Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen sind. 1. Name der verantwortlichen Stelle: 2. Vorstände: 3. Beauftragter Leiter der IT 4. Anschrift der verantwortlichen Stelle Schokoring eG Ulrich Berklmeir Alexander Berger Alexander Turkowski Ketzelstr 7 90419 Nürnberg 5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Der Schokoring ist eine Genossenschaft mit 450 Mitgliedern und verbundgruppenübergreifend, 1.200 kaufenden, Fachgroßhandelskunden. Der Schokoring unterhält vier regionale Lager und liefern ab Zwischenlager Nürnberg kartonweise, sortiert und zu netto/netto-Preisen ins gesamte Bundesgebiet. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke sowie im Auftrag und Namen der Schokoring-Mitglieder und Fachhandelskunden gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb der Schokoring eG und der GES Gruppe. 6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: • Mitglieder und Kundendaten (i.w. Adressdaten, Bankverbindungen, Regulierungsdaten) • Interessentendaten (i.w. Produktinteresse, Adressdaten) • Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Daten von Handelsvertretern und anderen freiberuflich Beschäftigten (i.w. zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen) • Mietern (i.w. Adress- und Vertragsdaten) • Geschäftspartnern (i.w. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten) • Lieferanten (i.w. Adress- und Funktionsdaten, Bankverbindungen, Konditionen) • Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen (i.w. Kontaktkoordinaten sowie Betreuungsinformationen) 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden). • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV). • Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG. • Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Einzug von Regulierungsbeträgen), Handelsvertreter im Rahmen der Vermittlertätigkeit. 8. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen. 9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant. SchokoRing eG Der Datenschutzbeauftragte
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