Bundesministerium IW für Wirtschaft und Energie Rainer Baake Staatssekretär Frau Dr. Julia Verlinden Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin 11019 Berlin +4930186156870 +49 30 18615 5144 E-MAIL [email protected] DATUM Berliq 'März 2016 Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat März 2016 Frage Nr. 170 Sehr geehrte Frau Abgeordnete, namens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Frage: Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Handhabung der Messtoleranzen beim Stromverbrauch, die oftmals um zehn Prozent abweichen (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaftJstromverbrauch-lampen-hersteller-duerfenbeim-stromverbrauch-schummeln-1.2859187), und wird die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission schärfere Vorgaben zu den Messtoleranzen einfordern, auch im Hinblick auf die geplante Zusammenführung der EULeuchten-Verordnung (244120091EG, 245120091EG, 1194/2012/EU)? Antwort: Im Rahmen der EU-Energiekennzeichnung und des EU-Ökodesigns werden für die Bestimmung der Effizienzklassen bzw. der Anforderungen des Ökodesigns an die Produkte sowie für die Marktüberwachung standardisierte Prüfverfahren verwendet. Die entsprechenden EU-Verordnungen sehen dafür bestimmte Toleranzen vor. Dies gilt für alle Produktgruppen, allerdings variieren die Toleranzen je nach Produktgruppe und Messgröße. Aus Sicht der Bundesregierung kann das Ausnutzen von Toleranzen durch Hersteller die Wirksamkeit von EU-Energiekennzeichnung und EU-Ökodesign reduzieren. Aus diesem Grund haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Seite 2 von 2 im Prozess der Produktregulierung beteiligten Behörden (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und Umweltbundesamt) in der Vergangenheit aktiv in den europäischen Prozess zur Begrenzung der Ausnutzung von Toleranzen eingebracht. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang auch den Vorschlag der Kommission unterstützt, eine rechtliche Klarstellung in allen Verordnungen vorzunehmen, die besagt, dass die Toleranzen nur im Rahmen der Marktüberwachung genutzt werden dürfen. Danach wäre es Herstellern nicht erlaubt, Toleranzen zu den von ihnen ermittelten Messergebnissen hinzuzurechnen, um ihre Produkte unter Energieeffizienzgesichtspunkten positiver darstellen zu können. Die EU-Kommission hat Ende letzten Jahres den Entwurf einer horizontalen Verordnung für die Bereiche EU-Energiekennzeichnung und EU-Ökodesign vorgelegt, mit der die Frage der Toleranzen für nahezu alle bisher erlassenen Produktverordnungen einheitlich gelöst werden kann. Die Bundesregierung unterstützt diesen Vorschlag im Grundsatz. Der Vorschlag der Kommission berücksichtigt derzeit aber nicht die Verordnungen für Beleuchtung/Lampentechnik. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, dass auch diese Produktgruppen von der horizontalen Verordnung zu Toleranzen erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen
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