CHECKLISTE FÜR KONFORMITÄTSKONTROLLEN UNECE-NORM FÜR ESSKASTANIEN FFV-39 (2015)1) Kontrollierte Betriebsstätte: Straße: PLZ, Ort: Datum der Kontrolle: Ursprungsland: Esskastanien / Maronen Menge: Kontrollierte Menge: Mindesteigenschaften Art der Verpackung: 2) nicht eingehalten % ganz, leichte oberflächliche Risse kein Mangel, wenn Kern physisch geschützt % gesund sauber; praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen, einschließlich leichtem Oberflächenschimmel % % praktisch frei von Schädlingen praktisch frei von Schäden durch Schädlinge, einschließlich toten Insekten und/oder Milben, deren Teilen oder Exkrementen % % frei von Schrumpfung oder Austrocknung frei von äußerlich sichtbarer Keimung % Klasse Extra sehr leichte oberflächliche Fehler; einheitlich in der Färbung % Klasse I leichter Formfehler; leichte Farbfehler % Klasse II Formfehler; Farbfehler % Größensortierung nach der Anzahl Nüsse je kg oder nach dem Durchmesser (siehe Rückseite) Gleichmäßigkeit Ursprung; Sorte oder Handelstyp; Qualität; Größe; annähernd gleicher Reife- oder Entwicklungsgrad Kennzeichnung (nur Pflichtangaben) Packer/Absender; „Maronen“ bei nicht septierten Nüssen (falls zutreffend) Ursprungsland; Klasse; Größe, ausgedrückt durch die Anzahl Nüsse je kg oder den Mindest- und Höchstdurchmesser in mm 1) www.ble.de – Kontrolle – Qualitätskontrolle – Vermarktungsnormen 2) zulässige Mängel siehe Toleranzen auf der Rückseite % % Ausfüllhinweise: In der Checkliste sind die nicht eingehaltenen Kriterien zu vermerken. Informationen zu Toleranzen sowie produktbezogenen Merkmalen sind auf der Rückseite zu finden. Ergebnis der Kontrolle: Die kontrollierte Partie entspricht der UNECE-Norm. Die kontrollierte Partie entspricht nicht der UNECE-Norm und darf gemäß Artikel 3 der VO (EU) Nr. 543/2011 nur vermarktet werden, wenn sie die allgemeine Vermarktungsnorm erfüllt. BLE / Checkliste-Esskastanien UNECE-Norm: 12.11.2015 2 Größensortierung (a) Bei der Größensortierung nach der Anzahl der Nüsse beträgt die Mindestgröße 125 Nüsse je kg. Um die Gleichmäßigkeit in der Größe zu gewährleisten, darf der Gewichtsunterschied im Packstück zwischen den 10 kleinsten und den 10 größten Nüssen in einer Probe von 1 kg nicht größer sein als 100 g. (b) Bei der Größensortierung nach dem Durchmesser beträgt die Mindestgröße 20 mm. Toleranzbestimmungen Auf allen Vermarktungsstufen sind in jeder Partie Güte- und Größentoleranzen für Erzeugnisse zulässig, die nicht den Anforderungen der angegebenen Klasse genügen. Zulässige Toleranzen Zulässige Mängel Prozentsatz mangelhafter Erzeugnisse nach Anzahl Klasse Extra Klasse I Klasse II 6 10 15 − beschädigt, vertrocknet und/oder geschrumpft 2 4 7 − verdorben (Schimmel, Fäulnis) 1 3 5 − lebende Schädlinge 0 0 1 − Schäden durch Schädlinge 0 3 7 − leichte, äußerlich sichtbare Keimung 0 0 5 10 10 10 20 20 20 a) Toleranzen für Esskastanien, welche die Mindesteigenschaften nicht erfüllen davon nicht mehr als b) Größentoleranzen c) Toleranzen für andere Mängel – septierte Nüsse, sofern der Handelstyp „nicht septierte Nüsse“ gekennzeichnet ist Kennzeichnung Packer und/oder Absender/Ablader: Name und physische Anschrift (z. B. Straße/Stadt/Region/Postleitzahl und, sofern abweichend vom Ursprungsland, das Land) oder eine von einer amtlichen Stelle anerkannte kodierte Bezeichnung. Falls jedoch eine kodierte Bezeichnung verwendet wird, muss die Angabe „Packer und/oder Absender“ (oder entsprechende Abkürzungen) in unmittelbarem Zusammenhang mit der kodierten Bezeichnung angebracht sein. Ursprungsland: Der vollständige oder ein allgemein gebräuchlicher Name muss angegeben sein. Impressum Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Kontrollverfahren pflanzliche Erzeugnisse, Vermarktungsnormen Telefon: +49 (0)228-68 45 - 3927 Fax: +49 (0)228-68 45 - 3945 E-Mail: [email protected] Internet: www.ble.de
© Copyright 2024 ExpyDoc