Stadttunnel Zug soll aus dem kantonalen Richtplan gestrichen werden

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Zug, 8. Oktober 2015
MEDIENMITTEILUNG
Stadttunnel Zug soll aus dem kantonalen Richtplan gestrichen werden
Der Regierungsrat hat die Absicht, dem Kantonsparlament die Streichung des Stadttu nnels Zug aus dem kantonalen Richtplan zu beantragen. Im Hinblick darauf führt er in den
kommenden 60 Tagen die obligatorische Planauflage zur öffentlichen Mitwirkung durch.
Führt das Richtplanverfahren zum angestrebten Ziel, will die Regierung in einem zweiten
Schritt die Baulinien des Stadttunnels aufheben und die Erdwärmenutzungskarte anpassen.
Am 14. Juni dieses Jahres lehnten die Stimmberechtigten des Kantons Zug den Objektkredit
für den Stadttunnel Zug und das ZentrumPlus deutlich ab. Faktisch war damit auch dem generellen Projekt des Vorhabens die Basis entzogen. Die Pläne gelten zwar weiterhin als kantonsrätlich genehmigt. Ihnen fehlt indes die Voraussetzung, um als Grundlage für mögliche Neuplanungen dienen zu können. Vor diesem Hintergrund beschloss der Regierungsr at, dem Kantonsrat die Streichung des Stadttunnels Zug aus dem Richtplan zu beantragen. Das Vorhaben
war 2004 in den kantonalen Richtplan aufgenommen und 2009 definitiv festgesetzt worden.
Obligatorische Mitwirkung der Bevölkerung
Da die Anpassung des Richtplans durch den Kantonsrat vorgängig eine öffentliche Mitwirkung
erfordert, werden die massgeblichen Unterlagen vom 10. Oktober bis 9. Dezember 2015 beim
kantonalen Amt für Raumplanung und bei den Zuger Einwohnergemeinden zur Einsichtnahme
aufgelegt (Details siehe Anhang). Während der 60-tägigen Auflagefrist kann die Bevölkerung
Vorschläge und Anregungen zum Streichungsantrag einbringen. Der Regierungsrat wird die
Eingaben anschliessend werten und das Ergebnis in den Bericht und Antrag an den Ka ntonsrat
einfliessen lassen. Danach wird der Kantonsrat das Geschäft beraten und voraussichtlich im
Frühjahr 2016 Beschluss fassen.
Aufhebung der Baulinien in einem zweiten Schritt
Sollte der Kantonsrat der Streichung des Stadttunnels Zug aus dem Richtplan zustimmen, würden zwangsläufig auch die Baulinien für das Projekt obsolet. Es bestünde keine Rechtsgrundlage mehr, um dieses Planungsinstrument aufrecht zu erhalten. Die Baulinien wurden 2012 als
Aabachstrasse 5, 6300 Zug
T 041 728 53 00, F 041 728 53 09
www.zg.ch/baudirektion
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Ersatz für die Planungszonen erlassen, um den Raum für das Vorhaben zu sichern. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Baulinien im Nachgang zur Richtplananpassung aufzuheben und
gleichzeitig die hängigen Einsprachen gegen die Raumsicherung als erledigt abzuschreiben.
Ebenfalls angepasst werden muss dannzumal die Erdwärmenutzungskarte, soweit es das Gebiet des ursprünglich geplanten Stadttunnels betrifft.
Kantonsrat unterstützt Aufhebung der Baulinien
Anfang September dieses Jahres reichten vier Mitglieder des Kantonsrats eine Motion ein, mit
dem Antrag, die Stadttunnel-Baulinien vorerst bestehen zu lassen. Anlässlich der Kantonsratssitzung vom 24. September 2015 nahm der Regierungsrat dazu Stellung und wies darauf hin,
dass der Weiterbestand der Baulinien einer Enteignung der betroffenen Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer gleichkäme und aller Wahrscheinlichkeit nach hohe Entschädigungsfo rderungen auslösen würde. Der Kantonsrat beschloss daraufhin, den Vorstoss nicht zu überweisen und abschreiben zu lassen. Das bedeutet, dass der Regierungsrat, der für die Baulinien
zuständig ist, deren Streichung nach der Richtplananpassung beschliessen wird.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Landammann
Tel. 041 728 53 01
[email protected]
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Anhang:
Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans
Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie § 36 des
kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die Anpassung des kantonalen Richtplans
während 60 Tagen beim Amt für Raumplanung in Zug und bei de n Gemeinden des Kantons
Zug öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Sie sind auch auf der Website des Amtes für Raumplanung unter www.zg.ch/richtplan zu finden
(Rubrik «Richtplananpassungen»). Es werden folgende Unterlagen aufgelegt:
-
Publikationstext Amtsblatt;
-
Raumplanerischer Bericht inklusive Synopse.
Die Mitwirkung dauert von Samstag, 10. Oktober 2015 bis Mittwoch, 9. Dezember 2015. Die
Bevölkerung ist eingeladen, ihre Vorschläge und Anregungen einzubringen. Mö glichkeiten zur
Mitwirkung:
-
Formular unter www.zg.ch/richtplan > «Richtplananpassungen», welches per E-Mail an
[email protected] gesendet werden kann;
-
auf dem Postweg an folgende Adresse (bitte mit vollständigen Angaben zum Absender):
Amt für Raumplanung
Stichwort: Richtplananpassung Stadttunnel
Postfach
6301 Zug
Die Eingaben fliessen in die Überprüfung der Richtplananpassung ein. Die Baudirektion fasst
die Eingaben zusammen und nimmt dazu Stellung. Der Regierungsrat un terbreitet seinen Bericht dem Kantonsrat zum Beschluss. Nach den Beratungen in der Kommission für Raumplanung und Umwelt sowie in der Staatswirtschaftskommission und dem Beschluss im Kantonsrat
wird die Anpassung beim Bund zur Genehmigung eingereicht.
Bei Fragen hilft Ihnen Kantonsplaner René Hutter unter 041 728 54 81 oder [email protected]
gerne weiter.