Urlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung im TVöD / TV-L Seminar-Nr. 2016 Q038 DF Termin 28. April 2016 Zielgruppe Für Personalverantwortliche, Führungskräfte, Personalvertreter und Mitarbeiter Tagungsstätte Günnewig Hotel Residence Kaiserplatz 11 53113 Bonn Tel. 0228 26 97-0 [email protected] Seminarleitung Dr. Thomas Wurm Fachanwalt für Arbeitsrecht dbb akademie Dozenten/-innen Dr. Thomas Wurm Fachanwalt für Arbeitsrecht dbb akademie dbb akademie, 2016 Q038 DF Druck: 16.03.2016 Seite: 1 Lernziele Auch nach vielen Diskussionen und Gerichtsentscheidungen sind viele Probleme rund um das Thema Urlaub im TVöD/TV-L verblieben. Diese betreffen die Berechnung der Urlaubstage, die Auswirkungen auf Langzeiterkrankungen und eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses sowie etliche Spezialprobleme. Wir arbeiten die Materie systematisch mit Ihnen auf - damit das Thema Urlaub Sie nicht mehr stresst! dbb akademie, 2016 Q038 DF Druck: 16.03.2016 Seite: 2 Programmablauf (Stand: 16. März 2016 - Änderungen vorbehalten) Donnerstag, 28. April 2016 9:30 bis 9:45 Uhr Begrüßung und Einführung Dr. Thomas Wurm 9:45 bis 17:00 Uhr Jahresurlaub - Rechtsquellen des Urlaubsrechts ( EU-RL, BUrlG, TV, DV/BV, Arbeitsvertrag) und ihr Verhältnis zueinander - Ansprüche und Pflichten nach BUrlG - Urlaubsjahr - Wartezeit - Fälligkeit und Berechnung der Urlaubsdauer - Geltendmachung, Festlegung, Widerruf - Grundsätze in Dienst - oder Betriebsvereinbarungen - Fehlverhalten während des Urlaubs - Übertragbarkeit, Abgeltung - Berechnung des Urlaubsentgelts - Krankheit und Urlaub - Besonderheiten bei den Nachweispflichten - Neue Rechtsprechung zum Verfall bei Langzeiterkrankungen - Tirol - Entscheidung - Urlaub bei geänderter Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage - Berechnung des Urlaubsentgelts in diesem Fall Gesetzlicher und tariflicher Zusatzurlaub (Fallkonstellationen und Voraussetzungen) Sonderurlaub - Tatbestandsvoraussetzungen - Versagungsgründe dbb akademie, 2016 Q038 DF Druck: 16.03.2016 Seite: 3 - Rechtsfolgen (einschließlich sozialversicherungsrechtlicher Konsequenzen) - Tarifrechtliche Auswirkungen (auf Stufenlaufzeit, Jahressonderzahlung u.a.m.) Arbeitsbefreiungstatbestände nach § 29 TVöD/TV-L - Fallkonstellationen - Verhältnis zu § 616 BGB und § 45 SGB V - Pflegezeitgesetz - Familienpflegezeitgesetz - Außertariflich (z.B. analog Beamte) dbb akademie, 2016 Q038 DF Druck: 16.03.2016 Seite: 4 17:00 Uhr Verabschiedung Die dbb akademie behält sich das Recht des Dozentenaustausches, Terminverschiebungen sowie Aktualisierung der Inhalte vor. Pausenzeiten Kaffeepause: 15 Min. zwischen 10.00-11.00 Uhr Mittagspause: 60 Min. zwischen 12.00-14.00 Uhr Kaffeepause: 15 Min. zwischen 15.00-16.00 Uhr dbb akademie, 2016 Q038 DF Druck: 16.03.2016 Seite: 5
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