Veranstaltungsprogramm als PDF

Urlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung im TVöD / TV-L
Seminar-Nr.
2016 Q038 DF
Termin
28. April 2016
Zielgruppe
Für Personalverantwortliche, Führungskräfte,
Personalvertreter und Mitarbeiter
Tagungsstätte
Günnewig Hotel Residence
Kaiserplatz 11
53113 Bonn
Tel. 0228 26 97-0
[email protected]
Seminarleitung
Dr. Thomas Wurm
Fachanwalt für Arbeitsrecht
dbb akademie
Dozenten/-innen
Dr. Thomas Wurm
Fachanwalt für Arbeitsrecht
dbb akademie
dbb akademie, 2016 Q038 DF
Druck: 16.03.2016
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Lernziele
Auch nach vielen Diskussionen und Gerichtsentscheidungen sind viele Probleme
rund um das Thema Urlaub im TVöD/TV-L verblieben. Diese betreffen die
Berechnung der Urlaubstage, die Auswirkungen auf Langzeiterkrankungen
und eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses sowie etliche Spezialprobleme.
Wir arbeiten die Materie systematisch mit Ihnen auf - damit das Thema
Urlaub Sie nicht mehr stresst!
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Druck: 16.03.2016
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Programmablauf
(Stand: 16. März 2016 - Änderungen vorbehalten)
Donnerstag, 28. April 2016
9:30 bis 9:45 Uhr
Begrüßung und Einführung
Dr. Thomas Wurm
9:45 bis 17:00 Uhr
Jahresurlaub
- Rechtsquellen des Urlaubsrechts
( EU-RL, BUrlG, TV, DV/BV, Arbeitsvertrag)
und ihr Verhältnis zueinander
- Ansprüche und Pflichten nach BUrlG
- Urlaubsjahr
- Wartezeit
- Fälligkeit und Berechnung der Urlaubsdauer
- Geltendmachung, Festlegung, Widerruf
- Grundsätze in Dienst - oder Betriebsvereinbarungen
- Fehlverhalten während des Urlaubs
- Übertragbarkeit, Abgeltung
- Berechnung des Urlaubsentgelts
- Krankheit und Urlaub
- Besonderheiten bei den Nachweispflichten
- Neue Rechtsprechung zum Verfall bei Langzeiterkrankungen
- Tirol - Entscheidung
- Urlaub bei geänderter Verteilung der Arbeitszeit auf
Wochentage
- Berechnung des Urlaubsentgelts in diesem Fall
Gesetzlicher und tariflicher Zusatzurlaub
(Fallkonstellationen und Voraussetzungen)
Sonderurlaub
- Tatbestandsvoraussetzungen
- Versagungsgründe
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Druck: 16.03.2016
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- Rechtsfolgen
(einschließlich sozialversicherungsrechtlicher
Konsequenzen)
- Tarifrechtliche Auswirkungen
(auf Stufenlaufzeit, Jahressonderzahlung u.a.m.)
Arbeitsbefreiungstatbestände nach § 29 TVöD/TV-L
- Fallkonstellationen
- Verhältnis zu § 616 BGB und § 45 SGB V
- Pflegezeitgesetz
- Familienpflegezeitgesetz
- Außertariflich (z.B. analog Beamte)
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17:00 Uhr
Verabschiedung
Die dbb akademie behält sich das Recht des
Dozentenaustausches, Terminverschiebungen sowie
Aktualisierung der Inhalte vor.
Pausenzeiten
Kaffeepause: 15 Min. zwischen 10.00-11.00 Uhr
Mittagspause: 60 Min. zwischen 12.00-14.00 Uhr
Kaffeepause: 15 Min. zwischen 15.00-16.00 Uhr
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