Schweiz zur zweiten Phase der Länderprüfung des Global Forum

Schweiz zur zweiten Phase der Länderprüfung des Global Forum zugelassen –
humanitäre Tradition der Schweiz muss bewahrt bleiben
17. März 2015: Die Schweiz wird zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen. Zu
diesem Schluss kommt das Global Forum in seinem am 16. März 2015 veröffentlichten Bericht
über die für die Steueramtshilfe erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen der
Schweiz. Mit dem Entscheid werden die Bemühungen der Schweiz anerkannt, den
internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage zu erfüllen. Damit sind aber
nicht alle Streitpunkte beigelegt. Der VSV fordert, dass die Schweiz nur mit jenen Staaten
Abkommen über Amtshilfe, Rechtshilfe oder Informationsaustausch abschliesst, welche die
Einhaltung von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit gewährleisten.
Innerhalb der OECD befasst sich das „Global Forum on Transparency and Exchange of Information
for Tax Purposes“ mit der Beurteilung der Staaten im Zusammenhang mit der Übernahme der OECDStandards zu Steuertransparenz, Amtshilfe und Informationsaustausch. Dabei erfolgt die Überprüfung
in zwei Phasen. Das Global Forum hatte aufgrund eines Berichts aus dem Jahr 2011 die
schweizerische Rechtsordnung bislang als ungenügend eingestuft, um in die Phase 2 der
Länderprüfung „aufzusteigen“.
Im Rahmen der Beurteilungen des Global Forum verteilen Vertreter von knapp über 20 Staaten (die
sog. „Peer Review Group“) die Noten „genügend“ oder „ungenügend“. Für ein „ungenügend“ reicht
es, wenn zwei der Peer Review Group einem Länderbericht eine ungenügende Note erteilen. Auf die
Motive scheint es dabei nicht anzukommen. Offenbar hatten bisher zwei Staaten der Schweiz eine
genügende Beurteilung verweigert. Dies nicht, weil die Schweiz seit 2011 ihr Recht nicht angepasst
hätte; entscheidend war vielmehr, dass die Schweiz sich nach wie vor weigert, den beiden Staaten
Amtshilfe in Steuersachen zu gewähren, da deren Gesuch auf Informationen auf Daten basieren, die
Hervé Falciani bei der HSBC (Schweiz) gestohlen hatte.
Das am 16. März 2015 bekannt gegebene Ergebnis der Länderprüfung zeigt, dass zumindest einer
der beiden Staaten seine durch sachfremde Motive geleitete Haltung aufgegeben hat. Über die
Nutzung gestohlener Daten zu Amtshilfezwecken dürfte trotz des kommunizierten positiven Resultats
auch in der zweiten Phase der Peer Review gestritten werden. Zu Unstimmigkeit könnte auch führen,
dass das Global Forum von der Schweiz den Abschluss von Amtshilfeabkommen mit Staaten
verlangt, die keinerlei Gewähr für die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit bieten.
Es wiederspricht der humanitären Tradition der Schweiz, solche Staaten bzw. deren Regimes beim
Machterhalt zu unterstützen. Der VSV fordert, dass für jeden Staat, mit dem ein Abkommen über
Amtshilfe, Rechtshilfe oder Informationsaustausch abgeschlossen wird, vorgängig ein umfassendes
Assessment zur Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte durchgeführt wird.