence 1918, Berkeley 1967, S. 229- 238.
20
Vgl. z. Bsp.: Katchaznouni, Hovhannes, The Armenian Revolutionary Federation. (Dashnagtzoutiun) Has nothing
to do any more, übersetzt v. Matthew A. Callender, editiert v. John Roy Carlson, New York 1955.
21
Vgl. z. Bsp. hierfür die zahlreichen Übersetzungen der Arbeiten einiger Genozidforscher: Vahakn Dadrian,
Raymond Kévorkian, Hans- Lukas Kieser, Taner Akçam etc.
22
Vgl. The European Court of Human Rights, Case of Perinçek v. Switzerland (Application no. 27510/08), vom 15.
Oktober 2015.
23
Vgl. z. Bsp. zur Diskussion : Dadrian, Vahakn N., German Responsibility in the Armenian Genocide: A Review of
the Historical Evidence of German Complicity, Cambridge 1996; Kaiser, Hilmar, Die deutsche Diplomatie und der
armenische Völkermord, in: Adanır, Fikret, u. Bonwetsch, Bernd (Hrsg.), Osmanismus, Nationalismus und der
Kaukasus. Muslime und Christen, Türken und Armenier im 19. und 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2005, S. 203- 235;
Lewy, Guenter, The Armenian Massacres in Ottoman Turkey : A Disputed Genocide, Salt Lake City 2005,S. 133136; Stangeland, Sigurd S., Die Rolle Deutschlands im Völkermord an den Armeniern 1915 – 1916, Diss. Trondheim
2013; Fleischhauer, Eva I., Der deutsche Anteil am osmanischen Völkermord 1915-1916, Borsdorf 2015; Kılıç,
Selami, Türk- Alman Arşiv Belgeleriyle Ermeni Sorunu ve Almanya, Ankara 2016.
90/ Die Grünen verschweigt mit diesem Verweis, dass Johannes Lepsius sich während
seines Vortrags am 5. Oktober 1915 rassistisch gegenüber der türkischen Bevölkerung
geäußert haben soll. Siehe hierzu: „Ich schicke meinen Betrachtungen die
Erinnerung an eine Scene voraus, die ich in einem türkischen Schauspiel gesehen
habe. Ein Türke versuchte dort mit untergeschlagenen Beinen auf einem
europäischem Stuhl zu sitzen. Trotz aller Bemühungen gelang ihm dies nicht,
immer wieder fiel er herunter, und schliesslich setzte er sich nach alter
Gewohnheit auf den Fussboden. Das ist bezeichnend für das Türkentum
überhaupt. Der Türke wird niemals zu einem Europäer werden, sondern stets
Asiate bleiben.“24
12. Es ist grundsätzlich falsch zu behaupten, dass das gesamte Thema von der
Reichsregierung unter Zensur gestellt wurde.25 Nicht hinterfragt wird zudem, woher
Johannes Lepsius über die nötigen Mittel und Möglichkeiten verfügte seinen „Bericht
über die Lage des Armenischen Volkes in der Türkei“ zu finanzieren und woher er in
Zeiten der Knappheit das Papier erhielt. Unerwähnt bleibt auch, dass Lepsius selber für
die militärische Stelle des Auswärtigen Amts im Ausland spionierte.26 Lepsius machte
hierzu selbst nachfolgendes Geständnis: „Bald nach meinem Ausscheiden aus meiner
alten Mission wurde mir von einem Kreis politischer Freunde angetragen, in Holland zu
bleiben und fortlaufend über die holländische und englische Presse Bericht zu erstatten.
Daß ich dadurch vaterländischen Interessen diente, ergibt sich daraus, daß ich während
meines dreijährigen Aufenthaltes in Holland täglich für „die militärische Stelle des
Auswärtigen Amtes“ Presseberichte erstattete, die durch den Botschaftskurier von Haag
nach Berlin gesandt wurden. Gegenüber dieser Tatsache wirkt es etwas komisch, wenn
ich gleichzeitig von Superintendent R., der meine Arbeit zu sabotieren versuchte,
verdächtigt wurde, ein Vaterlandsverräter zu sein. Als ich unmittelbar nach der
24
Oberzensurstelle des Kriegspresseamtes an Ernst Jäckh, 1. November 1915, Nr. 2610; Jäckh Papers Box 2,
Folder 51.
25
„Eine Unterdrückung der deutschen proarmenischen Vereine kommt natürlich nicht in Frage. Mit Rücksicht auf
die Art, wie unsere Feinde die türkische Armenierpolitik gegen uns ausgebeutet haben, muß es uns sogar erwünscht
sein, daß, sobald es die Verhältnisse gestatten, von deutscher privater Seite eine Hilfstätigkeit zu Gunsten der
Armenier einsetzt. Nur dürfte diese Hilfstätigkeit keinesfalls über den Rahmen dessen hinausgehen, was vor dem
Kriege geschehen ist.“ Konstantin von Neurath an Bethmann Hollweg, 26. Oktober 1915, PA AA, R 14088/ A
31729.
26
Vgl. Feigel, Uwe, Das evangelische Deutschland und Armenien. Die Armenierhilfe deutscher evangelischer
Christen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts im Kontexte der deutsch- türkischen Beziehungen, Göttingen 1989, S.
221.
Revolution nach Berlin zurückkehrte, war mein erster Gang zum Auswärtigen Amt, um
mit vom damaligen Staatssekretär, Exzellenz Solf, zu erbitten, daß er mir Einblick in die
armenischen Akten des Auswärtigen Amtes geben möchte.“27
13. Zweifellos stellen die Akten des deutschen Auswärtigen Amts, die nicht nur auf Berichten
der deutschen Botschafter und Konsuln im Osmanischen Reich beruhen, eine wichtige
Informationsquelle für die historische Forschung dar. Die Interpretation und Einordnung
dieser Aktenstücke muss aber der Forschung überlassen bleiben. Es ist evident, dass die
türkischen Akten die wichtigsten staatlichen Überlieferungen stellen und nicht diejenigen
des deutschen Auswärtigen Amts. Des Weiteren kann nicht unerwähnt bleiben, dass
einige staatliche und private Archive Armeniens -auch in der Diaspora- nicht für
unabhängige Historiker zugänglich sind.28
14. Unklarheit scheint auch über die Akten des Auswärtigen Amts zu herrschen. Die
Mehrheit der Akten zur Armenierfrage wurden bereits von den Alliierten nach dem Ende
des Zweiten Weltkriegs beschlagnahmt und verfilmt. Es erscheint daher höchst
befremdlich, wenn der Eindruck vermittelt wird, dass das Auswärtige Amt besondere
Schritte der Zugänglichkeit unternommen hätte. Im Gegenteil muss erwähnt werden,
dass die Akten der alten Reihe Türkei 183 ausschließlich als Mikrofiche konsultiert
werden können und nur in Ausnahmefällen im Original. Eine Nachprüfung der
Manipulationen der von Johannes Lepsius zu Propagandazwecken im Jahre 1919
editierten Edition29 wird somit unnötig erschwert.
15. Letztlich ist zu bedauern, dass türkische und muslimische Opfer des Ersten Weltkriegs
keine Erwähnung und Beachtung im Antragstext finden. Dies gilt auch für eine ganze
Reihe von türkischen Diplomaten, ihren Angehörigen und Bediensteten die von
27
Lepsius, Johannes, Persönliches, in: Der Orient 8 (1925), S. 105. Die Aktivitäten von Lepsius kamen auch zur
Kenntnis des Admiralstabs der Marine, das einen Agentenbericht an den Reichskanzler und an den Staatssekretär im
Auswärtigen Amt weiterleitete. Dieser bestritt, dass Lepsius im Auftrage des Amtes handelte. Vgl. Admiralstab der
Marine an Bethmann Hollweg, 25. Oktober 1916, PA AA, R 14094/ A 28987; Jagow an Admiralstab der Marine, 6.
November 1916, PA AA, R 14094/ zu A 28987 u. 29661.
28
„Unfortunately, it is true that the archives of the Armenian Patriarchate of Jerusalem are closed at present to both
Armenians and non-Armenians because of lack of resources for cataloguing, preservation, and use, while the
Armenian Revolutionary Federation’s archives have also been inaccessible in recent years, with rare exceptions.“
Arkun, Aram, A Comment on Edward J. Erickson’s Review of Yücel Güçlü, Armenians and the Allies in Cilicia,
1914- 1923, in: IJMES 45 (2013), S. 410.
29
Vgl. Lepsius, Johannes (Hrsg.), Deutschland und Armenien, 1914- 1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke,
Potsdam 1919.
verschiedenen armenischen Terrororganisationen in genozidärer Absicht getötet
wurden.30
Angesichts der nur zum Teil thematisierten zahllosen formalen und inhaltlichen Schwächen des
Antragstexts der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen möchten wir unsere ausdrückliche
Ablehnung einer parlamentarischen Anerkennung eines „Völkermords“ an den Armeniern
bekunden. Des Weiteren hoffen wir, dass sich die demokratischen Kräfte im Deutschen
Bundestag für die Einwände der in Deutschland lebenden türkischen Gemeinde interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Levent Taşkıran
-Sprecher der KTDP - ADD Atatürk Kultur- und Bildungszentrum Köln und Umgebung e.V.
- ATIB Union der Türkisch – Islamischen Kulturvereine Köln e.V.
- Dein Köln e.V.
- DITIB Islamische Religionsgemeinschaft NRW e.V.
- IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.- TGB Türkische Jugendvereinigung Köln e.V
- Türk-ÜniD Türkischer Studenten und Akademikerverein e.V.
- UETD Union of European Turkish Democrats Köln e.V
- USaP Akademisyenler Platformu e.V.
30
Vgl. Şimşir, Bilâl N., Şehit Diplomatlarımız (1973- 1994), 2. Bde., Ankara 2000.