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März 2016
Ofenfrische Infos vom
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Liebe Kollegin
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wir wünschen
Überstundenabrechnung
Alle Vollzeitkräfte bekommen ihre Überstunden mit einem Zuschlag
von 25 % im Folgemonat vergütet. Ab der 18ten Überstunde,
gibt es einen Zuschlag von 30%. Wenn eine Teilzeitkraft die
Sollarbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreitet,
erhält sie die selben Zuschläge.
!!! bitte im Ordner 4 „Betriebsrat“ abheften !!!
Seit längerem fällt uns auf, dass die vom BZL rausgeschickten Dienstpläne
oftmals total verändert zurückkommen und mit dem ursprünglichen Plan fast
nichts mehr zu tun haben. Bei Genehmigung der Dienstpläne achten wir unter
anderem auf gerechte Schichtverteilung und dass die Überstunden nicht Überhand nehmen. Es ist uns allen klar dass durch Krankheit oder auch kurzfristige
FZ Wünsche solche Änderungen vorkommen, es kann aber nicht sein, dass
sich manche Personen durch Änderung einen persönlichen Vorteil verschaffen.
Das gemeinsame Ziel sollte sein, dass der Dienstplan fair gestaltet wird.
Alle Abänderungen müssen mit dem BZL abgeklärt werden, wobei immer die
gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten einzuhalten sind (Arbeitszeitgesetz).
Der BZL gibt die Änderungen dem zuständigen Betriebsrat weiter.
„Wenn die Guten nicht kämpfen,
werden die Schlechten siegen.“
Sollarbeitszeiten 2016
Monat
Arbeitstage pro
Monat
Vollzeit (38 Std)
35 Stunden
30 Stunden
25 Stunden
20 Stunden
15 Stunden
10 Stunden
5-Tage-Woche
100%
92,11%
78,95%
65,79%
52,63%
39,47%
26,32%
(incl. Feiertage)
Januar
21
159,6
147
126
105
84
63
42
Februar
21
159,6
147
126
105
84
63
42
März
23
174,8
161
138
115
92
69
46
April
21
159,6
147
126
105
84
63
42
Mai
22
167,2
154
132
110
88
66
44
Juni
22
167,2
154
132
110
88
66
44
Juli
21
159,6
147
126
105
84
63
42
August
23
174,8
161
138
115
92
69
46
September
22
167,2
154
132
110
88
66
44
Oktober
21
159,6
147
126
105
84
63
42
November
22
167,2
154
132
110
88
66
44
Dezember
22
167,2
154
132
110
88
66
44
„ WARUM WIRD MIR URLAUB ABGEZOGEN,
WENN ICH ZUR KUR GEHE?
Auszug aus dem Manteltarifvertrag:
Bei der Durchführung von Kuren oder sonstigen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gilt § 10 des Bundesurlaubsgesetzes, in
der Fassung vom 27.09.1996 mit der Maßgabe, dass je fünf Arbeitstage der
Teilnahme an der Maßnahme der Erholungsurlaubsanspruch um einen Tag gekürzt wird. Diese Kürzungsmöglichkeit ist auf maximal fünf Urlaubstage je Urlaubsjahr begrenzt.
Das heisst für uns:
pro Woche Kur oder Reha wird ein Urlaubstag abgezogen,
aber nur bis maximal 5 Urlaubstage dürfen pro Jahr abgezogen werden.
Urlaubssperre?
Aus gegebenem Anlass informieren wir Euch dass es bei K&U keine
Urlaubssperre gibt. Dies kann jeder in unserer Betriebsvereinbarung
„Urlaubsrahmenplanung“ nachlesen.
Leider gibt es Kollegen/innen unter uns, die nicht unterscheiden können oder wollen zwischen „mein“ und „dein“.
Dieses Handeln führte aktuell zu mehreren Entlassungen,
und dies kommt immer häufiger vor! Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt! Kollegen/innen, die klauen, werden früher
oder später entlarvt, denn jeder hinterlässt seine Spuren.
Wer auf Grund eines Diebstahls entlassen wird, verliert
nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern bekommt beim Arbeitsamt eine drei monatige Sperre.
K&U fordert den entstandenen Schaden zurück!
In diesen Fällen können wir auch nicht helfen.
So unser Appell:
Diebstahl lohnt sich nicht !!
wie sich Frau Sauerteig mit Herr Dinkelmehl unterhält:
Frau Sauerteig erzählt ihrem Kollegen Herrn Dinkelmehl, dass sie jeden Morgen eine Stunde früher freiwillig und unbezahlt ihre Schicht beginnt. Herr Dinkelmehl total schockiert: „Wieso das denn? Sie antwortet:
„Bei Ladenöffnung soll doch alles fertig sein, Du weißt
doch wie das ist wenn die Kunden kommen und es fehlt was.“ Darauf er: „So ein
Quatsch, es steht nirgends, dass bei Ladenöffnung alles fertig sein muss.“
Die Brezel hat beim Betriebsrat nachgefragt:
Herr Dinkelmehl hat völlig recht, dass bei Ladenöffnung nicht
alles fertig sein muss. Durch das „Früher umsonst kommen“ entsteht
ein verfälschter Personalbedarf. Denn die wirklich gearbeiteten
Stunden sind dann natürlich nicht im System (Stundenleistung)
erfasst. Solange Ihr dieses „System“ durch Euer unbezahltes
Arbeiten unterstützt, wird sich nichts ändern.
Unser Brezel Körble auch online unter:
www.brezelexpress-k-und-u.de
Jede Filiale erhält ein Exemplar. Wer ein eigenes Exemplar vom Brezel Körble
möchte, bekommt dies von uns gerne auf Anfrage zugeschickt.
Nächste Ausgabe: 06/2016
Hrsg.: Brezel Körble Redaktion heute:
Renate Lukas ● Annette Zimmer ● Iris Liebold ● Barbara Burger ● Sonja Buri ● Susanne Folgmann
Hier die Kontaktdaten Eurer jeweils zuständigen Betriebsräte
Büro Hilzingen
 07731 - 14378160  [email protected]
Büro Neuenburg
 07631- 7033557
 [email protected]
Büro Reutlingen
 07121 - 3045451
 [email protected]
Büro Mannheim
 0621- 87988324
 [email protected]
!! Bitte in den Betriebsratsordner 4 abheften !!