Medienmitteilung Staatskanzlei / Telefon 041 819 26 02 / Telefax 041 819 26 29 / E-Mail [email protected] Schwyz, 17. März 2016 Kanton Schwyz: Überarbeitung des kantonalen Richtplans (Stk) Mit Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) am 1. Mai 2014 ergeben sich neue Anforderungen an die kantonalen Richtpläne. Der Regierungsrat hat die neuen Bundesanforderungen im Richtplan umgesetzt und den Richtplan zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Verabschiedung durch den Regierungsrat ging ein umfassender Mitwirkungsprozess auf allen Stufen voraus. Gemäss dem per 1. Mai 2014 revidierten Raumplanungsgesetz des Bundes haben die Kantone innert fünf Jahren ihre Richtpläne an die neuen Anforderungen anzupassen. Mit der Verabschiedung des überarbeiteten Richtplans ist der Regierungsrat diesem Auftrag nachgekommen. Ziele der revidierten Bestimmungen des neuen Raumplanungsgesetzes sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden und kompakte Siedlungen. Die Siedlungen sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Partizipativer Prozess mit den Gemeinden Für die Umsetzung der neuen Bundesvorgaben sind die Kantone und Gemeinden verantwortlich. Die Arbeiten zur Anpassung des Richtplans erfolgten in einem eineinhalb Jahre dauernden, breit abgestützten partizipativen Prozess unter Einbezug der Gemeinden. Insbesondere sind die Kantone gefordert, in ihren Richtplänen aufzuzeigen, wie sich der Kanton langfristig räumlich entwickeln soll und wie die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt wird. Die Kantone müssen zudem sicherstellen, dass ihre Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Der Regierungsrat hat die Anpassung zum Anlass genommen, auch eine formale Überarbeitung des Richtplans an die Hand zu nehmen und die Richtplanstruktur zu optimieren. Die heute separaten regionalen Richtplanergänzungen der Regionen Rigi-Mythen, Höfe, March und Mitte sowie die generellen Grundsätze werden zu einem gemeinsamen Richtplan (Text und Karte) zusammengeführt. Wichtige Anliegen berücksichtigt Die öffentliche Mitwirkung stiess auf ein reges Interesse. Innert Frist wurden 238 Eingaben mit insgesamt 1400 Anträgen eingereicht. Von der Möglichkeit zur Mitwirkung machten Gemeinden, Nachbarkantone, Korporationen, politische Parteien und Organisationen aber auch Unternehmen und Privatpersonen Gebrauch. Das Mitwirkungsverfahren hat damit seinen Zweck erfüllt. Dies zeigte sich einerseits in der grossen Anzahl von Rückmeldungen und anderseits bei den Inhalten der Anliegen, die eingegangen sind. Die Richtplananpassung mit der Raumentwicklungsstrategie und den neuen Festlegungen zur Siedlungsentwicklung werden grossmehrheitlich unterstützt. Dort wo es im Gesamtinteresse möglich war, wurde der Richtplan entsprechend der Eingaben angepasst und ergänzt. Weiteres Vorgehen Im nächsten Schritt wird die kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt und Verkehr (RUVKO) den angepassten Richtplan beraten und dem Kantonsrat Bericht erstatten. Dieser nimmt vom Richtplan Kenntnis. Anschliessend kann der Richtplan dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden. Für die Behörden des Kantons und der Gemeinden ist der kantonale Richtplan mit dem Erlass durch den Regierungsrat verbindlich geworden. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat erhält der Richtplan für Bund und Kantone Verbindlichkeit. Staatskanzlei Auskunft: Regierungsrat Kurt Zibung, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00
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