Einen Rahmen setzen für das Streikrecht darf nicht das Recht auf kollektive Aktion in Frage stellen Die Sozialpartner haben kein Abkommen erreicht um das Gentlemen's Agreement von 2002 zu vervollständigen und für kollektive Aktionen einen neuen Rahmen abzustecken. Daher bleibt das Gentlemen's Agreement von 2002 voll anwendbar für die Vertreter der Arbeitnehmer wie für die Arbeitgeber. Die gewerkschaftlichen Freiheiten und die Aktionsfreiheit dürfen auf keinen Fall beschränkt werden. Weil starke Gewerkschaften unentbehrlich sind für eine gerechte Neuverteilung der Reichtümer und zur Verminderung der Ungleichheiten. Die Gewerkschaftsorganisationen haben in der Gruppe der 10 versucht, die Sozialkonzertierung auf allen Ebenen maximal zu verstärken (überberuflich, sektoriel, im Unternehmen), bevor es zu kollektiven Aktionen kommt. Trotz des guten Willens der Teilnehmer konnte kein Kompromiss gefunden werden. Die Gewerkschaftsorganisationen sind niemals gegen eine Bewertung des Abkommens von 2002 gewesen oder die Neuformulierung bestimmter Regeln, die die geführten Aktionen im Falle von kollektiven Konflikten einrahmen. Aber sie können nicht akzeptieren, dass dieser Rahmen bedeutet, dass das Streikrecht in Frage gestellt wird. Als Gewerkschaftsorganisation haben wir nie zu illegalen oder verwerflichen Aktionen aufgerufen. Wir weisen jede Form der Gewalt gleich welcher Art zurück. Wir erkennen an, dass niemand eine kollektive Aktion ausnutzen darf um Druck auf andere auszuüben, damit sie illegale und / oder juristisch strafbare Taten durchführen. Wir verpflichten uns, die Vorschriften bezüglich dem Streikrecht zu respektieren, wie sie in der europäischen Sozialcharta und auf Ebene der Internationalen Organisation der Arbeit festgelegt wurden. Diese Texte sind die Fundamente des Rechtes auf kollektive Aktionen. Dagegen darf es für uns nicht in Frage kommen, gleich wen von der Teilnahme an kollektiven Aktionen auszuschließen. Wir denken hier an die Leiharbeiter und die Subunternehmer, die gemäß den Arbeitgebern die Möglichkeit haben müssten, im Falle von Streik in dem Unternehmen zu arbeiten. Dies würde das Prinzip der Solidarität zwischen den Arbeitnehmern angreifen. Endlich sind wir nicht gegen die Einführung einer Kontaktstelle um den Respekt der Prozeduren und der Regeln bei Streik zu garantieren, aber es ist nicht Sache der Gewerkschaften, die Justiz zu ersetzen, wenn es darum geht, unangepasstes Verhalten zu bestrafen.
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