Öffentliches Verfahrensverzeichnis der SBM Holtermann Steuerberatungsgesellschaft mbH gem. § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1. Name SBM Holtermann Steuerberatungsgesellschaft mbH 2. Geschäftsführung Dipl.-Kfm. Ulrich Holtermann (Steuerberater) Holger Heinrich (Steuerberater) Datenschutzbeauftragter Dipl.-Jurist Tobias Holtermann 3. Anschrift SBM Holtermann Steuerberatungsgesellschaft mbH Friedrichstraße 4 48145 Münster Tel.: 0251 / 4847 00 4. Geschäftszweck Zweck des Unternehmens ist die steuerliche Beratung und Vertretung, Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten, wirtschaftliche Beratung, Rechnungswesen, die Erstellung der Buchführung sowie Lohnbuchführung der Mandanten. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des Geschäftszwecks. Die Erreichung des Geschäftszwecks wird durch die Bereitstellung von EDVSystemen sichergestellt. 5.1. Betroffene Personengruppe Mandanten, Rechtsanwälte, Gutachter, Auftraggeber, sonstige Beteiligte 5.2. Daten oder Datenkategorien Name und Adresse, Geburtsdatum, Familienverhältnisse, Beruf, Arbeitsverhältnis, Sozialversicherungsnummer, Einkommen, Bankverbindung, Buchführungs- und Lohnbuchführungsdaten, Daten zu Betriebsergebnissen Personalverwaltung: Ein- und Austritt, Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse, Angaben zur Qualifikation, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Abmahnungen 6. Empfänger von Daten oder Datenkategorien Intern zuständige Sachbearbeiter, öffentliche Stellen gemäß gesetzlicher Vorschriften, externe Stellen nach Einzelfall wie Kreditinstitute, Krankenkassen. Dienstleister gem. § 11 BDSG Personalverwaltung: Vorgesetzte des Betroffenen, Kreditinstitute (Gehaltsüberweisung), Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Gläubiger (Lohnund Gehaltspfändung), DATEV eG 7. Regelfristen für die Löschung der Daten Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Sofern die Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen. 8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (außerhalb EU/EWR) ist derzeit nicht geplant. 9. Beurteilung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gem. § 9 BDSG Alle bisherigen und zukünftigen Maßnahmen sind zur Erreichung des Schutzzwecks des BDSG geeignet, erforderlich und angemessen. Insbesondere wird Wert auf die Datenvermeidung und Datensparsamkeit gemäß § 3a BDSG gelegt.
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