Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis
gemäß § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann
in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen sind.
1. Name der verantwortlichen Stelle:
2. Vorstände:
3. Beauftragter Leiter der IT
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Schokoring eG
Ulrich Berklmeir
Alexander Berger
Alexander Turkowski
Ketzelstr 7
90419 Nürnberg
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Der Schokoring ist eine Genossenschaft mit 450 Mitgliedern und verbundgruppenübergreifend, 1.200 kaufenden, Fachgroßhandelskunden.
Der Schokoring unterhält vier regionale Lager und liefern ab Zwischenlager Nürnberg kartonweise, sortiert und zu netto/netto-Preisen ins
gesamte Bundesgebiet. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke sowie im
Auftrag und Namen der Schokoring-Mitglieder und Fachhandelskunden gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb der Schokoring
eG und der GES Gruppe.
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
• Mitglieder und Kundendaten (i.w. Adressdaten, Bankverbindungen, Regulierungsdaten)
• Interessentendaten (i.w. Produktinteresse, Adressdaten)
• Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Daten von Handelsvertretern und anderen freiberuflich Beschäftigten (i.w. zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen)
• Mietern (i.w. Adress- und Vertragsdaten)
• Geschäftspartnern (i.w. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
• Lieferanten (i.w. Adress- und Funktionsdaten, Bankverbindungen, Konditionen)
• Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen (i.w. Kontaktkoordinaten sowie Betreuungsinformationen)
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
• Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
• Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung,
Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV).
• Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.
• Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Einzug von Regulierungsbeträgen), Handelsvertreter im
Rahmen der Vermittlertätigkeit.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung
(z.B. Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind.
Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.
SchokoRing eG
Der Datenschutzbeauftragte