Medienmitteilung

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Schwyz, 17. März 2016
Kanton Schwyz: Überarbeitung des kantonalen Richtplans
(Stk) Mit Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) am 1. Mai 2014 ergeben sich
neue Anforderungen an die kantonalen Richtpläne. Der Regierungsrat hat die neuen Bundesanforderungen im Richtplan umgesetzt und den Richtplan zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Verabschiedung durch den Regierungsrat ging ein umfassender Mitwirkungsprozess auf allen Stufen voraus.
Gemäss dem per 1. Mai 2014 revidierten Raumplanungsgesetz des Bundes haben die Kantone innert
fünf Jahren ihre Richtpläne an die neuen Anforderungen anzupassen. Mit der Verabschiedung des
überarbeiteten Richtplans ist der Regierungsrat diesem Auftrag nachgekommen. Ziele der revidierten
Bestimmungen des neuen Raumplanungsgesetzes sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden und
kompakte Siedlungen. Die Siedlungen sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch
verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen.
Partizipativer Prozess mit den Gemeinden
Für die Umsetzung der neuen Bundesvorgaben sind die Kantone und Gemeinden verantwortlich. Die
Arbeiten zur Anpassung des Richtplans erfolgten in einem eineinhalb Jahre dauernden, breit abgestützten partizipativen Prozess unter Einbezug der Gemeinden. Insbesondere sind die Kantone gefordert, in
ihren Richtplänen aufzuzeigen, wie sich der Kanton langfristig räumlich entwickeln soll und wie die
Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt wird. Die Kantone müssen zudem sicherstellen, dass ihre
Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Der Regierungsrat hat die
Anpassung zum Anlass genommen, auch eine formale Überarbeitung des Richtplans an die Hand zu
nehmen und die Richtplanstruktur zu optimieren. Die heute separaten regionalen Richtplanergänzungen der Regionen Rigi-Mythen, Höfe, March und Mitte sowie die generellen Grundsätze werden zu einem gemeinsamen Richtplan (Text und Karte) zusammengeführt.
Wichtige Anliegen berücksichtigt
Die öffentliche Mitwirkung stiess auf ein reges Interesse. Innert Frist wurden 238 Eingaben mit insgesamt 1400 Anträgen eingereicht. Von der Möglichkeit zur Mitwirkung machten Gemeinden, Nachbarkantone, Korporationen, politische Parteien und Organisationen aber auch Unternehmen und Privatpersonen Gebrauch. Das Mitwirkungsverfahren hat damit seinen Zweck erfüllt. Dies zeigte sich einerseits
in der grossen Anzahl von Rückmeldungen und anderseits bei den Inhalten der Anliegen, die eingegangen sind. Die Richtplananpassung mit der Raumentwicklungsstrategie und den neuen Festlegungen zur
Siedlungsentwicklung werden grossmehrheitlich unterstützt. Dort wo es im Gesamtinteresse möglich
war, wurde der Richtplan entsprechend der Eingaben angepasst und ergänzt.
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt wird die kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt und Verkehr
(RUVKO) den angepassten Richtplan beraten und dem Kantonsrat Bericht erstatten. Dieser nimmt vom
Richtplan Kenntnis. Anschliessend kann der Richtplan dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht
werden. Für die Behörden des Kantons und der Gemeinden ist der kantonale Richtplan mit dem Erlass
durch den Regierungsrat verbindlich geworden. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat erhält der
Richtplan für Bund und Kantone Verbindlichkeit.
Staatskanzlei
Auskunft: Regierungsrat Kurt Zibung, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00