31/03/2016 Wohnsparen vertrieben durch BNP Paribas Fortis NV, Teil von BNP Paribas Wesentliche Informationen für Sparer Wohnsparen ist ein „reglementiertes Sparkonto“ oder eine „reglementierte Spareinlage“ 1: In der Regel werden keine Quellensteuer oder sonstigen Steuern für die erhaltenen Zinsen geschuldet (siehe Punkt 4). Dieses Merkblatt muss Ihnen bei der Eröffnung Ihres Kontos ausgehändigt werden. Lesen Sie es bitte aufmerksam, bevor Sie Geld auf dieses Konto einzahlen. 1. Bedingungen • Wohnsparen kann auf Anfrage in Ihrer Bankagentur eröffnet werden oder auf der Website der Bank erfolgen. • Sparkonto für Kunden zwischen 18 und 35 Jahren vorbehalten • Mindesteinlage: Höchsteinlage: 6000 Euro pro Kalenderjahr • Sie können den Saldo Ihres Kontos und die durchgeführten Transaktionen einsehen unter: Kontoauszüge / Self-Banking / Web-Banking / Mobile-Banking. • Ihr Konto darf keinen negativen Saldo aufweisen (Sie dürfen es also nicht überziehen). 2. Verzinsung Die Verzinsung umfasst immer einen Basiszins sowie eine Treueprämie. Basiszinssatz: 0,01 % (auf Jahresbasis) Treueprämie: 1,00 % (auf Jahresbasis) Der Basiszinssatz ist ab dem Tag nach der Einzahlung des Geldes auf das Konto und bis zum Tag der Geldabhebung erworben. Der Basiszinssatz kann jederzeit durch die Bank geändert werden. Die Basiszinssätze aus der Vergangenheit stellen keine Garantie für zukünftige Zinssätze dar. *Die Treueprämie ist nur erworben für Beträge, die 12 Monate nach der Einzahlung ununterbrochen auf dem reglementierten Sparkonto stehen bleiben. Diese Prämie läuft ab dem Tag nach der Einzahlung. Die erworbene Treueprämie auf Beträge von mindestens 500 Euro, die Sie von diesem reglementierten Sparkonto auf ein anderes reglementiertes Sparkonto übertragen, von dem Sie ebenfalls Inhaber bei der gleichen Bank sind, bleibt erhalten, sofern die Zahl der Übertragungen auf höchstens drei Mal pro Jahr beschränkt bleibt. Am Tag nach dem Tag, an dem die Treueprämie erworben ist, beginnt ein neuer Erwerbszeitraum von 12 Monaten. Der Zinssatz der Treueprämie kann jederzeit durch die Bank geändert werden. Der anwendbare Zinssatz der Treueprämie zum Einzahlungstermin oder am Anfang eines neuen Erwerbszeitraums gilt unverändert für weitere 12 Monate. Der Basiszins werd auf Ihr Konto mit Wertstellungstag 1. Januar eingezahlt oder wenn Sie Ihr Konto auflösen. Die Treueprämie wird dem Konto zu Beginn des Quartals nach dem Datum des Erwerbs der Treueprämie gutgeschrieben oder wenn Sie Ihr Konto auflösen. Beginn der vier Quartale ist der 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Achtung: Wenn Sie Ihr Geld vor dem Ende des oben genannten Zeitraums von 12 Monaten von Ihrem Konto abheben, erhalten Sie keine Treueprämie. Es ist daher wichtig zu wissen, ab wann die Treueprämie erworben ist, zumindest für große Beträge. Eine Abhebung hat hingegen keinen Einfluss auf den Erwerb des Basiszinssatzes. 1 Das Produkt erfüllt die Bedingungen von Artikel 2 des Königlichen Erlasses/Einkommenssteuergesetzbuchs 92. F03988D – 31/03/2016 1/2 3. Kosten Verwaltungskosten o Eröffnung : kostenlos. o Auflösung : kostenlos. o Jahresabrechnung: für Konten mit einem Saldo < 25,00 EUR, auf denen seit 10 Jahren keine Abhebung oder Einzahlung getätigt wurde, deren Inhaber mindestens 24 Jahre alt ist und kein anderes Konto bei der BNP Paribas Fortis erhalt: 2,50 Euro pro Jahr. Etwaige Versicherung: 4,25 Euro pro Jahr. Etwaige Portogebühren und sonstige Kosten : Portokosten (vom 1. April 2015). 4. Steuern Es wird keine Quellensteuer auf die erste Zinsrate geschuldet (Obergrenze 1880 Euro für das Einkommensjahr 2016), die pro Konto, pro natürliche Person mit Aufenthaltsort in Belgien und pro Jahr erhalten wird. Dieser Betrag wird für Konten verdoppelt, die auf den Namen verheirateter oder gesetzlich zusammenwohnender Paare eröffnet wurden (mit anderen Worten Obergrenze 3760 Euro für das Einkommensjahr 2016). Die Quellensteuer beträgt 15 % für jede Verzinsung oberhalb der Obergrenze und wird automatisch an der Quelle von Ihrer Bank einbehalten. Wenn Sie verschiedene Sparkonten haben, müssen Sie auf Ihrer Steuererklärung die Verzinsung oberhalb der Obergrenze angeben, von der noch keine Quellensteuer einbehalten wurde. 5. Sonstige Informationen Ein Sparkonto hat eine unbefristete Laufzeit. Innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen können Sie Ihr Geld jederzeit von Ihrem Sparkonto abheben. Die Überweisungsmöglichkeiten sind jedoch gesetzlich beschränkt. Ein Sparkonto kann daher nicht wie ein Girokonto verwendet werden. Bitten Sie Ihre Bank um Rat. Das vollständige Reglement der Bank in Bezug auf Sparkonten ist kostenlos in Ihrer Zweigstelle oder unter www.bnpparibasfortis.be erhältlich/abrufbar. Dieses Merkblatt kann geändert werden. Für eine aktuelle Fassung wird auf Seite ‚Wohnsparen’ unserer Website www.bnpparibasfortis.be verwiesen. Die von Privatpersonen und bestimmten juristischen Personen eingezahlten Beträge fallen unter die europäische Einlagensicherungsregelung in Höhe von 100.000 Euro pro Person und pro Bank. BNP Paribas Fortis NV gehört dem obligatorischen gesetzlichen belgischen Einlagensicherungssystem an. Weitere Informationen finden Sie auf der/den folgenden Website(s): www.beschermingsfonds.be oder www.bnpparibasfortis.be Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich wenden an: BNP Paribas Fortis NV Beschwerdemanagement Warandeberg 3 B-1000 Brussel Wenn Ihr Problem nicht auf diesem Weg gelöst werden kann, wenden Sie sich bitte an Ombudsfin – Ombudsman in finanzielle Konflikte (www.ombudsfin.be). Welches Konto und welche Verzinsung entsprechen Ihren Bedürfnissen? Besuchen Sie die Website der FSMA für alle Ihre Finanzfragen: www.wikifin.be. BNP Paribas Fortis NV, Warandeberg 3, B-1000 Brussel – RJP Brussel – USt-ID-Nr. BE 0403.199.702 Tel.: 02 433 43 31 F03988D – 31/03/2016 2/2
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