17. Wahlperiode Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen 102. Sitzung Dienstag, 15. März 2016 15:00 Uhr Saal 2 Tagesordnung I. Anträge Mitberatung 1. Antrag der Abgeordneten Harald Güller, Volkmar Halbleib, Reinhold Strobl u.a. SPD Steuerverfahren Engelhorn (Drs. 17/9907) Berichterstattung: Mitberichterstattung: nachrichtlich: Harald Güller Heinrich Rudrof Pohl, Mütze 2. Antrag der Abgeordneten Berthold Rüth, Peter Winter, Tobias Reiß u.a. CSU Digitalisierung und Bündelung von Dienstleistungen des alltäglichen Bedarfs für den kommunalen Raum (Drs. 17/9649) Berichterstattung: Volkmar Halbleib Mitberichterstattung: Hans Herold nachrichtlich: Muthmann, Mütze 3. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Andreas Lotte u.a. und Fraktion (SPD) 100 Mbit in jedes Haus (Drs. 17/9719) Berichterstattung: Mitberichterstattung: nachrichtlich: Hans Herold Volkmar Halbleib Muthmann, Mütze Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung. Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Seite 2 4. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kaufprämie und Steueranreize zur Förderung von Elektroautos (Drs. 17/9724) Berichterstattung: Mitberichterstattung: nachrichtlich: Bernhard Pohl Wolfgang Fackler Halbleib, Mütze II. Haushaltsvollzug Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 23.02.2016 Az.: 23-P1401-1/7 Stellenplanüberleitung auf Grund weiterer Stellenhebungen im Rahmen des Neuen Dienstrechts in Bayern (Art. 6 i; Haushaltsgesetz 2015/2016) Berichterstattung: Mitberichterstattung: nachrichtlich: Hans Herold Volkmar Halbleib Pohl, Stamm III. Eingabe Eingaben werden überwiegend in öffentlicher Sitzung behandelt. Nähere Angaben hierzu können aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden.
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