Interna'onaleRechtshilfein Strafsachen Frühjahrssemester2016 PDDr.StefanHeimgartner Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen AuslieferungsersuchenausdemAusland Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen ProzessualerMechanismus 1. Fahndungsausschreiben (sog. internationaler Haftbefehl, Europäischer Haftbefehl) 2. Festnahme (Art. 44 IRSG) 3. Verhaftung (Art. 47 IRSG) gestützt auf Haftbefehl des BJ 4. Anordnung von Auslieferungshaft als Regel; Ersatzmassnahmen bei leichter und mittlerer Fluchtgefahr und starkem persönlichen Bezug zur Schweiz möglich: electronic monitoring und/oder Kaution Fahndungsausschreibungzur VerhaDung NCB F POLANSKI: 1978:HaDbefehl. 2005:Gerichtoder StaatsanwaltschaD ersuchtJus=zministeriumum Ausschreibung Polanskiszur vorläufigenFestnahme zwecksAuslieferung Zuständiges Jus=zministerium Generalse kretariat Lyon NCB D NCB CH Gesuch NCB Washington :Aufnahme insNCBSystem NCB China Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen AuslieferungsersuchenausdemAusland Ausschreibung zur Fahndung im SIS Ausschreibung über Interpol Ersuchen direkt von einem ausländischen Justizministerium Aufenthaltsort der gesuchten Peson in der Schweiz bekannt BJ (Fachbereich Auslieferung) Aufenthaltsort der gesuchten Peson unbekannt Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen AuslieferungsersuchenausdemAusland BJ (Auslieferung) weist die kant. Polizei an, die gesuchte Person zu verhaften SIS-Ausschreibung bleibt aufrecht RIPOL-Ausschreibung ev. Sicherstellung von Beweismitteln und Deliktsgut Verhaftung/Festnahme durch kant. Polizei Bericht über die Festnahme an das BJ (Auslieferung) Belehrung des Festgenommenen (Verkehr mit Vertretung des Heimatstaates, freie Verteidigerwahl) AuslieferungsersuchenausdemAusland Keine fristgerechte Einreichung des Auslieferungsgesuches BJ (Auslieferung) ordnet die Freilassung der gesuchten Person an Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen der Auslieferung Fristgerechte Einreichung des Auslieferungsgesuches (40 Tg., Verlängerung auf max. 60 Tg. möglich [mit den USA]) BJ (Auslieferung) Erlass eines Auslieferungshaftbefehls BJ (Auslieferung) Eröffnung des Auslieferungshaftbefehls durch die kant. Behörde Anhörung der gesuchten Person durch kant. Behörde Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl BStrGer AuslieferungsersuchenausdemAusland Gutheissung des Auslieferungsersuchens Abweisung des Auslieferungsersuchens BJ (Auslieferung) ordnet die Freilassung der gesuchten Person an gesuchte Person Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid BStrGer Abweisung der Beschwerde Gutheissung der Beschwerde BJ Gutheissung der Beschwerde – Rückweisung an das BStrGer Beschwerde in öffentl.rechtl. Angelegenheiten bei besonders bedeutsamen Fällen BGer Abweisung der Beschwerde Gesuchte Person wird überstellt (Vollzug) Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Übungsfall • Internationale Ausschreibung zur Verhaftung von A. durch Interpol Rom wegen Mitgliedschaft bei der roten Brigade und Waffendelikten • Einreichung eines formellen Auslieferungsersuchens ans BJ • BJ erlässt einen Auslieferungshaftbefehl gegen A. • BJ bewilligt die Auslieferung von A. an Italien wegen der zugrundeliegenden Straftaten Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Übungsfall Frage 1 • Welche Rechtsquellen sind in diesem Auslieferungsfall mit Italien anwendbar? • Ist subsidiär auch das IRSG anwendbar? Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Übungsfall Frage 2 • Muss die gesuchte Person in Auslieferungshaft gesetzt werden? • Hat sie ein Rechtsmittel gegen den Auslieferungshaftbefehl? • Falls ja, welche(s)? Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Übungsfall Frage 3 • Gibt es ein Rechtsmittel gegen die Auslieferungsverfügung des BJ? • Falls ja, innerhalb welcher Frist muss es wo erhoben werden? • Gibt es allenfalls noch ein weiteres Rechtsmittel? • Falls ja, innerhalb welcher Frist muss es wo erhoben werden? Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Übungsfall Frage 4 • Was kann der Anwalt gegen die Auslieferung vorbringen? • Wie sind seine Erfolgsaussichten? Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Übungsfall:RechtsgrundlageFrage4 Art. 3 EAÜ: Politische strafbare Handlungen 1. Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die strafbare Handlung, derentwegen sie begehrt wird, vom ersuchten Staat als eine politische oder als eine mit einer solchen zusammenhängende strafbare Handlung angesehen wird. Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Exkurs:EuropäischerHaNbefehl „Die Verbrecher reisen mit Überschallgeschwindigkeit in der Concorde, die Polizei folgt ihnen im Porsche und die Justiz besteigt die Postkutsche.“ (Fätkinhäuer, Hans-Jürgen, Der Kriminalist 1994, S.257) Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Exkurs:EuropäischerHaNbefehl • Im Schengenraum ausserhalb der EU (Island, Norwegen, FL, CH) nicht anwendbar • Ausschreibung im SIS kommt einem Ersuchen um vorläufige Festnahme nach Art. 16 EAÜ gleich • Anwendbar für Mitgliedstaaten der EU • In Kraft seit 2002 Ersetzt in EU u.a. das EAÜ • Nicht unmittelbar anwendbar, muss in nationalen Gesetzen grundrechtskonform umgesetzt werden (In D zunächst Konflikt mit dem Grundgesetz). Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Exkurs:EuropäischerHaNbefehl:Ziele • Abschaffung des förmlichen Verfahrens sowie Beschleunigung des Übergabeverfahrens • Minimierung der Verzögerungsrisiken • Verwirklichung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und des freien justiziellen Verkehrs innerhalb der EU • Gleichbehandlung aller Staatsangehörigen Ziel: effizientes Zuführungssystem innerhalb der EU „als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen Exkurs:EuropäischerHaNbefehl:Konzept Der Rahmenbeschluss nennt 32 Deliktsbereiche, wie bspw. Betrug, Cyberkriminalität, Rassismus oder Nachahmung und Produktpiraterie, bei denen die Zuführung auch erfolgen muss, wenn die Tat nach dem Recht des Vollzugsstaates gar nicht strafbar ist. Erforderlich ist, dass betreffendes Delikt im Ausstellungsstaat mit mind. 3 J. Freiheitsstrafe bedroht ist. Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen EuropäischerHaNbefehl:Voraussetzungen • Hinsichtlich übriger Taten: Inkriminierte Tat muss im Ausstellungsstaat mit Höchstmass von mindestens 12 Monaten bedroht sein • Zu vollziehende Strafe/Massnahme von mindestens 4 Monaten Obligatorische Ausschlussgründe • Amnesie • Ne bis in idem • Strafunmündigkeit Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen EuropäischerHaNbefehl:Opt.Ablehnungsgründe • Beidseitige Strafbarkeit Ausnahme: Listendelikt mit Höchststrafe von mind. 3 Jahren • Verjährung • Ne bis in idem • Delikt hat massgeblichen Bezug zum Vollzugsstaat Einordunginterna=onaleRechtshilfeinStrafsachen EuropäischerHaNbefehl
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