Energienachweis nicht eingehalten- Was tun?

Energienachweis nicht eingehaltenWas tun? Bedeutung von Abweichungen bei energetischen
Nachweisen
Dipl.-Ing. Günter Dahmen, Aachen
Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Neustadt/Weinstraße
Aachener Institut für Bauschadensforschung gGmbH
www.aibau.de
.
Streitpunkte
ƒ Mängel wärmeschutztechnisch relevanter
Bauteile
ƒ Abweichung
der Ausführung gegenüber
Wärmeschutznachweis
ƒ Deutliche Abweichung von gemessenem
Energieverbrauch zu berechnetem
Energiebedarf
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Fallbeispiel Doppelhaushälfte
Beweisbeschluss zum Wärmeschutznachweis
Nachweis stimmt nicht :
ƒ Treppenhaus nicht dem beheizten Volumen
zugerechnet, obwohl offen zu den
Wohnräumen.
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Beweisbeschluss
Dämmplatten an Wänden zwischen
beheiztem Treppenhaus und unbeheiztem
Keller sind nicht vorhanden.
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Beweisbeschluss
An Decke über Kellergeschoss fehlt:
ƒ unterseitige Dämmung
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Beweisbeschluss
An Decke über Kellergeschoss fehlt:
ƒ unterseitige Dämmung
ƒ und eine Dämmschicht im
Fußbodenaufbau
→ Heizestrich und Fliesenbelag raus, um
fehlende Dämmschicht nachträglich
einzubauen.
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Fußbodenaufbau Keller:
Dämmung entspricht auch nicht den Annahmen
Beweisbeschluss
Steine der Außenwände an mindestens
12 Stellen nicht „knirsch“ gestoßen.
Durch Lücken,
durch die man durchsehen kann,
wird der Wärmeschutz erheblich
beeinträchtigt.
Beweisbeschluss
Lücken lediglich mit Zementmörtel
ausgefüllt, was völlig unzureichend ist.
Sie müssen fachgerecht nachgebessert werden:
V-förmig aussägen
und mit
Leichtmörtel verschließen.
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Beweisbeschluss
ƒ Steine dreier verschiedener Hersteller
und verschiedene λ-Werte:
→ Wärmeschutz beeinträchtigt.
Beweisbeschluss
Dämmstoff im Dach
nicht Wärmeleitgruppe 035
(wie im Wärmeschutznachweis
ausgewiesen),
sondern in der Gruppe 040.
Wie sind diese Fragen zu bewerten?
Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten?
Zu beseitigende Mängel? Wenn ja, wie?
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Einfach zu beantwortende Fragen
Fragen:
ƒ Treppenhauseinbindung
oder
ƒ Auswirkung 3mm breite Stoßfuge
ohne zerstörende Untersuchungen beantworten.
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Mit großem Aufwand zu beantwortende Fragen
Beantwortung vieler Fragen
→ hoher zerstörender
Untersuchungsaufwand.
Relevanz der Abweichungen Welche Toleranzen sind energetisch
unbedeutend?
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Grundsätzliche Feststellungen
Vorgelegter Wärmeschutznachweis stimmt
nicht,
Grundsätzliche Feststellungen
Vorgelegter Wärmeschutznachweis stimmt
nicht,
ƒ da Dämmschichten fehlen
ƒ erkennbar unterschiedliche Steine
verwendet wurden.
Bedeutung der Abweichungen?
Auswirkung auf Energiebedarf?
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Rechnerischer Energiebedarf
Energetische Gebäudequalität:
ƒ Transmissionswärmeverluste
ƒ Wärmebrücken
ƒ Luftundichtheiten
ƒ Verluste durch Lüften
ƒ Wärmebedarf für Warmwasserbereitung
ƒ Anlagentechnik
ƒ (abzüglich) Energiegewinne
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Beispiel: Monatsbilanz Januar
Beispiel 1
(EFH freistehend
mit Wintergarten)
Beispiel 2
(EFH
freistehend)
Gerundete
Werte
100,00%
100,00%
100%
Transmission (incl.
Wärmebrücken)
43,13%
38,34%
Lüftung
33,80%
24,17%
Anlagentechnik
23,08%
37,49%
40%
30%
30%
Solare und Interne
Gewinne
- 31,38%
- 31,52%
Heizenergiebedarf
68,62%
68,48%
- 30%
70%
Anteil Transmission
an Energiebedarf
29,60%
26,25%
28%
Energiebedarf
Exkurs
Rechnerischer Energiebedarf
=
Tatsächlicher Energieverbrauch?
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Untersuchung Dänemark:
Gebäude mit Bauzeit 1995
– 2003:
Verbrauchswerte Streubereich 20 - 360 kWh/m²a
gesetzliche Vorgabe:
Bedarfswert max. ca. 90 kWh/m²a
dena-Feldversuch: Verbrauch bei rechn. Bedarf MFH
dena-Feldversuch: Verbrauch bei rechn. Bedarf EFH
Energieverbrauch - Einflussfaktoren
Nutzerverhalten:
ƒ Lüftungsgewohnheiten
Manuelles Lüften/ Lüftungsanlage
Frischluftbedarf, Personenzahl, Raucher
ƒ Raumtemperatur
(1K Differenz → 6% Energiebedarfsänderung unter
Bedingungen der WSVO, 10% unter denen der EnEV)
ƒ tatsächlicher Warmwasserverbrauch
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Energieverbrauch - Einflussfaktoren
Andere Faktoren:
ƒ Lage einer Wohnung innerhalb eines
Gebäudes, z.B. „Mitbeheizung“ aus einer
Nachbarwohnung.
ƒ Inhalt Energieträger
ƒ Rechen(un)genauigkeit
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Tatsächlicher Energieverbrauch
ƒ In Nachweisen:
Nutzerverhalten nur normiert berücksichtigt,
→ energetische Qualität von Gebäuden
vergleichen zu können.
ƒ Vom tatsächlichen Energieverbrauch kann
i.d.R. nicht auf energetische Gebäudequalität
geschlossen werden.
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Energetische Qualität: Beurteilungsgrundlage
Anspruch des Bestellers
Bauordnungsrechtlich zulässiges Gebäude:
ƒ Einhaltung Energieeinsparverordnung
ƒ Mindestwärmeschutz
Privatrechtlich mangelfreies Gebäude:
ƒ entsprechend vertraglichen Eigenschaften
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Energetische Qualität: Beurteilungsgrundlage
Öffentlich-rechtlich:
geforderte Grenzwerte sind einzuhalten.
aber:
i.d.R. werden Abweichungen akzeptiert,
die marginal sind.
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Energetische Qualität: Beurteilungsgrundlage
privat-rechtliche Relevanz von
Abweichungen?
Falls Abweichungen Mängel sind:
Geplanter Zustand immer nachträglich
herstellen?
oder:
Mangel durch Alternativmaßnahmen
kompensiert werden?
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Gründe für Abweichungen
Nachweise in früher Planungsphase
(bei Baueingabeplanung),
Gründe für Abweichungen
Nachweise enthalten:
Annahmen für Bauteil- und Dämmschichten,
die verwendet werden könnten,
um rechnerischen Wärmeschutz
einzuhalten.
Gründe für Abweichungen
Detail-Planung:
Festlegung der
Ausführungsdetails.
Abweichung von Annahmen:
Optimierung der Konstruktion.
Änderungen sind Teil der
Projektentwicklung und
sind üblicher Prozess.
Schlussfolgerungen
Energetisch gleichwertige Lösungen
möglich,
wenn keine Beschaffenheitsvereinbarungen
entgegenstehen.
Welche Toleranz zu „gleichwertig“?
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Toleranzen bei Details
Wärmebrücken bei Leichtmauerwerk
Zu bemängelnde Wärmebrücke ?
Thermografie
Hauptproblem:
Angemessene Interpretation der
Messergebnisse
Grundsatz:
Gebäude müssen nicht so geplant und
errichtet werden,
dass im Thermografiebild ein
einheitlicher Farbton erscheint!
Wärmebrückenbewertung
Teilbereiche mit erhöhtem Wärmestrom
(=Wärmebrücken)
bei Hochbauten nicht zu vermeiden
und nicht grundsätzlich zu bemängeln.
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Grundanforderung: Gebrauchstauglich
Mindestanforderungen nach
DIN 4108-2: 2003-07
ƒ Temperaturfaktor
oder
fRsi =
ƒ Oberflächentemperatur Θsi
= „Schimmelpilzkriterien“
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Θsi - Θe
Θi - Θe
>
> 0,70
12,6°C
EnEV – Berücksichtigung Wärmebrücken
Zuschlag
ƒ
∆UWB = 0,10 W/(m²K)
Mindeststandard n. DIN 4108-2: 2001-03
→kein Tauwasser, keine Schimmelpilzbildung
Zuschlag ∆UWB = 0,05 W/(m²K)
(beim vereinfachten Verfahren verbindlich)
ƒ
Details entsprechend Beispielen DIN 4108
Bbl. 2: 2006-03 (ohne Nachweis)
ƒ
oder gleichwertig (mit rechn. Nachweis)
DIN 4108 Beiblatt 2:2006-03 Wärmebrückenverlustkoeffizient Ψ
Darstellung für den Nachweis der
Gleichwertigkeit nach 3.5, a) und b)
Referenzwert für Ψ für den Nachweis
der Gleichwertigkeit nach 3.5, c) und d)
Ψ< 0,43 W/(m K)
DIN 4108 Beiblatt 2:2006-03 Wärmebrückenverlustkoeffizient Ψ
Darstellung für den Nachweis der
Gleichwertigkeit nach 3.5, a) und b)
Referenzwert für Ψ für den Nachweis
der Gleichwertigkeit nach 3.5, c) und d)
Ψ< 0,50 W/(m K)
DIN 4108 Beiblatt 2:2006-03 Wärmebrückenverlustkoeffizient Ψ
Darstellung für den Nachweis der
Gleichwertigkeit nach 3.5, a) und b)
Referenzwert für Ψ für den Nachweis
der Gleichwertigkeit nach 3.5, c) und d)
Ψ< 0,43 W/(m K)
Ψ< 0,50 W/(m K)
ca. 15% Differenz
DIN 4108 Beiblatt 2:2006-03 Wärmebrückenverlustkoeffizient Ψ
Darstellung für den Nachweis der
Gleichwertigkeit nach 3.5, a) und b)
Referenzwert für Ψ für den Nachweis
der Gleichwertigkeit nach 3.5, c) und d)
Ψ< - 0,04 W/(m K)
„Wärmegewinn“
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Musterdetails
Beiblatt 2 DIN 4108
Beispiel aus Beiblatt 2 – Ausgabe 1998-08
2006-3 nicht mehr aufgeführt =
Deckenauflager muss 150 mm tief enden
Musterdetails
Beiblatt 2 DIN 4108: 2006-03
Wärmebrückenverlustkoeffizient
ψ < 0,06 W/(mK)
> 100 > 50
Auswirkungen von Ausgleichschichten,
die über den vollen Querschnitt reichen
30 cm
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1 cm Ausgleich
3 cm Ausgleich
Ergebnis:
3 cm hohe Ausgleichsschichten (MG II) für den hygienischen
Mindestwärmeschutz unwesentlich;
linearer Wärmeverlust gegenüber Beiblatt 2 aber verdoppelt.
Relevanz?
DIN 4108 Beiblatt 2:2006-03
< 0,43 W/(m K)
< 0,50 W/(m K)
< - 0,04 W/(m K)
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Ausgleichsschicht im Bereich der Dämmung
unterbrechen
Oder für Ausgleichsschicht LM 36 verwenden
Toleranzen bei Außenflächen
Toleranzen in Normen
Einbauungenauigkeiten (DIN EN ISO 6946)
ƒ Spalte
ƒ Punktuelle WB
Abweichungen bei
Dämmstoffen
ƒ geometrische
ƒ bauphysikalische
DIN EN ISO 6946:1996 + A1:2003 (D)
7
Der Wärmedurchgangskoeffizient ist …
zu korrigieren für:
ƒ Luftspalt im Bauteil;
ƒ mechanische Befestigungselemente,
die Bauteilschichten durchdringen;
ƒ Niederschlag auf Umkehrdächern
Korrekturfaktoren mit Zuschläge ∆U auf
betreffende Teilfläche.
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Luftspalte in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 0:
Keine Rotationsströmung:
Dämmung so, dass keine kalte Außenluft
zur warmen Seite der Dämmung
zirkulieren kann
(auch nicht über Ränder).
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Bewertung von Spalten in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 0
a) Durchgehende mehrlagige Dämmung mit versetzten Fugen
Voraussetzung:
Keine Außenluftkonvektion durch
den Spalt !
= keine Rotationsströmung
Bewertung von Spalten in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 0
Dämmschicht Anteil < 50%
vom Wärmedurchgangswiderstand Gesamtwand
Luftspalte in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 0:
durchgängige Spalte zwischen
Dämmstoffplatten < 5 mm,
keine Rotationsströmung
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Zulässige offene Stoßfugen
(DIN
1053)
Schemaskizze
Schemaskizze
(Aufsicht
auf Steinlage)
(Aufsicht auf Steinlage)
Stoßfugenausbildung - Anforderungen
(1) Ebene Steinstoßflächen
a
Zahlenangaben in mm
Zahlenangaben
in mm
≤5
Steine knirsch verlegt
≤5
10
b
gesamte Stoßfuge vollflächig vermörtelt
Stoßfugenbreite: 10 mm
(2) Steinstoßflächen mit Mörteltaschen
a
Steine knirsch verlegt,
Mörteltasche mit Mörtel gefüllt
≤5
≤5
10 ( ≤ 20)
b
Steinflanken vermörtelt
(3) Steinstoßflächen mit Nut- und Federausbildung
a
≤5
Steine knirsch verlegt
10 ( ≤ 20)
b
Steinrandbereiche vermörtelt
Unvermörtelte Stoßfugen < 5 mm Breite
brand-, schall- und standsicherheitstechnisch zulässig!
Luftdichtheit?
1 Nassputzschicht erforderlich
Energetische Qualität aber: Gebrauchstauglichkeit nicht vergessen!
Innen
Innendämmung
Innen
Aussendämmung
Bewertung von Spalten in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 1
durchgängige Spalte zwischen
Dämmstoffplatten > 5 mm,
keine Rotationsströmung
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Bewertung von Spalten in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 1
Voraussetzung:
Keine Rotationsströmung
Bewertung von Spalten in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 2
Rotationsströmung:
kalte Außenluft kann zur warmen Seite
der Dämmung zirkulieren.
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Bewertung von Spalten in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 2
Rotationsströmung
Rotationsströmung
Bewertung von Spalten in Wärmedämmungen
Korrekturstufe 0: ∆U = 0 W/m²K
Korrekturstufe 1: ∆U = 0,01 W/m²K.
Korrekturstufe 2: ∆U = 0,04 W/m²K
DIN EN ISO 6946:1996 + A1:2003 (D)
DIN EN ISO 6946:1996 + A1:2003 (D)
Ist die Gesamtkorrektur
geringer als 3 % von U,
braucht nicht korrigiert zu werden.
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DIN 52 612 Teil 1
Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit mit dem Plattengerät
13 Messunsicherheit
Die Messunsicherheit unter Wiederholbedingungen
(siehe DIN 1319 Teil 3) bei der Bestimmung der
Wärmeleitfähigkeit nach dieser Norm beträgt
±5 %
unter der Voraussetzung, dass alle
messtechnischen Regeln sorgfältig
eingehalten werden.
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DIN 52 612 Teil 2
Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit mit dem Plattengerät
Fraktile Dämmstoff:
ƒ Lambdaschwankungen
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DIN 52 612 Teil 2
Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit mit dem Plattengerät
Messwert λg
bei Wahrscheinlichkeit von 90%
Rechenwert:
Zuschlagwert Z
Faktoren für Messwerte für Dämmstoffe
zwischen 1,05 und 1,4
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Geometrische Toleranzen in Normen
Prüfnormen für Dicken:
ƒ EN 823 (Wärmedämmstoffe für das Bauwesen, Bestimmung der
Dicke…)
EN 13 162 ff (Wärmedämmstoffe für das Bauwesen, Bestimmung
der Dimensionsstabilität…)
Toleranzen je nach Klasse und Material
zwischen
-1% / +5%
bis
-5% / +15%
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Geometrische Toleranzen in Normen
Dickentoleranz nach oben größer als nach
unten.
Dämmplatte Soll-Dicke 12cm
mit Dicke von 11,5 cm
i.d.R. (je nach Material) nicht zu
beanstanden.
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Toleranzen
Rechenwerte auf sicherer Seite.
Messwerte für λ mit Faktoren zwischen 1,05
und 1,4 besser.
Der in der DIN 6946 angegebene Grenzwert
von 3% stellt eine allgemeine Toleranzgröße
dar.
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Toleranzen Anlagentechnik
Anlagentechnik aus vielen Einzelkomponenten.
Toleranzmaße zu:
ƒ
Wärmeschutz der Anlagentechnik,
Verteileranlagen,
ƒ
Wirkungsgrade Kessel, Brenner,
Wärmerückgewinnungseinrichtungen
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Toleranzen Anlagetechnik
Dauerhafter Betrieb einer
Warmwasserzirkulationsleitung
bis zu 5%
höherer Gesamtenergiebedarf.
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Toleranzen
Toleranzgrenze
rechnerischer Wärme- bzw.
Energieeinsparnachweise ?
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Toleranzen
Gesamttoleranz
nicht Summe der Einzeltoleranzen,
Kumulation nicht wahrscheinlich.
Einzelne Toleranzmaße heben sich
gegenseitig auf, andere verstärken sich.
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Toleranzen
Toleranz :
ƒ Transmissionswärmeverluste (aus
Dickentoleranzen und Sicherheiten) ~5%
ƒ Anlagentechnik ~ 5% (geschätzt)
wenn keine anderen vertraglichen Vereinbarungen
zu Grenzwerten.
Anteile am rechnerischen Energieverbrauch:
ƒ Transmissionswärmeverluste: ~ 40%
ƒ Anlagentechnik ~ 30%
ƒ Lüftungsverluste ohne rechn. Toleranz
Toleranz für energetische Nachweise
Ergebnis Toleranzbetrachtung:
Abweichungen < 3%
energetische Unterschiede nicht messbar
Ergebnisse in dieser Toleranz
gleichwertig.
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Fallbeispiel
Unter Grenzwertberechnung
betrachteten Mängel:
→
zulässige Grenzwert mehr als 3%
(zwischen 8% und 10%) überschritten.
Frage zu klären
ƒ der Nacherfüllung
oder
ƒ Schadenersatz
für vermehrten Energiebedarf
Nacherfüllung
Überschreitungen bei den
ƒ Transmissionswärmeverlusten,
ƒ Lüftungsverlusten und/oder
ƒ Verlusten aus den technischen Anlagen
können jeweils durch Substitutionsmaßnahmen ausgeglichen werden.
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Substitution
ƒ zusätzliche Dämmschicht an anderer Stelle,
ƒ Verbesserung des Wirkungsgrad der technischen
Anlagen,
ƒ solare Wassererwärmung
ƒ oder Erhöhung von Gewinnen z.B. durch
nachträglichen Anbau eines nicht beheizten
Wintergartens.
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Nacherfüllungsüberlegung
Diese Maßnahmen hätten auch von
vorneherein geplant und ergriffen werden
können
und sind damit mangelfrei,
solange keine
Beschaffenheitsvereinbarungen
entgegenstehen.
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Nacherfüllungsüberlegung
Substitution möglich,
solange der Mindestwärmeschutz und
Komfortanforderungen gewährleistet sind.
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Begrenzung Untersuchungsaufwand
durch Grenzwertbetrachtung:
Die nur unter sehr großem Aufwand
überprüfbaren Mangelbehauptungen
würden ungünstigstenfalls zu einer
Erhöhung der Zusatzdämmung
der Teilfläche von 2cm führen
(ca 1.000 € Mehrkosten)
Ersatz Mehraufwendungen für Heizkosten
In Zeiträumen von
30-50 Jahren
werden
energetische Eigenschaften
von Gebäuden bei Instandsetzungen
grundlegend verbessert.
Schadensersatz an diesen Zeiträumen
orientieren und nicht an Standzeit eines Gebäudes.
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Mehraufwendungen für Heizkosten
Nacherfüllungsund gegebenenfalls Substitutionsmaßnahmen
oft günstiger
als kapitalisierte Kosten aus
Schadensersatz.
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Zusammenfassung
ƒ Ziel:
gebäudebezogene Energieeinsparung,
nicht Dämmwerte einzelner Bauteile
ƒ Energieeinsparnachweise:
keine Endverbrauchswerte,
nur energetische Vergleichswerte
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Zusammenfassung
ƒ Wärmeschutz- bzw.
Energieeinsparnachweis wird lange vor der
Bauausführung erstellt
unter Annahme v. Dämmschichten, mit
denen der erforderliche Wärmeschutz
erzielbar ist.
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Zusammenfassung
ƒ Auch andere Kombinationen von
Maßnahmen können dieses Ziel erreichen.
ƒ Energieeinsparnachweise
ohne sonstige vertragliche Festlegung sind
keine vereinbarte Beschaffenheit.
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Zusammenfassung
ƒ
Rechnerische Nachweise unterliegen
Schwankungsbreiten.
ƒ
Geringfügige Abweichungen haben
keine nennenswerte Auswirkung auf
tatsächliches Ziel der
Energieeinsparung.
ƒ
Lösungen mit Abweichungen unter 3%
sind energetisch gleichwertig.
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Zusammenfassung
ƒ
Nacherfüllung,
auch durch Substitution,
ist Schadensersatz (für erhöhte Energiekosten)
vorzuziehen,
ƒ
Schadensersatz orientiert sich i.d.R. an
Substitutionsmaßnahmen
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Zusammenfassung
und:
ƒ
Die energetische Bedeutung von
Abweichungen wird meistens
überschätzt.
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Energienachweis nicht eingehaltenWas tun? Bedeutung von Abweichungen bei energetischen
Nachweisen
Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Neustadt/Weinstraße
Aachener Institut für Bauschadensforschung gGmbH
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