Streikzeitung Ausgabe 1

STREIKZEITUNG
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AUSGABE 1
Gute Arbeit, schlechter Lohn:
Streikland Deutschland
„Der Sozial- und Erziehungsdienst
(SUE) hat seit 1991 keine adäquate
finanzielle Anpassung erfahren, die Anforderungen und Aufgaben wurden seither allerdings eklatant erhöht, wie etwa
Inklusion, die U3-Betreuung. Wir versuchen, eine höhere Wertschätzung unseres Berufsstandes zu bekommen.“ So beschrieb mir eine Erzieherin die Lage am
Montagmorgen auf dem Hans-BöcklerPlatz. Viele Menschen sind gekommen,
auch die IG Metall, die GEW und einige
streikende Briefzusteller sind da. Später
ist eine Kundgebung am Alter Markt geplant. In einer Urabstimmung hatten sich
93,44% der Gewerkschaftler für die Arbeitsniederlegung entschlossen. Knapp
1.000 Einrichtungen und 10.000 Beschäftigte in NRW sagen „Wir streiken!“.
Nach fünf Verhandlungsanläufen wurde
immer noch keine Einigung erzielt. „Es streiken ja nicht nur wir Erzieherinnen, sondern
auch Sozialarbeiter in Behinderten-Werkstätten, Pfleger, Mitarbeiter in Jugendzentren, Heilpädagogen.“ Alle streiken für höhere Löhne und eine Aufwertung ihres
Berufs. Erst Bahn, jetzt KiTa und Sozialdienst.
Im Bahnhof vorbeiratternde Züge bekunden
durch lautes Hupen Solidarität mit den Gewerkschaftlern. Deutschland ist Streikland.
Ein riesiger Sozial-Streik für bessere Bezahlung und mehr Anerkennung. Das tut dem
Land gut.
Laut Polizei und ver.di werden etwa 2.500
Teilnehmer zur Demonstration und zur gro-
ßen Kundgebung auf dem Alter Markt erwartet. ver.di fordert für seine Beschäftigten
die Eingruppierung in höhere Besoldungsklassen, was in etwa einer Lohnerhöhung
von rund zehn Prozent entspricht. Und mit
diesen zehn Prozent geben sich die kommunalen Arbeitgeber recht schwer, „unbezahlbar“ heißt es da immer wieder. „Eltern vertrauen uns ihre Kinder an,“ erzählt mir eine
Streikende, „Dieses Vertrauen ist den
Arbeitgebern noch nichtmal 10 Prozent
wert.“ Die Menge skandiert „Gute Arbeit,
guter Lohn: alles andre ist nur Hohn!“.
Um das Anliegen der Betreuerinnen und
Betreuer vorzutragen, sind nun auch die Medien und die Öffentlichkeit gefordert. „Nur
weil Streik mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, darf man sich nicht in seiner Solidarität hemmen lassen. Wenn Energie-, Metalloder Chemieindustrie streiken würden, und
kein Strom mehr fließt, wäre man doch eher
auf der Seite der Erzieher“, betont Wittich
Rossmann, IG Metall Bevollmächtigter für
Köln. Ein Elternvertreter gibt zu, dass der
Streik zwar große Herausforderungen für Eltern bedeute, stellte aber zugleich klar, dass
„die große Mehrheit der Eltern mit Kindern
hinter euch steht!“. In NRWs Kitas arbeiten
zurzeit 55% der Beschäftigten in Teilzeit. Damit ist der Zwang zum Zweit- oder Drittjob
programmiert. Sieht so Lohn- und Chancengleichheit im 21. Jahrhundert aus? Gewiss
nicht. Auf der späteren Kundgebung auf dem
Alter Markt zeichnet ver.dis NRW-Landeschefin Gabriele Schmidt den Lauf der Dinge
prägnant nach. Nachdem die Arbeitgeber in
der ersten Verhandlungsrunde darauf beharrten, Erzieherinnen und Erzieher seien
gut bezahlt, wollte man zwar in der zweiten Runde nachbessern, Ergebnisse blieben
jedoch aus. In der dritten Runde wollte man
an bestimmten Stellen „nachbessern“, doch
eine allgemeine Anhebung der Löhne war
nicht zu denken. Ähnlich verlief die vierte
Runde. Nun stehen alle Zeichen auf Streik.
Streik für eine bessere Bezahlung, Streik
für mehr Wertschätzung und Streik gegen
einen Widerspruch: wieso bezahlen wir den
Menschen, denen wir unser Geld anvertrauen bis zu drei Mal so viel wie denjenigen, die unsere Kinder betreuen? Ich erinnere mich wieder an das Gespräch am
Morgen vor dem ver.di-Hauptgebäude: „Die
Arbeitgeber tun sich schwer, ein vernünftiges Angebot auf den Tisch zu legen. Wir bekommen jedenfalls gute Rückendeckung
und hoffen, dass unsere Rufe endlich ‚nach
oben‘ durchdringen. Wir streiken jedenfalls
erstmal und dann sehen wir mal weiter.“
Selbst Wirtschaftswissenschaftler fordern nun schon „im Notfall
eine spezielle Abgabe“, um die
Lohnerhöhung zu finanzieren.
Diese Abgabe könnte Vermögenssteuer heißen.
Fabian Felder ■
STREIKZEITUNG
Die Löhne müssen hoch!
Harte Arbeit zahlt sich aus. Das war
schon immer so und es wird auch immer
so sein. Nun lässt sich jedoch über die
Definition von harter Arbeit streiten, und
ob die Aufteilung der Gehälter gerecht
ist, so wie sie in modernen gesellschaftlichen Strukturen stattfindet.
Ein Manager verdient deutlich mehr als
beispielsweise ein Handwerker, obwohl letzterer den körperlich anstrengenderen Beruf
hat. Dies ist natürlich ein absolut angebrachtes Argument. Auf der anderen Seite
des Argumentations-Tennis jedoch könnte
man sagen, dass ein Manager eine große
Menge an Angestellten unter sich hat –
macht er einen Fehler, so zieht er unter Umständen alle mit. Dies lässt sich ewig fortführen und man käme rein objektiv betrachtet zu keinem angemessenen Ergebnis.
Trotzdem ist die derzeitige Situation einladend, einmal die Gehälter verschiedener
Berufe in Deutschland zu vergleichen. Was
gerecht ist und was nicht muss jeder für sich
selbst entscheiden, allerdings kann man so
hervorragend einen Einblick auf soziale Ungleichheit und somit auch auf einen Teil unserer gesellschaftlichen Strukturen erhalten.
Laut lohnspiegel.de beträgt das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Erziehern in Deutschland 2.490 € pro Monat 50% aller Erzieher verdienen weniger. Dies
ist durchaus ein Gehalt von dem man zumindest leben kann. Über die Frage jedoch,
ob er angemessen ist, lässt sich allerdings
sicher streiten, zumal sehr viele Ehepaare
mit hohen Managerberufen eben stark auf
Erziehern aufbauen müssen, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Außerdem sind
Kinder sicherlich nicht immer einfache
„Kunden“ und der Beruf ist körperlich und
geistig anstrengend.
Das Durchschnittsbruttoeinkommen eines
Buchhalters hingegen liegt bei etwa 2.900 €,
das eines Verkäufers bei 1.890 €, bei Sekretären beläuft sich das Gehalt auf etwa 2.400 €,
bei Versicherungskaufleuten auf 3.422 €
brutto. Kfz-Mechaniker verdienen im
Schnitt 2.450 €, Köche 2.016 €, Großhandelskaufleute etwa 2.600 €. Bei Pflegern beläuft sich das Gehalt auf 2.412 €. Zu guter
Letzt verdienen Marketingspezialisten etwa
3.490 € brutto im Monat.
Die hier aufgeführten Berufe wurden willkürlich ausgesucht und ergeben kein Muster.
Es lässt sich also erkennen, dass je mehr
kognitive Qualifikationen ein Beruf erfordert, desto höher das Gehalt zu sein scheint.
Dies ist selbstverständlich mit Vorsicht zu
genießen, schließlich müsste man jeden in
Deutschland möglichen Beruf für eine absolut seriöse Darstellung heranziehen. Für die
hier dargestellten Berufe jedoch scheint ein
solches Muster erkennbar, auch wenn dieses nicht eindeutig ausgeprägt ist. Ein Buch-
halter oder Sekretär muss nämlich nicht
zwangsweise „mehr wissen“ als ein Automechaniker, welcher die Anatomie von
Kraftfahrzeugen im Gedächtnis haben muss.
Dabei stellt sich aber die Frage, inwiefern
kognitive Fähigkeiten körperliche übertreffen (dürfen/sollen) und welcher Beruf ein
welches Maß an kognitiven und/oder körperlichen Fähigkeiten voraussetzt. Wie bereits beschrieben: Diese Fragen bleiben jedem selbst überlassen.
Es gibt aber eine Fülle an Gründen, warum
die Gehälter von Erzieherinnen und Erziehern steigen müssen. Im Vergleich mit anderen Berufen haben Erzieher definitiv einen unterbezahlten Job.
Täglich sind sie sowohl hoher körperlicher
als auch geistiger Belastung ausgesetzt. Kinder wollen nämlich nicht bloß spielen. Die
Erzieherinnen und Erzieher haben über die
Betreuungszeit auch die Verantwortung —
dies kann sehr belastend sein. Sie sind Teil
einer Zeit, in der das Kind viele seiner wichtigsten Entwicklungen durchlebt. Die
Sprachentwicklung der Kinder ist erst mit
etwa dem zehnten Lebensjahr abgeschlossen; dementsprechend befinden sich Erzieher in einem sehr bedeutenden Zeitraum für
den Spracherwerb der Kinder wieder. Auch
entwickeln Kinder in der Kindergartenzeit
Charakterzüge, die sie das Leben lang begleiten werden: beispielsweise kognitive
oder kreativ-musische Eigenschaften. Die
Betreuerinnen und Betreuer ersetzen nicht
die Eltern der Kinder, jedoch tragen sie
durchaus einen wichtigen Teil zur Entwikklung eines menschlichen Wesens bei.
Erzieherinnen und Erzieher sind Manager
und Handwerker zugleich: Sie haben
einen körperlich anstrengenden Beruf, tragen aber auch eine immense Verantwortung.
Und sollte uns diese Arbeit
nicht mehr wert sein?
Lukas Kulczycki ■
Gestreikt wird nicht überall
Eindrücke aus Langenfeld
Die Streikauswirkungen hielten sich zumindest in Langenfeld relativ gering. Als
ich einen Kindergarten besuchen wollte,
sah ich meist ein Lächeln in den Gesichtern der Eltern. Sie waren glücklich, da ihre KITA nicht bestreikt wird. Dies wiederholte sich bei den anderen Kindergärten.
Eine Mutter sagte mir, dass sie nun ihren
„Notfallplan“ nicht nutzen muss. Sie kann
ihre Tochter wie gewohnt in den Kindergarten bringen. Sonst hätte die Großmutter auf die kleine aufpassen müssen.
Außerdem würden viele Eltern ihre Kinder erst gar nicht in die KITA bringen wollen, da sie Angst haben das die KITA bestreikt wird. Sie bringen ihre Kinder
direkt zu Freunden oder nehmen sie mit
auf die Arbeit. Viele Büros bieten ein sogenanntes „Eltern-Kind Büro“ an. Dies ist
ein Büro, was mit allem Nötigen ausgestattet ist und zusätzlich viele Spielideen
für Kinder bietet. Außerdem bieten Unternehmen an, von Zuhause aus zu arbeiten.
Für die Eltern bedeutet das wieder viel Arbeit. Viele Eltern können den
Streik aber auch nachvollziehen, da auch sie finden, dass
der Beruf des Erziehers viel
zu wenig bezahlt wird.
Max Schmidt ■
STREIKZEITUNG
Das Streikrecht in Deutschland
Oftmals ist ein Streik die einzige Möglichkeit, um die Forderungen des Arbeitnehmers nach höheren Löhnen oder besseren Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Hierbei stellt sich oft die Frage,
inwieweit diese Streiks rechtlich vertretbar sind und in welcher Form ein Streikrecht rechtlich verankert ist.
Ein direktes Streikrecht ist im deutschen
Grundgesetz allerdings gar nicht vorhanden.
Vielmehr legitimieren zwei Verfassungsartikel in Deutschland einen Streik. Das Gesetz nach der Gewährleistung von Koalitionsfreiheiten (Art. 9 Abs. 3 GG) und das
Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Ersteres schützt vor
allem die Bildung von Gewerkschaften, welche einen Streik erst möglich machen. Lediglich von den Gewerkschaften organisierte Streiks sind rechtskräftig. Die
Arbeitsverträge ruhen während dieser Zeit,
eine Suspendierung ist dem Arbeitgeber
derweil aber nicht gestattet. Die sozialen Absicherungen, wie die Krankenversicherung,
bleiben dem Arbeitnehmer während des gesamten Streiks erhalten. Der Arbeitgeber ist
zu Gehaltszahlungen für streikende Arbeitnehmer allerdings nicht verpflichtet. Diesbezüglich zahlen die Gewerkschaften oft
Streikgelder an streikende Arbeitnehmer.
Das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit agiert als sogenanntes „Auffanggesetz“. Es schützt Freiheiten, welche nicht gesetzlich festgeschrieben sind und somit
auch die Streikfreiheit.
Wieso gibt es kein direktes Gesetz, welches die Streikfrage noch genauer definieren würde? Bei der Entstehung des Grundgesetzes 1949 war bei einem Entwurf das
Streikrecht noch garantiert worden. So hieß
es in Art. 12 des Entwurfes des Grundgesetzes vom 18. Oktober 1948: „Das Streikrecht
wird im Rahmen der Gesetze anerkannt.“
Nach weiteren Bearbeitungen des Artikels
wurde das Gesetz letztendlich doch gestrichen. Die Verfassungsgeber richteten sich
hierbei nicht gegen die Streikfreiheit, sie
glaubten außerstande zu sein, das Streikrecht rechtlich einzugrenzen. Gerade mit Artikel 9 GG (s.o.) wollte man die Streikfreiheit
durch die Koalitionen (Gewerkschaften) sichern.
Immer wieder wird versucht das Streikrecht einzugrenzen und zu beschränken.
Aktuell versucht die Große Koalition durch
das „Tarifeinheitsgesetz“ die gewerkschaftliche Aktionsfreiheit weiter zu minimieren.
Demnach soll in Zukunft in Betrieben nur
noch eine Tarifforderung von den Gewerkschaften gestellt werden. Momentan können in verschiedenen Betrieben mehrere
Gewerkschaftsgruppen die Arbeitnehmer
vertreten. Zukünftig sollen sich nun die Gewerkschaften untereinander auf eine Tarifforderung einigen. Vor allem kleinere Gewerkschaften
werden
hier
in
Mitleidenschaft gezogen, da bei keiner Einigung die Forderung der Gewerkschaft angenommen wird, welche die meisten Arbeiter vertritt. Gerade bei solchen Themen gibt
es immer mehr Menschen, die sich für die
Rechte der Arbeiter und deren Streikfreiheiten einsetzen.
Die Wirkung und Intensität eines Streiks
zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 1956.
Am 24. Oktober 1956 begannen Arbeiter
der IG Metall aus Schleswig-Holstein für
Lohnzahlungen im Falle einer Krankheit zu
streiken. Angestellte des Unternehmens waren zu dieser Zeit schon im Krankheitsfall
finanziell abgesichert. Nun forderten auch
die Arbeiter einen Lohnausgleich bei Krankheit, sowie mehr Urlaubstage und zusätzliches Urlaubsgeld. Der Streik dauerte insgesamt 114 Tage und endete somit erst am
14. Februar 1957. 34 000 Metallarbeiter erstreikten einen besseren Tarifvertrag, welcher letztendlich den Forderungen nach
Bezahlung im Krankheitsfall nachkam.
Vor allem die Dauer des Streikes zeigt, wie
hartnäckig es für die Arbeiter war, ihre
Ziele durchzubringen. Erst in der vierten
Urabstimmung hatten die Arbeiter einen
Einigungsvorschlag akzeptiert. Zuvor war
beispielsweise ein Vorschlag des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein mit
97% abgelehnt worden. Zurückblickend
geht der Streik als einer der wichtigsten in
die deutsche Sozialgeschichte ein. Wenige
Monate später verabschiedete
der Bundestag das „Gesetz zur
Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter
im Krankheitsfalle“.
Till Hoffmann ■
STREIKZEITUNG
Kita-Streik in Deutschland
Wer bei einem Streik teilnimmt, der
ist mit etwas nicht zufrieden und fühlt
sich oft auch ausgenutzt und nicht richtig behandelt.
Der von der Gewerkschaft ver.di organisierte Streik nimmt in Nordrhein-Westfahlen immer größere Formen an. Neben Erzieherinnen und Erziehern streiken dieser
Tage auch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die mit ihrer momentanen Arbeitssituation nicht zufrieden sind. Im Rheinland,
Ruhrgebiet und Ost-Westfalen sind die meisten Streikenden auf den Straßen, aber auch
in Bayern und Brandenburg rief ver.di die
Betreuer zum Streik auf.
Nachdem Tarifverhandlungen zwischen
den Gewerkschaften ver.di, Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW) und
dem Deutschen Beamtenbund (dbb) gegenüber der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 21. April in
der fünften Verhandlungsrunde (!) gescheitert waren, folgte nun der unbefristete KitaStreik. Ver.di fordert eine höhere Eingruppierung der rund 240.000 Beschäftigten im
kommunalen Sozial- und Erziehungsbereich. 20.000 haben mittlerweile ihre Arbeit
schon eingestellt. Rund 1,2 Milliarden Euro
fordere man laut Rechnungen der Kommunen für die Erhöhung des Lohnes, was eine
Aufwertung des Einkommens um 10% bedeuten würde.
Gerade die Forderungen auf finanzieller
Ebene sind auch für viele Eltern verständlich und nachvollziehbar. In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Kita-Plätze stark an,
da auch Kinder ab dem ersten Lebensjahr
schon das Recht auf einen Kita-Platz haben.
Neben der Betreuung immer größerer Gruppen, wird von Erzieherinnen und Erziehern
auch qualitativ immer mehr erwartet. Neue
Aufgaben, wie die sprachliche Integration
von Kindern mit Migrationshintergrund
oder die genaue Dokumentation über die
Entwicklung jedes Kindes, kamen dazu. Die
Anforderungen steigen demnach immer
mehr an, und gerade dies sollte sich auch
beim Gehaltslevel widerspiegeln!
Die Streikenden fordern nicht nur Geld.
Es soll auch ein Zeichen für und vor allem
auch gegen die Landesregierung sein. Diese
fordert ein immer höheres Pensum von den
Angestellten in den Kindertagesstätten. Im
Gegenzug stellt sie den Kommunen nicht genug Geld zur Verfügung, um eine gerechte
Vergütung entstehen zu lassen. 60 % der Kosten für die Tagesstätten tragen die Kommunen, jeweils 20 % übernehmen Länder und
Bund sowie Eltern.
Oftmals gibt es in den Gruppen zu viele
Kinder und zu wenige Erzieher. Gerade in einem Krankheitsfall wird es für alle nur noch
stressiger. Eine persönliche Betreuung, wie
noch vor zehn Jahren ist hierbei gegenüber
dem Kind nicht mehr möglich.
Es liegt daher auch im Interesse
der Kinder, wenn an diesen
Tagen die Erzieherinnen und
Erzieher ihre Arbeit vorerst
niederlegen. Till Hoffmann ■
Impressum
V.i.S.d.P.: ver.di Bezirk Köln, Tjark Sauer, Hans-Böckler-Platz 9,
50672 Köln, ver.di Köln
Redaktion: Tuna Acisu, Karim Oubad, Lucas Kulczycki,
Maximilian Schmidt, Till Hoffmann
Chefredaktion: Fabian Felder
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