März 2016 Ofenfrische Infos vom en g e l l o K d n u n e n Liebe Kollegin tern s O e h o r f h c u E wir wünschen Überstundenabrechnung Alle Vollzeitkräfte bekommen ihre Überstunden mit einem Zuschlag von 25 % im Folgemonat vergütet. Ab der 18ten Überstunde, gibt es einen Zuschlag von 30%. Wenn eine Teilzeitkraft die Sollarbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreitet, erhält sie die selben Zuschläge. !!! bitte im Ordner 4 „Betriebsrat“ abheften !!! Seit längerem fällt uns auf, dass die vom BZL rausgeschickten Dienstpläne oftmals total verändert zurückkommen und mit dem ursprünglichen Plan fast nichts mehr zu tun haben. Bei Genehmigung der Dienstpläne achten wir unter anderem auf gerechte Schichtverteilung und dass die Überstunden nicht Überhand nehmen. Es ist uns allen klar dass durch Krankheit oder auch kurzfristige FZ Wünsche solche Änderungen vorkommen, es kann aber nicht sein, dass sich manche Personen durch Änderung einen persönlichen Vorteil verschaffen. Das gemeinsame Ziel sollte sein, dass der Dienstplan fair gestaltet wird. Alle Abänderungen müssen mit dem BZL abgeklärt werden, wobei immer die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten einzuhalten sind (Arbeitszeitgesetz). Der BZL gibt die Änderungen dem zuständigen Betriebsrat weiter. „Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen.“ Sollarbeitszeiten 2016 Monat Arbeitstage pro Monat Vollzeit (38 Std) 35 Stunden 30 Stunden 25 Stunden 20 Stunden 15 Stunden 10 Stunden 5-Tage-Woche 100% 92,11% 78,95% 65,79% 52,63% 39,47% 26,32% (incl. Feiertage) Januar 21 159,6 147 126 105 84 63 42 Februar 21 159,6 147 126 105 84 63 42 März 23 174,8 161 138 115 92 69 46 April 21 159,6 147 126 105 84 63 42 Mai 22 167,2 154 132 110 88 66 44 Juni 22 167,2 154 132 110 88 66 44 Juli 21 159,6 147 126 105 84 63 42 August 23 174,8 161 138 115 92 69 46 September 22 167,2 154 132 110 88 66 44 Oktober 21 159,6 147 126 105 84 63 42 November 22 167,2 154 132 110 88 66 44 Dezember 22 167,2 154 132 110 88 66 44 „ WARUM WIRD MIR URLAUB ABGEZOGEN, WENN ICH ZUR KUR GEHE? Auszug aus dem Manteltarifvertrag: Bei der Durchführung von Kuren oder sonstigen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gilt § 10 des Bundesurlaubsgesetzes, in der Fassung vom 27.09.1996 mit der Maßgabe, dass je fünf Arbeitstage der Teilnahme an der Maßnahme der Erholungsurlaubsanspruch um einen Tag gekürzt wird. Diese Kürzungsmöglichkeit ist auf maximal fünf Urlaubstage je Urlaubsjahr begrenzt. Das heisst für uns: pro Woche Kur oder Reha wird ein Urlaubstag abgezogen, aber nur bis maximal 5 Urlaubstage dürfen pro Jahr abgezogen werden. Urlaubssperre? Aus gegebenem Anlass informieren wir Euch dass es bei K&U keine Urlaubssperre gibt. Dies kann jeder in unserer Betriebsvereinbarung „Urlaubsrahmenplanung“ nachlesen. Leider gibt es Kollegen/innen unter uns, die nicht unterscheiden können oder wollen zwischen „mein“ und „dein“. Dieses Handeln führte aktuell zu mehreren Entlassungen, und dies kommt immer häufiger vor! Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt! Kollegen/innen, die klauen, werden früher oder später entlarvt, denn jeder hinterlässt seine Spuren. Wer auf Grund eines Diebstahls entlassen wird, verliert nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern bekommt beim Arbeitsamt eine drei monatige Sperre. K&U fordert den entstandenen Schaden zurück! In diesen Fällen können wir auch nicht helfen. So unser Appell: Diebstahl lohnt sich nicht !! wie sich Frau Sauerteig mit Herr Dinkelmehl unterhält: Frau Sauerteig erzählt ihrem Kollegen Herrn Dinkelmehl, dass sie jeden Morgen eine Stunde früher freiwillig und unbezahlt ihre Schicht beginnt. Herr Dinkelmehl total schockiert: „Wieso das denn? Sie antwortet: „Bei Ladenöffnung soll doch alles fertig sein, Du weißt doch wie das ist wenn die Kunden kommen und es fehlt was.“ Darauf er: „So ein Quatsch, es steht nirgends, dass bei Ladenöffnung alles fertig sein muss.“ Die Brezel hat beim Betriebsrat nachgefragt: Herr Dinkelmehl hat völlig recht, dass bei Ladenöffnung nicht alles fertig sein muss. Durch das „Früher umsonst kommen“ entsteht ein verfälschter Personalbedarf. Denn die wirklich gearbeiteten Stunden sind dann natürlich nicht im System (Stundenleistung) erfasst. Solange Ihr dieses „System“ durch Euer unbezahltes Arbeiten unterstützt, wird sich nichts ändern. Unser Brezel Körble auch online unter: www.brezelexpress-k-und-u.de Jede Filiale erhält ein Exemplar. Wer ein eigenes Exemplar vom Brezel Körble möchte, bekommt dies von uns gerne auf Anfrage zugeschickt. Nächste Ausgabe: 06/2016 Hrsg.: Brezel Körble Redaktion heute: Renate Lukas ● Annette Zimmer ● Iris Liebold ● Barbara Burger ● Sonja Buri ● Susanne Folgmann Hier die Kontaktdaten Eurer jeweils zuständigen Betriebsräte Büro Hilzingen 07731 - 14378160 [email protected] Büro Neuenburg 07631- 7033557 [email protected] Büro Reutlingen 07121 - 3045451 [email protected] Büro Mannheim 0621- 87988324 [email protected] !! Bitte in den Betriebsratsordner 4 abheften !!
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