Notariat Großbottwar Lange Gasse 7 (Rathaus II) 71723 Großbottwar Fon 07148/16190-0 * Fax 07148/16190-20 www.notariat-grossbottwar.de [email protected] Das Testament Notariell beurkundetes Testament statt zwangsweiser gesetzlicher Erbfolge „Hast du zur Nacht gebetet, Desdemona?“, lässt Shakespeare den Mohren Othello im 5. Akt die Gattin fragen. Sie hat. Warum wohl? Sie ahnt ja nicht, dass ihr Gemahl gerade dabei ist, bei ihr mit ein paar leidenschaftlichen Griffen die gesetzliche Erbfolge anzutreten. Shakespeare sagt uns nichts darüber, ob Desdemona für den Fall ihres Ablebens auch eine letztwillige Verfügung getroffen hat. Daran wird die Gutgläubige nicht gedacht haben – zu jung und so gesund. Auch Sie als Leser dieser Zeilen, gesund und jung oder jugendlich, mögen bisher noch nicht daran gedacht haben, Ihre Rechtsnachfolge zu regeln, ein Testament zu machen. Jedem von uns kann unverhofft etwas zustoßen. Ist die Erbfolge dann nicht bestimmt, entsteht für Ihre Angehörigen eine Situation, die Sie vielleicht nicht gewollt haben. Sie sind es jedoch Ihrer Familie und Angehörigen schuldig, dafür zu sorgen, dass jeder das bekommt, was Sie ihm zugedacht haben. Treffen Sie also eine letztwillige Verfügung, errichten Sie ein Testament oder schließen Sie einen Erbvertrag. Es kommt dabei nicht auf die Größe Ihres Vermögens an. Gerade auch kleinere Vermögensteile müssen richtig zugewendet werden. Verlassen Sie sich bei der Testamentserrichtung auf fachmännischen Rat und nehmen Sie diesen in Anspruch. Das handschriftliche Testament birgt erhebliche Risiken. Oftmals werden den Erben durch ein solches Testament Unklarheiten, langwierige Verfahren und erhebliche Kosten aufgebürdet. Belasten Sie Ihre Nachfolger nicht auch noch damit. Falls Sie kein Testament errichten, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Haben Sie sich diese zwangsweise Nachfolge schon überlegt? Sind die steuerlichen Aspekte überdacht? Das notariell beurkundete Testament wird aufgrund Ihrer Vorstellungen erstellt. Der Inhalt wird also von Ihnen bestimmt. Die Möglichkeiten und eine sinnvolle Gestaltung werden im Gespräch zwischen Ihnen und dem beurkundenden Notar erörtert. Hier können Hinweise und Anregungen gegeben werden. Das notariell beurkundete Testament wird amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, damit es im Erbfall auch aufgefunden wird. Trotzdem ist es möglich, dass Sie auch ein notarielles Testament ohne Begründung widerrufen, sofern Sie es allein errichtet haben. Wussten Sie, dass ein gemeinschaftliches Testament in bestimmten Situationen nicht mehr abgeändert werden kann? Welches Erbrecht gilt bei Ehegatten mit verschiedener Staatsangehörigkeit? Was ist der Unterschied zwischen Eben und Vermächtnisnehmern oder Nacherben und Schlusserben? Wer ist pflichtteilsberechtigt und mit welcher Quote? Dieser Fragenkatalog lässt sich beinahe endlos fortsetzen. Wenden Sie sich deshalb an den Notar Ihres Vertrauens und fragen Sie ihn, fragen Sie ihn, fragen Sie ihn………..
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