Verbesserung der Abläufe und der Kommunikation im Asylwesen

Regierungsrat
Medienmitteilung
Datum:
Sperrfrist:
9. März 2016 – Nr. 19
Verbesserung der Abläufe und der Kommunikation im
Asylwesen: Schreiben an den Bundesrat
Der Regierungsrat verfolgt die internationale Entwicklung im Asylwesen mit
Sorge. In einem Brief unterbreitet er dem Bundesrat mehrere Vorschläge zur
Verbesserung der Abläufe und Kommunikation im Asylwesen.
Bund, Kantone und Gemeinden stellen sich seit Monaten den Herausforderungen im
Asylwesen. Dank dem grossen Engagement auf allen Staatsebenen konnte die Unterbringung und Betreuung asyl- und schutzsuchender Menschen bisher geordnet
sichergestellt werden. Der Regierungsrat dankt dem Bundesrat und den zuständigen
Bundesstellen für dieses wichtige Engagement. Explizit schliesst er auch die zahlreichen Freiwilligen und privaten Dienstleistungen in den Dank ein. Gleichzeitig verfolgt
der Regierungsrat die internationale Entwicklung im Asylwesen mit Sorge. Die Migrationsströme reissen nicht ab. Im laufenden Jahr ist mit einem höheren Gesuchseingang als in den Vorjahren zu rechnen. Die Aufnahmekapazitäten in den Kantonen
und in den Gemeinden sind allmählich erschöpft und es wird immer schwieriger, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu finden und zu betreiben.
In Absprache mit der Zentralschweizer Regierungskonferenz ZRK hat sich der Regierungsrat deshalb mit einem Schreiben an den Bundesrat gewandt. Das staatliche
Handeln im Asylwesen muss weiterhin dem Grundsatz folgen: Wer Schutz braucht,
findet ihn bei uns. Der Regierungsrat schlägt dem Bund mehrere Massnahmen vor,
die dazu dienen sollen, die Abläufe und Kommunikation im Asylwesen zu verbessern:
Die Unterkunftskapazitäten des Bundes sind rasch zu erhöhen. Dadurch erhalten die
Kantone mehr Vorlaufzeiten, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Der bisherige Verteilmechanismus ist anzupassen. Asylsuchende sollen in Grosszentren in der
Verantwortung des Bundes über einen längeren Zeitraum verweilen können.
Die Abkommen „Schengen“ und „Dublin“ müssen konsequent und gegenseitig angewendet werden. Es gilt Prioritäten zu setzen. Dazu kann beispielsweise ein Aufnahmestopp für Asylsuchende aus Eritrea und andere afrikanische Staaten zählen. Bei
unklaren Situationen ist lediglich Nothilfe zu gewähren.
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Die durch die Kantone erbrachten Leistungen sollen adäquat abgegolten werden. Die
aktuelle Entschädigung über die Bundespauschale deckt die Kosten der Kantone
nicht und ist ungenügend.
Bereits jetzt sind Szenarien für die Situation im Frühling 2016 und später zu entwerfen und den Kantonen zur Kenntnis zu bringen. Die längerfristige Perspektive soll
auch aufzeigen, wie allenfalls Rückführungen erfolgen können.
Schliesslich ist nach Ansicht des Regierungsrats eine offenere Kommunikation nach
aussen unabdingbar. Die getroffenen Massnahmen sollen der Bevölkerung noch aktiver mitgeteilt werden.
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