Antrag
der Abgeordneten Amrita Enzinger Msc., Dr. Helga Krismer-Huber, Dr. Madeleine Petrovic,
Emmerich Weiderbauer
betreffend Tempolimit 80 km/h auf der A2 zwischen Wien und Knoten Guntramsdorf
Die A2 wurde in den letzten Jahren von der Wiener Stadtgrenze bis zum Knoten Guntramsdorf
vierspurig ausgebaut; also auf acht Fahrspuren insgesamt. Für den gesamtem
Streckenabschnitt gilt generell Tempo 130 km/h, wohingegen innerhalb Wiens Tempo 80 km/h
gilt. Mit einer täglichen Frequenz von bis zu 140.000 Fahrzeugen gilt dieser Streckenabschnitt
als eine der meist befahrenen Autobahnen Österreichs. Hier sind die LKW meist mit ihren
Höchstgeschwindigkeiten unterwegs.
Hohe Geschwindigkeiten erhöhen den Treibstoffverbrauch. Eine reduzierte Geschwindigkeit
führt zu geringerem Spritverbrauch und Schadstoffausstoß. Die CO2-Emissionen werden bei
Tempo 80 km/h zumindest um 10 Prozent gesenkt, die Stickoxidemissionen je nach Motor um
9 bis 25 Prozent. Das Reduktionspotenzial an CO2-Emissionen liegt geschätzt bei zumindest
100.000 Tonnen pro Jahr. Mit dieser Maßnahme wird somit ein bedeutender Beitrag zur
österreichischen Klima- und Energiestrategie geleistet. Ebenso wird der Lärm bei Tempo 80
statt 130 km/h um 5 Dezibel gesenkt.
Da Wr. Neudorf die Gemeinde mit der höchsten Feinstaubbelastung Niederösterreichs ist und
diese Tatsache auf das intensive Verkehrsaufkommen zurückzuführen ist, könnte Tempo 80
km/h die Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen um ein Vielfaches verbessern.
Das zuständige Bundesministerium verweigert seit längerer Zeit die Bearbeitung, jedoch ist auf
Grundlage der §§ 10 und 14 des Immissionsschutzgesetzes –Luft (IG-L) der Landeshauptmann
ermächtigt ein Tempolimit für Teilstrecken der Autobahn in Form einer
Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung zu erlassen.
Daher stellen die gefertigten Abgeordneten folgenden
Antrag
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung bzw. der Landeshauptmann werden aufgefordert, auf dem
Streckenabschnitt der A2 Südautobahn zwischen der Wiener Stadtgrenze und dem Knoten
Guntramsdorf als notwendige Maßnahme zur Luftreinhaltung und als Beitrag zum Klimaschutz
eine Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung, welche Tempo 80 km/h beinhaltet, zu
erlassen.“
Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag dem VERKEHRS-AUSCHUSS zur Vorberatung
zuzuweisen.