Exkursion zu Holzbauspezialisten

haus & Grund hochrhein
➤ Informationsseite
der EigentümerSchutzgemeinschaft
Waldshut-Tiengen e.V.
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Echte Haus & Grund-Mitglieder stehen für die neue Haus & Grund und
weitere Imagekampagnen vor der Kamera wie Familie Weber aus Markdorf.
B I L D : ME D I E N C E N T E R H A U S U N D G RU N D
Gesichter für Film
Waldshut – Für den Haus &
Grund-Imagefilm sind neue
Gesichter gefragt. Gesucht sind
authentische Persönlichkeiten,
die sich nicht scheuen, vor die
Kamera zu treten und sich
einen Tag lang dokumentarisch
mit der Kamera im eigenen
Zuhause begleiten zu lassen.
Seit mehreren Jahren wirbt
Haus & Grund bereits mit ihren
Mitgliedern auf Plakaten, in
Anzeigen und im Internet für
die zahlreichen Serviceleistungen und Dienstleistungen
von Haus & Grund. Darauf
aufbauend soll nun erstmalig
ein Imagefilm produziert werden. Der Film wird kein klassischer Produktwerbefilm sein,
sondern er wird eine Geschichte erzählen. Es gibt keine vorgeschriebenen Texte. Die Gedanken, die später im Film
geäußert werden, stammen aus
den Gesprächen, die vor laufen-
Buchvorstellung
Buchtipp von Haus & Grund
Hochrhein: Schönheitsreparaturen
und Instandsetzung bei Wohnund Gewerberaum von Hans
Herbert Gather (ISBN: 978-3939787-77-8, Preis 14,95 Euro).
Ziel dieser Broschüre ist es, in
erster Linie auf der Grundlage der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die aktuelle Rechts-
der Kamera geführt wurden.
Passend zu den Statements
werden Bilder aus der jeweiligen Wohnwelt (Details der
Menschen, der Räume und der
Immobilie) eingespielt.
Aus sämtlichen Bewerbungen wird eine Jury die glücklichen Gewinner auswählen,
die am Shooting teilnehmen
dürfen. Zeit und Engagement
werden selbstverständlich
honoriert. Jeder Protagonist
erhält eine Tagesgage von 400
Euro.
Bewerbung: Wenn das genau das
Richtige für Sie und Ihren Partner
oder Familie ist, dann bewerben Sie
sich per E-Mail mit dem Betreff
„Haus- und Grund-Filmgesichter“
([email protected]) Bevorzugt mit einem kurzen Handyvideo
oder mit einem Foto inklusive kurzer
Erklärung. Einsendeschluss ist der
7. April.
lage der Schönheitsreparaturen
bei Wohn- und Gewerberaum
darzustellen.
Der Autor war über 30 Jahre bei
Haus & Grund tätig. Seine Arbeitsgebiete umfassen Wohn- und
Gewerberaum-Mietrecht, Städtebaurecht und Verfassungsrecht.
Das Buch kann unter vielen
weiteren Ratgebern bei der
Geschäftsstelle von Haus & Grund
Hochrhein, Rheinstraße 1, in
Waldshut bezogen werden.
Die Firmenexkursionen von Haus & Grund Hochrhein sind bei den Mitgliedern sehr beliebt. In diesem Jahr geht es zu den Firmen Lignotrend Produktions und
Holzbau Amann in Weilheim-Remetschwiel. B I L D : H A US U N D G RU N D HO C H RH E I N
Exkursion zu Holzbauspezialisten
Waldshut – Zu einer Firmenexkursion lädt Haus & Grund
Hochrhein seine Mitglieder am
Freitag, 22. April, ein. Die Firma
Lignotrend Produktions GmbH
und Holzbau Amann in Weilheim-Remetschwiel stehen
dabei auf dem Programm.
Vor dem Hintergrund der
Vision Holzbau gestalten ist das
Bannholzer Unternehmen
Lignotrend nicht nur bloßer
Produzent von BrettsperrholzProdukten für tragende Holzbaukonstruktionen sowie den
Innenausbau in Holz. Lignotrend setzt vor dem Hintergrund des darin manifestierten
Anspruchs auf intensive Kooperation mit Architekten, Fachplanern und Zimmerern, um
gemeinsam die Bedeutung des
Holzbaus im Bauwesen weiter
zu steigern.
Lignotrend-Produkte eignen
sich für den Bau von kommunalen oder gewerblichen
Objekten wie für den Wohnungsbau. In Bannholz werden
aus heimischem Holz massive
Holztafeln für die Tragstruktur
von Gebäuden hergestellt, aber
auch Echtholzpaneele für den
nachträglichen Innenausbau
und für die Raumakustik. Auch
im Landkreis Waldshut werden
sie regelmäßig eingesetzt,
beispielsweise bei der Kindertagesstätte in Albbruck-Kiesenbach, der Aussegnungshalle
Lottstetten, der Sporthalle in
Horheim wie in verschiedenen
Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern.
Vor über 20 Jahren wurde von
Lignotrend die besonders auf
Zukunftsfähigkeit ausgerichtete Klimaholzhaus-Bauphilosophie entwickelt. Das mit
unabhängigen Planern und
Holzbauunternehmen initiierte
Netzwerk Klimaholzhaus bietet
für Bauinteressenten die Erstellung dieser Häusern an.
Allein etwa 7000 nachhaltige
Wohnhäuser wurden realisiert –
neben ungezählten Großobjekten wie Schulen, Büros,
Hallen oder Kindergärten.
Fokus der Lignotrend-Entwicklung ist die Verbindung
hoher Holzbau-Qualität mit
architektonischem Anspruch.
Einzigartig die Verbindung von
sicherer Statik, gutem Schallschutz und Raumakustik mit
hochwertigen Holzoberflächen
– ganz modern und ganz und
gar nicht rustikal aus astfreiem
Weißtannenholz. „Diese Vision
verdeutlicht nicht nur den
Anspruch, den wir seit Jahren
an uns selbst haben, sondern
sie ist auch als Einladung an
Architekten, Fachplaner, Zimmerer und Bauherren gemeint,
mit uns zusammen die Bedeutung des Holzbaus weiter zu
steigern“, so das Unternehmen.
Moderner, leistungsfähiger
Holzbau benötigt zudem verlässliche Detaillösungen.
Holzbau Amann baut seit
über 80 Jahren die verschiedensten Holzbauten – und das
weltweit. So wurden bereits
27 Mehrzweck-, 51 Sport- und
56 Industriehallen, sechs Bürogebäude und Ausstellungshallen, 29 Schulbauten, fünf
Behindertenzentren, 17 Kurhäuser, Freizeit- und Gemeindezentren, neun Gastronomiebauten, 27 Sportbauten von
Eis- über Schwimmhallen bis
zu Sprungschanzen sowie über
75 Wohnhäuser – auch schlüsselfertig – von dem Unternehmen erstellt. Beim Hallenbau
setzt die Firma auf innovative
Produkte, so beispielsweise
BSB – Verbindungen oder Li-
gno-Akustik-Elemente wie bei
den Messehallen in Friedrichshafen.
Um in diese faszinierende
Welt des Holzbaus einzutauchen, treffen sich die teilnehmenden Mitglieder von Haus &
Grund am Freitag, 22. April, um
14.15 Uhr auf dem Parkplatz der
Firma Holzbau Amann GmbH,
Eigenanfahrt erbeten. Es können nur angemeldete Personen
teilnehmen. In einer Präsentation werden ab 14.30 Uhr die
beiden Firmen vorgestellt. In
zwei Gruppen aufgeteilt werden dann, im Wechsel, die
Werkräume der Firma Lignotrend sowie die der Firma Holzbau Amann besichtigt. Ab etwa
16.30 Uhr ist die Exkursion
beendet. Es ist aber noch ein
Abschlusshock in der Brauerei
Waldhaus geplant.
Anmeldungen telefonisch unter
07751/76 76, per E-Mail ([email protected]), per Fax unter
07751/87 09 55 oder auch persönlich auf der Geschäftsstelle von
Haus & Grund Hochrhein, Rheinstraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen.
Die Geschäftsstelle ist nach den
Osterferien, 7. April, wieder geöffnet.
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Haus und Grund appeliert an Bundestagsabgeordnete
beziehungsweise der technischen Anforderungen und
der Baupreise. Festzustellen ist
aber auch, dass in den vergangenen 15 Jahren eine Verschiebung der Baukostenanteile vom Rohbau zum Ausbau stattgefunden hat. Diese
Kostensteigerungen wirken
sich massiv auf Modernisierungen aus. Da der Vermieter von
der möglichen Modernisierungsumlage die Instandhaltungskosten in Abzug bringen
muss, § 549 BGB, wird der
größte Teil der Kosten solcher
Maßnahmen faktisch von ihm
getragen. Mit der Kürzung auf
acht Prozent, die im Übrigen
über den im Koalitionsvertrag
vereinbarten zehn Prozent
deutlich hinausgeht, werden
Modernisierungen an sich, aber
auch die Ziele der Energiewende und die Herausforderungen
des altersgerechten Umbaus
massiv gefährdet. Auch das
Vorhaben, die Miete in einem
Zeitraum von acht Jahren auf
50 Prozent beziehungsweise
maximal vier Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu karten, ist
wirtschaftlich nicht tragbar.
Bisher war Ziel des § 559 BGB,
Anreize für eine Modernisierung zu schaffen, da die Durchführung von Modernisierungen
im allgemeinen Interesse liegt,
so die bisherige Gesetzesbegründung. Diese gesamtgesellschaftliche Funktion
würde bei Realisierung der
Pläne verloren gehen und dazu
führen, dass viele Vermieter
davon Abstand nehmen werden, Wohnraum zu modernisieren und somit auf ein zeitgemäßes Niveau zu bringen.
➤ Härtefallregelung: Noch
gravierender ist die Begrenzung
der Mieterhöhungsmöglichkeiten bei der Bruttokaltmiete
auf maximal 40 Prozent des
Nettoeinkommens des Mieters.
Diese Regelung ist nach Auffassung des Vorsitzenden von
Haus und Grund Hochrhein e.
V., Anton Bernhard Hilbert,
unsozial.
Im Endeffekt führt sie dazu,
dass sozial schwache Mieter
keinen Zugang mehr zu sanierten Wohnungen haben. Die
Einführung einer starken 40Prozent-Grenze des MieterNettoeinkommens ist der
falsche Weg, da sich diese Gren-
VON ANTON B. HILBERT
.......................................
Waldshut – In Baden-Württemberg stehen wir bei der Bereitstellung von preisgünstigem
Wohnraum vor einer Herkulesaufgabe. Entgegen früherer
Erwartungen steigt die Bevölkerungszahl stetig weiter an.
Rund 85 000 Arbeitsmigranten
und die nun hinzukommende
hohe Zahl an Asylbewerbern
verstärken den Druck auf den
ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg.
Der Wohnungsbaugipfel vom
14. Oktober 2015 im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat dazu festgehalten:
„Von einem bereits gegebenen
Bedarf von 40 000 bis
45 000 Wohnungen pro Jahr im
Land ausgehend, kommt in der
Folge des Flüchtlingszustroms
dieses Jahres jetzt ein Bedarf
von sicher über 15 000 bis zu
30 000 Wohnungen pro Jahr
hinzu.“
Es ist also dringend erforderlich, so schnell wie möglich ein
Klima für große und kleinere,
insbesondere auch private
Investoren zu schaffen, um den
Wohnungsneubau in BadenWürttemberg anzukurbeln.
Gerade privat ImmobilienEigentümer decken cirka
70 Prozent des Wohnungsmarktes in Baden-Württemberg ab. Die Zeit drängt. Es gibt
bereits Überlegungen, wegen
der Notsituation leer stehenden
privaten Wohnraum zu beschlagnahmen.
Zweites Mietrechtspaket
Ihr Makler-Team:
Völlig kontraproduktiv dazu
stehen nun Überlegungen des
Bundesjustizministeriums zum
zweiten Mietrechtspaket. Damit soll das im vergangenen
Jahr in Kraft getretene Gesetz
zur Dämpfung des Mietanstiegs
auf angespannten Wohnungsmärkten (erstes Mietrechtspaket) nochmals erweitert
beziehungsweise verschärft
werden. Haus & Grund Hochrhein sieht durch die Pläne des
Ministers den Wohnungsneubau in Deutschland und
Baden-Württemberg massiv
gefährdet und die durchaus
positiven Ansätze auf Landesebene und im Bund konterkariert.
®
Anton B. Hilbert, Vorsitzender von Haus & Grund Hochrhein und Fachanwalt
für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in Waldshut-Tiengen. B I LD : P R I VAT
Das Bundesjustizministerium plant im Rahmen des zweiten Mietrechtspakets unter
anderem folgende Maßnahmen:
➤ Modernisierungsumlage: Die
Absenkung der Höhe der Modernisierungsumlage von
bisher elf Prozent auf künftig
acht Prozent, was einer Kürzung um 27,8 Prozent entspricht. Ferner soll der Anstieg
der Miete bei Durchführung
von Modernisierungsmaßnahmen auf maximal 50 Prozent der bisherigen Miete vor
der Modernisierung begrenzt
werden, maximal auf vier Euro
pro Quadratmeter, für die
Dauer von acht Jahren.
➤ Das Verbot der Mieterhöhung
nach einer Modernisierung,
sofern durch die Mieterhöhung
der Anteil der Bruttokaltmiete
am Nettoeinkommen des
Mieters 40 Prozent übersteigt.
Damit werden Modernisierungsmaßnahmen abhängig
gemacht vom Einkommen der
Mieter.
➤ Die Verlängerung des Bezugs-
zeitraums der ortsüblichen
Vergleichsmiete von vier auf
zehn Jahre.
Diese Kernpunkte haben
gravierende Folgen für private
Haus- und Wohnungseigentümer.
Folgen
➤ Mehrbelastung: Die Absenkung der Modernisierungsumlage führt zu Mehrbelastungen der Investoren. Bereits jetzt
machen die beträchtlichen
Kosten der Modernisierungen,
insbesondere der energetischen Gebäudesanierungen,
diese in vielen Fällen unwirtschaftlich. Nach dem Endbericht der Baukostensenkungskommission vom November
2015 sind die Baukosten zwischen 2003 und 2012 für Gebäude mit mittlerem Standard
um rund 46 Prozent gestiegen.
Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von rund 4,2 Prozent.
Die Ursachen für diesen Anstieg liegen vorrangig in der
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erst deutlich später oder zum
Teil gar nicht Bestandteil der
ortsüblichen Vergleichsmiete
werden. Das Gleiche gilt für den
altersgerechten Umbau.
Fazit
Das geplante zweite Mietrechtspaket wird dazu führen,
dass die Bereitschaft von Investoren im Wohnungsneubau
oder in der Modernisierung
weiter zurückgehen wird. Die
beabsichtigten ordnungsrechtlichen Eingriffe in das Mietrecht sind angesichts der großen Herausforderungen im
Bereich Wohnen der völlig
falsche Ansatzpunkt. Die Politik
sollte sich auf die schwarzen
Schafe beschränken und hier
den Auswüchsen im Rahmen
der Mietpreisgestaltung und
des „Herausmodernisierens“
entgegentreten. Allein über den
sozialen Wohnungsbau lässt
sich die Situation nicht in den
Griff bekommen. Private Investoren, insbesondere die
große Zahl von Privatpersonen,
die Wohnungen vermieten,
müssen dauerhaft mobilisiert
werden. Hierfür bedarf es aber
der entsprechenden Rahmenbedingungen, für die Haus
& Grund Hochrhein eintritt.
Dem Vernehmen nach soll
der Referentenentwurf für das
Zweite Mietrechtspaket bereits
in diesem Monat fertiggestellt
sein und in die entsprechenden
Abstimmungsprozesse gelangen. Haus & Grund Hochrhein appelliert an die örtlichen
Wahlkreisabgeordneten des
Deutschen Bundestages, sich
kurzfristig dieser dringenden
Angelegenheit anzunehmen
und ihren Einfluss entsprechend geltend zu machen –
zum Wohle von Vermietern und
Mietern.
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ze kontraproduktiv auf Modernisierungsmaßnahmen im
Wohlstand auswirken wird.
Denn letztlich müsste sich der
Vermieter die Gehaltsbescheinigung des Mieters vorlegen
lassen, ehe er Modernisierungsmaßnahmen durchführt.
Läge demnach die Belastung
des Mieters schon in der Nähe
der 40-Prozent-Grenze, müsste
sich der Vermieter gegen eine
Modernisierung der Wohnung
entscheiden. Damit würden
diese Mieter vom Vorzug einer
modernisierten Wohnung
komplett ausgeschlossen, was
durchaus als Diskriminierung
und Stigmatisierung von Mietern mit geringeren Einkommen ausgelegt werden könnte.
Von den ungeklärten Rechtsfragen, wenn ein Mieter erst
nach der Modernisierung die
40-Prozent-Grenze überschreitet oder von der sensiblen Frage
der Offenlegungspflicht von
Einkommensnachweisen an
sich, ganz zu schweigen.
➤ Bezugszeitraum: Wird der
Berechnungszeitraum des
Mietspiegels verlängert, führt
dies letztlich zu einer Einfrierung der Mieten über einen
langen Zeitraum. Laut einer
Studie des Center for Real
Estate Studies (CRIS) der Steinbeis Hochschule Berlin über die
Auswirkungen des neuen Betrachtungszeitraum verlieren
Vermieter dadurch mindestens
0,65 Euro pro Quadratmeter
Wohnfläche im Monat an Kaltmiete. Untersucht wurden
insgesamt 50 Kommunen in
Deutschland.
Der Mietspiegel sollte dazu
dienen, das Mietniveau in der
jeweiligen Kommune abzubilden und darf nicht als politisches Steuerungsinstrument
zur Dämpfung der Mieten
instrumentalisiert werden. Das
führt zu einer Abwertung der
Wohnungsbestände, wodurch
auch die Beleihungsmöglichkeiten für Investitionen, auch
im Neubau, negativ beeinflusst
werden.
Die Verlängerung des Bezugszeitraums wird daher
insgesamt zu einem Rückgang
der Immobilienwerte führen.
Ein Effekt der Verlängerung des
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darin bestehen, dass neue und
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