Schweiz zur zweiten Phase der Länderprüfung des Global Forum zugelassen – humanitäre Tradition der Schweiz muss bewahrt bleiben 17. März 2015: Die Schweiz wird zur zweiten Phase der Länderüberprüfung zugelassen. Zu diesem Schluss kommt das Global Forum in seinem am 16. März 2015 veröffentlichten Bericht über die für die Steueramtshilfe erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schweiz. Mit dem Entscheid werden die Bemühungen der Schweiz anerkannt, den internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage zu erfüllen. Damit sind aber nicht alle Streitpunkte beigelegt. Der VSV fordert, dass die Schweiz nur mit jenen Staaten Abkommen über Amtshilfe, Rechtshilfe oder Informationsaustausch abschliesst, welche die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit gewährleisten. Innerhalb der OECD befasst sich das „Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes“ mit der Beurteilung der Staaten im Zusammenhang mit der Übernahme der OECDStandards zu Steuertransparenz, Amtshilfe und Informationsaustausch. Dabei erfolgt die Überprüfung in zwei Phasen. Das Global Forum hatte aufgrund eines Berichts aus dem Jahr 2011 die schweizerische Rechtsordnung bislang als ungenügend eingestuft, um in die Phase 2 der Länderprüfung „aufzusteigen“. Im Rahmen der Beurteilungen des Global Forum verteilen Vertreter von knapp über 20 Staaten (die sog. „Peer Review Group“) die Noten „genügend“ oder „ungenügend“. Für ein „ungenügend“ reicht es, wenn zwei der Peer Review Group einem Länderbericht eine ungenügende Note erteilen. Auf die Motive scheint es dabei nicht anzukommen. Offenbar hatten bisher zwei Staaten der Schweiz eine genügende Beurteilung verweigert. Dies nicht, weil die Schweiz seit 2011 ihr Recht nicht angepasst hätte; entscheidend war vielmehr, dass die Schweiz sich nach wie vor weigert, den beiden Staaten Amtshilfe in Steuersachen zu gewähren, da deren Gesuch auf Informationen auf Daten basieren, die Hervé Falciani bei der HSBC (Schweiz) gestohlen hatte. Das am 16. März 2015 bekannt gegebene Ergebnis der Länderprüfung zeigt, dass zumindest einer der beiden Staaten seine durch sachfremde Motive geleitete Haltung aufgegeben hat. Über die Nutzung gestohlener Daten zu Amtshilfezwecken dürfte trotz des kommunizierten positiven Resultats auch in der zweiten Phase der Peer Review gestritten werden. Zu Unstimmigkeit könnte auch führen, dass das Global Forum von der Schweiz den Abschluss von Amtshilfeabkommen mit Staaten verlangt, die keinerlei Gewähr für die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit bieten. Es wiederspricht der humanitären Tradition der Schweiz, solche Staaten bzw. deren Regimes beim Machterhalt zu unterstützen. Der VSV fordert, dass für jeden Staat, mit dem ein Abkommen über Amtshilfe, Rechtshilfe oder Informationsaustausch abgeschlossen wird, vorgängig ein umfassendes Assessment zur Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte durchgeführt wird.
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