stern sparkonto: besondere bedingungen

STERN SPARKONTO: BESONDERE BEDINGUNGEN
Diese Bedingungen regeln das Stern Sparkonto von BNP Paribas Fortis. Für alles, was in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich festgelegt ist,
verweisen wir auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BNP Paribas Fortis SA/NV (im Folgenden die Bank genannt). Mit der Eröffnung eines
Stern Sparkontos erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis mit diesen besonderen Bedingungen und mit den genannten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Dieses Sparkonto ist ein geregeltes Sparkonto in Einklang mit Artikel 2 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuchs
in Bezug auf die Befreiung von der Quellensteuer.
Artikel 1 – Allgemeines
Das Stern Sparkonto ist ein Sparkonto in Euro, das ausschließlich zur privaten Nutzung für natürliche Personen bestimmt ist. Jede natürliche
Person kann nur ein einziges dieser Konten besitzen.
Die materielle Form oder die Handelsbezeichnung des Sparkontos beeinträchtigt nicht die Bestimmungen dieser Bedingungen.
Artikel 2 – Kontoauszüge
Die auf Sparkonten getätigten Geschäfte werden auf Kontoauszügen dokumentiert.
Artikel 3 – Gutschriften
Gutschriften sind in Höhe einer Obergrenze von 9.000 EUR pro Kalenderjahr zulässig.
Artikel 4 – Belastungen
Laut den geltenden Steuerbestimmungen sind Entnahmen von geregelten Sparkonten ausschließlich zur Tätigung folgender Geschäfte zulässig:
1. Barauszahlungen;
2. Andere als aufgrund eines Dauerauftrags ausgeführte Überweisungen auf ein bankinternes Konto auf den Namen des Inhabers des Sparkontos;
3. Überweisungen auf ein bankinternes Sparkonto auf den Namen des (verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden) Partners, der
Eltern/eines Elternteils oder der Kinder/eines Kindes des Inhabers des Sparkontos;
4. Zahlung von Beträgen an Kapital, Zinsen und Nebenkosten, die der Inhaber des Sparkontos aufgrund von Darlehen oder Krediten schuldet, die die
Bank oder ein von der Bank vertretenes Institut gewährt hat;
5. Zahlung an die Bank von Kosten betreffend das Sparkonto sowie des Kauf- oder Zeichnungspreises von Wertpapieren.
Entnahmen für andere als die oben genannten Geschäfte sind nicht zulässig, auf die Gefahr hin, die teilweise Quellensteuerbefreiung für die
Zinserträge des Sparkontos zu verlieren. Der Auftraggeber muss folglich dafür sorgen, dass seine Entnahmen mit der oben genannten Aufzählung in
Einklang sind.
Im Gegensatz zum Wortlaut von Artikel 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank kann die Bank in Einzelfällen oder aufgrund einer
allgemeinen Maßnahme Entnahmen über 1.250 EUR einer Voranzeige von fünf Kalendertagen unterstellen und die Entnahmen auf 2.500 EUR pro
Halbmonat begrenzen.
Entnahmen können vom Inhaber, einem Bevollmächtigten oder dem im Rahmen seiner Befugnisse handelnden gesetzlichen Vertreter getätigt
werden.
Für jede Auszahlung muss eine Quittung ausgestellt werden.
Artikel 5 – Vergütung
Die Vergütung des Stern Sparkontos besteht aus dem Basiszins und einer Treueprämie.
Die Zinsen und die Prämien werden getrennt zu einem Jahreszinssatz berechnet. Die Bank legt den Basiszins und den Zinssatz der Treueprämie im
Rahmen der geltenden Steuerbestimmungen fest.
Der Basiszins und der Zinssatz der Treueprämie sind in der „Gebührenregelung“ vermerkt, die den Kunden in allen Zweigstellen der Bank und auf
den Websites www.bnpparibasfortis.be bereitgestellt wird. Sie können je nach Marktlage und eventuellen Änderungen der gesetzlich zulässigen
Höchstbeträge schwanken. Änderungen des Basiszinses und des Zinssatzes der Treueprämie werden den Kunden durch eine dem nächsten
Kontoauszug beiliegende Mitteilung zur Kenntnis gebracht.
Basiszins
Der Erwerb der Basiszinsen erfolgt taggenau.
Der Basiszinssatz ist nicht garantiert und kann entsprechend den Zinsschwankungen täglich angepasst werden. Jeder Anstieg des Basiszinses gilt
jedoch mindestens drei Monate, außer bei einer Herabsetzung des von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen
Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatzes.
Pro Einlage gilt zu einem bestimmten Zeitpunkt nur ein einziger Basiszinssatz.
Treueprämie
Für den Erwerb der Treueprämie muss der Betrag während 12 Monaten in Folge deponiert bleiben.
Bei anderen als aufgrund eines Dauerauftrags ausgeführten Überweisungen zwischen zwei geregelten BNP Paribas Fortis-Sparkonten auf
denNamen desselben Inhabers bleibt die für den Erwerb der Treueprämie laufende Periode des transferierten Sparguthabens erhalten, sofern
mindestens 500 EUR transferiert werden und der betroffene Kontoinhaber im laufenden Kalenderjahr von demselben Sparkonto nicht schon drei
Transfers dieser Art getätigt hat.
Ein Betrag, für den die Treueprämie erworben ist, wird automatisch für einen neuen Zeitraum von zwölf Monaten wiederangelegt.
Der bei der Einzahlung oder bei Beginn einer neuen Treueperiode geltende Zinssatz der Treueprämie bleibt während der gesamten Treueperiode
gültig, außer bei einem oben im zweiten Absatz genannten Transfer, wobei die Treueprämie anteilmäßig zum jeweils geltenden Zinssatz der
einzelnen Einlagen berechnet wird.
BNP Paribas Fortis SA/NV, Montagne du Parc/Warandeberg 3, B-1000 Brüssel -- RJP Brüssel -- MwSt BE 0403.199.702 -- Tel.: 02 762 20 00
F04201D – 19/062015
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Artikel 6 – Berechnung und Zahlung der Vergütung
Die Wertstellung ist das Datum, an dem die Verzinsung einer Einlage beginnt oder endet. Die Verzinsung einer Einlage beginnt spätestens am
Kalendertag nach der Einlage und endet am Kalendertag der Entnahme.
Bei einer internen Überweisung zwischen zwei BNP Paribas Fortis-Konten gilt als Wertstellung für beide Konten jedoch der Tag der Überweisung.
Entnahmen werden von den Beträgen abgezogen, deren Periode zum Erwerb der Treueprämie am wenigsten fortgeschritten ist. Gilt für mehrere
Beträge dieselbe Periode, ist zuerst der Betrag mit dem geringsten Zinssatz der Treueprämie betroffen.
Die Basiszinsen werden jährlich am 1. Januar des folgenden Jahres berechnet und dem Kapital des Sparkontos am 2. Januar mit Wertstellung 1.
Januar hinzugefügt.
Die erworbenen Treueprämien werden dem Konto jedes Quartal gutgeschrieben. Sie bringen jeweils ab 1. April, 1. Juli, 1. Oktober und 1. Januar nach
dem Trimester des Erwerbs der Treueprämie Basiszinsen.
Der Inhaber des Sparkontos erhält einen Auszug mit dem Detail der gutgeschriebenen Zinsen.
Die kapitalisierten Zinsen und Prämien kommen am Ende der Erwerbsperiode von zwölf Monaten für die Berechnung einer Treueprämie in Betracht.
Für Sparkonten, deren Guthaben im Laufe des Jahres vollständig abgehoben wurde, kann die zu diesem Zeitpunkt bereits erworbene Vergütung auf
Antrag zusammen mit dem Kapital abgewickelt werden.
Artikel 7 – Quellensteuer
Die von natürlichen Personen erworbenen Zinsen und Treueprämien sind bis zu dem in der „Gebührenregelung“ genannten Zinsbetrag von der
Quellensteuer befreit.
Artikel 8 – Inaktive Sparkonten
Sparkonten mit einem Saldo unter dem in der „Gebührenregelung“ genannten Betrag, worauf seit einem Jahr keine Einzahlung oder Entnahme
getätigt wurde, werden keine Zinsen gezahlt.
Das Konto bringt erneut Zinsen, sobald eine Einzahlung oder Entnahme getätigt wird, und dies ab dem 1. Januar des Jahres, in dem das Geschäft
getätigt wird.
Artikel 9 – Kosten
Die Bank behält sich das Recht vor, auf Sparkonten mit einem Saldo unter dem in der „Gebührenregelung“ genannten Betrag nach Ablauf der darin
genannten Frist eine jährliche Verwaltungsgebühr zu berechnen.
Artikel 10 – Änderungen
Änderungen der vorliegenden besonderen Bedingungen werden mit dem Kunden gemäß den folgenden Modalitäten vereinbart.
Der Inhaber eines Sparkontos wird durch eine den Kontoauszügen beiliegende Mitteilung oder ein einfaches Schreiben von den Änderungen
unterrichtet. Der geänderte Text wird den Kunden in allen Zweigstellen der Bank und auf der Website www.bnpparibasfortis.be bereitgestellt.
Vorbehaltlich geltender Gesetzes- oder Verordnungsvorschriften treten die Änderungen am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat der
Unterrichtung in Kraft.
Ist der Kunde mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden, kann er seine Geschäftsbeziehung mit der Bank innerhalb derselben Frist
kostenlos beenden.
Artikel 11 – Beschwerden
Ist der Inhaber eines Sparkontos mit der Anwendung der Funktionsweise des Sparkontos und der Zinsberechnung nicht einverstanden, kann er
seine eventuelle Beschwerde innerhalb von drei Monaten nach der Zahlung der Zinsen und Prämien auf das Sparkonto richten an:
BNP Paribas Fortis SA/NV
Beschwerdemanagement
Montagne du Parc/Warandeberg 3
B-1000 Brüssel
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