haus & Grund hochrhein ➤ Informationsseite der EigentümerSchutzgemeinschaft Waldshut-Tiengen e.V. – ANZEIGE – Haus und Grund appeliert an Bundestagsabgeordnete beziehungsweise der technischen Anforderungen und der Baupreise. Festzustellen ist aber auch, dass in den vergangenen 15 Jahren eine Verschiebung der Baukostenanteile vom Rohbau zum Ausbau stattgefunden hat. Diese Kostensteigerungen wirken sich massiv auf Modernisierungen aus. Da der Vermieter von der möglichen Modernisierungsumlage die Instandhaltungskosten in Abzug bringen muss, § 549 BGB, wird der größte Teil der Kosten solcher Maßnahmen faktisch von ihm getragen. Mit der Kürzung auf acht Prozent, die im Übrigen über den im Koalitionsvertrag vereinbarten zehn Prozent deutlich hinausgeht, werden Modernisierungen an sich, aber auch die Ziele der Energiewende und die Herausforderungen des altersgerechten Umbaus massiv gefährdet. Auch das Vorhaben, die Miete in einem Zeitraum von acht Jahren auf 50 Prozent beziehungsweise maximal vier Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu karten, ist wirtschaftlich nicht tragbar. Bisher war Ziel des § 559 BGB, Anreize für eine Modernisierung zu schaffen, da die Durchführung von Modernisierungen im allgemeinen Interesse liegt, so die bisherige Gesetzesbegründung. Diese gesamtgesellschaftliche Funktion würde bei Realisierung der Pläne verloren gehen und dazu führen, dass viele Vermieter davon Abstand nehmen werden, Wohnraum zu modernisieren und somit auf ein zeitgemäßes Niveau zu bringen. ➤ Härtefallregelung: Noch gravierender ist die Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten bei der Bruttokaltmiete auf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens des Mieters. Diese Regelung ist nach Auffassung des Vorsitzenden von Haus und Grund Hochrhein e. V., Anton Bernhard Hilbert, unsozial. Im Endeffekt führt sie dazu, dass sozial schwache Mieter keinen Zugang mehr zu sanierten Wohnungen haben. Die Einführung einer starken 40Prozent-Grenze des MieterNettoeinkommens ist der falsche Weg, da sich diese Gren- VON ANTON B. HILBERT ....................................... Waldshut – In Baden-Württemberg stehen wir bei der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum vor einer Herkulesaufgabe. Entgegen früherer Erwartungen steigt die Bevölkerungszahl stetig weiter an. Rund 85 000 Arbeitsmigranten und die nun hinzukommende hohe Zahl an Asylbewerbern verstärken den Druck auf den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg. Der Wohnungsbaugipfel vom 14. Oktober 2015 im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat dazu festgehalten: „Von einem bereits gegebenen Bedarf von 40 000 bis 45 000 Wohnungen pro Jahr im Land ausgehend, kommt in der Folge des Flüchtlingszustroms dieses Jahres jetzt ein Bedarf von sicher über 15 000 bis zu 30 000 Wohnungen pro Jahr hinzu.“ Es ist also dringend erforderlich, so schnell wie möglich ein Klima für große und kleinere, insbesondere auch private Investoren zu schaffen, um den Wohnungsneubau in BadenWürttemberg anzukurbeln. Gerade privat ImmobilienEigentümer decken cirka 70 Prozent des Wohnungsmarktes in Baden-Württemberg ab. Die Zeit drängt. Es gibt bereits Überlegungen, wegen der Notsituation leer stehenden privaten Wohnraum zu beschlagnahmen. Zweites Mietrechtspaket Ihr Makler-Team: Völlig kontraproduktiv dazu stehen nun Überlegungen des Bundesjustizministeriums zum zweiten Mietrechtspaket. Damit soll das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (erstes Mietrechtspaket) nochmals erweitert beziehungsweise verschärft werden. Haus & Grund Hochrhein sieht durch die Pläne des Ministers den Wohnungsneubau in Deutschland und Baden-Württemberg massiv gefährdet und die durchaus positiven Ansätze auf Landesebene und im Bund konterkariert. ® Anton B. Hilbert, Vorsitzender von Haus & Grund Hochrhein und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in Waldshut-Tiengen. B I LD : P R I VAT Das Bundesjustizministerium plant im Rahmen des zweiten Mietrechtspakets unter anderem folgende Maßnahmen: ➤ Modernisierungsumlage: Die Absenkung der Höhe der Modernisierungsumlage von bisher elf Prozent auf künftig acht Prozent, was einer Kürzung um 27,8 Prozent entspricht. Ferner soll der Anstieg der Miete bei Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen auf maximal 50 Prozent der bisherigen Miete vor der Modernisierung begrenzt werden, maximal auf vier Euro pro Quadratmeter, für die Dauer von acht Jahren. ➤ Das Verbot der Mieterhöhung nach einer Modernisierung, sofern durch die Mieterhöhung der Anteil der Bruttokaltmiete am Nettoeinkommen des Mieters 40 Prozent übersteigt. Damit werden Modernisierungsmaßnahmen abhängig gemacht vom Einkommen der Mieter. ➤ Die Verlängerung des Bezugs- zeitraums der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre. Diese Kernpunkte haben gravierende Folgen für private Haus- und Wohnungseigentümer. Folgen ➤ Mehrbelastung: Die Absenkung der Modernisierungsumlage führt zu Mehrbelastungen der Investoren. Bereits jetzt machen die beträchtlichen Kosten der Modernisierungen, insbesondere der energetischen Gebäudesanierungen, diese in vielen Fällen unwirtschaftlich. Nach dem Endbericht der Baukostensenkungskommission vom November 2015 sind die Baukosten zwischen 2003 und 2012 für Gebäude mit mittlerem Standard um rund 46 Prozent gestiegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von rund 4,2 Prozent. Die Ursachen für diesen Anstieg liegen vorrangig in der Steigerung der Qualitäten IMMOBILIEN GESUCHT! Bieten Sie Ihre Immobilie nicht nur regional, sondern weltweit und über den Marktführer, in der Schweiz an. www.remax.de Sachverständigenbüro energetischen Modernisierung erst deutlich später oder zum Teil gar nicht Bestandteil der ortsüblichen Vergleichsmiete werden. Das Gleiche gilt für den altersgerechten Umbau. Fazit Das geplante zweite Mietrechtspaket wird dazu führen, dass die Bereitschaft von Investoren im Wohnungsneubau oder in der Modernisierung weiter zurückgehen wird. Die beabsichtigten ordnungsrechtlichen Eingriffe in das Mietrecht sind angesichts der großen Herausforderungen im Bereich Wohnen der völlig falsche Ansatzpunkt. Die Politik sollte sich auf die schwarzen Schafe beschränken und hier den Auswüchsen im Rahmen der Mietpreisgestaltung und des „Herausmodernisierens“ entgegentreten. Allein über den sozialen Wohnungsbau lässt sich die Situation nicht in den Griff bekommen. Private Investoren, insbesondere die große Zahl von Privatpersonen, die Wohnungen vermieten, müssen dauerhaft mobilisiert werden. Hierfür bedarf es aber der entsprechenden Rahmenbedingungen, für die Haus & Grund Hochrhein eintritt. Dem Vernehmen nach soll der Referentenentwurf für das Zweite Mietrechtspaket bereits in diesem Monat fertiggestellt sein und in die entsprechenden Abstimmungsprozesse gelangen. Haus & Grund Hochrhein appelliert an die örtlichen Wahlkreisabgeordneten des Deutschen Bundestages, sich kurzfristig dieser dringenden Angelegenheit anzunehmen und ihren Einfluss entsprechend geltend zu machen – zum Wohle von Vermietern und Mietern. Samstag, 16.04.2016 Sonderfahrt BAUMA Größte Baumesse der Welt in München Fahrpreis pro Person: 60,00 € • 1 – 4-Zimmer-ETWs, • Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften • Baugrundstücke • Villen • Mehrfamilienhäuser RE/MAX Freundliche Spezialisten Hauptstraße 12 79761 WT-Tiengen Telefon 0 77 41 / 55 56 Draht Center Hochrhein GmbH Heidt Bernhard Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Raumaustatter-Handwerk TÜV-zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen - Zäune www.draht-center.de H E I D T 79725 Laufenburg Tel. 0 77 63 / 92 94 80 - Tore - Gabionen Das OBI-BonusSammelheft ist wieder da! - Gitter - Schiebetore - Drehkreuze TÜV-zertifizierte Fachkraft für Thermographie Schnötring 3a · 79804 Dogern · www.sachverstaendiger-heidt.de Tel.: 07751/898815 · Fax: 07751/70108 malen Wohnzimmer schleifen lasieren tapezieren sanieren dämmen verputzen lackieren gestalten tönen Küche schützen streichen gipsen gerüstbauen spritzen Bad vergolden erhalten spachteln beraten trocknen markieren kleben ausbilden Schimmelgutachten lasieren tapezieren B ü r o dämmen Sie ellung! chen st Besu Badaus e r e uns ze kontraproduktiv auf Modernisierungsmaßnahmen im Wohlstand auswirken wird. Denn letztlich müsste sich der Vermieter die Gehaltsbescheinigung des Mieters vorlegen lassen, ehe er Modernisierungsmaßnahmen durchführt. Läge demnach die Belastung des Mieters schon in der Nähe der 40-Prozent-Grenze, müsste sich der Vermieter gegen eine Modernisierung der Wohnung entscheiden. Damit würden diese Mieter vom Vorzug einer modernisierten Wohnung komplett ausgeschlossen, was durchaus als Diskriminierung und Stigmatisierung von Mietern mit geringeren Einkommen ausgelegt werden könnte. Von den ungeklärten Rechtsfragen, wenn ein Mieter erst nach der Modernisierung die 40-Prozent-Grenze überschreitet oder von der sensiblen Frage der Offenlegungspflicht von Einkommensnachweisen an sich, ganz zu schweigen. ➤ Bezugszeitraum: Wird der Berechnungszeitraum des Mietspiegels verlängert, führt dies letztlich zu einer Einfrierung der Mieten über einen langen Zeitraum. Laut einer Studie des Center for Real Estate Studies (CRIS) der Steinbeis Hochschule Berlin über die Auswirkungen des neuen Betrachtungszeitraum verlieren Vermieter dadurch mindestens 0,65 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat an Kaltmiete. Untersucht wurden insgesamt 50 Kommunen in Deutschland. Der Mietspiegel sollte dazu dienen, das Mietniveau in der jeweiligen Kommune abzubilden und darf nicht als politisches Steuerungsinstrument zur Dämpfung der Mieten instrumentalisiert werden. Das führt zu einer Abwertung der Wohnungsbestände, wodurch auch die Beleihungsmöglichkeiten für Investitionen, auch im Neubau, negativ beeinflusst werden. Die Verlängerung des Bezugszeitraums wird daher insgesamt zu einem Rückgang der Immobilienwerte führen. Ein Effekt der Verlängerung des Bezugszeitraumes wird auch darin bestehen, dass neue und effektive Maßnahmen der Gampp Haustechnik Klettgaustraße 24 79761 WT-Tiengen 0 77 41 / 27 66 www.gampp.de verput- z lackie- r e n gestalten streichen gipsen zen raten n schützen Daimlerstraße 29 · 79761 Waldshut-Tiengen Telefon 0 77 41 / 33 39 · www.kraehenbuehl.de Schimmelsanierung trocknen e Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar! markieren vergolden kleben erhalten ausbilden kleben spritspachteln malen be- schleifen lasieren Treppenhaus tapezieren sanieren dämmen verputzen Keller lackieren gestalten schützen gipsen Schimmelsachverständiger OBI Bau- und Heimwerkermarkt Tiengen OHG Lise-Meitner-Ring 8 · 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 / 89 61- 0 · [email protected] in Seit 30 Jahren en Waldshut-Tieng
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