Öffentliches Verfahrensverzeichnis der SBM Holtermann

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der SBM Holtermann Steuerberatungsgesellschaft mbH gem. § 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
1. Name
SBM Holtermann Steuerberatungsgesellschaft mbH
2. Geschäftsführung
Dipl.-Kfm. Ulrich Holtermann (Steuerberater)
Holger Heinrich (Steuerberater)
Datenschutzbeauftragter
Dipl.-Jurist Tobias Holtermann
3. Anschrift
SBM Holtermann Steuerberatungsgesellschaft mbH
Friedrichstraße 4
48145 Münster
Tel.: 0251 / 4847 00
4. Geschäftszweck
Zweck des Unternehmens ist die steuerliche Beratung und Vertretung,
Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten, wirtschaftliche
Beratung, Rechnungswesen, die Erstellung der Buchführung sowie
Lohnbuchführung der Mandanten.
Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von
personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des Geschäftszwecks. Die
Erreichung des Geschäftszwecks wird durch die Bereitstellung von EDVSystemen sichergestellt.
5.1. Betroffene Personengruppe
Mandanten, Rechtsanwälte, Gutachter, Auftraggeber, sonstige Beteiligte
5.2. Daten oder Datenkategorien
Name und Adresse, Geburtsdatum, Familienverhältnisse, Beruf,
Arbeitsverhältnis, Sozialversicherungsnummer, Einkommen, Bankverbindung,
Buchführungs- und Lohnbuchführungsdaten, Daten zu Betriebsergebnissen
Personalverwaltung: Ein- und Austritt, Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse,
Angaben zur Qualifikation, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und
Sozialversicherungsdaten, Abmahnungen
6. Empfänger von Daten oder
Datenkategorien
Intern zuständige Sachbearbeiter, öffentliche Stellen gemäß gesetzlicher
Vorschriften, externe Stellen nach Einzelfall wie Kreditinstitute,
Krankenkassen. Dienstleister gem. § 11 BDSG
Personalverwaltung: Vorgesetzte des Betroffenen, Kreditinstitute
(Gehaltsüberweisung), Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Gläubiger (Lohnund Gehaltspfändung), DATEV eG
7. Regelfristen für die Löschung
der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen oder
vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Sofern die Daten hiervon nicht berührt
sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen.
8. Geplante Datenübermittlung
in Drittstaaten
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (außerhalb EU/EWR) ist derzeit
nicht geplant.
9. Beurteilung der Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit
der Verarbeitung gem. § 9 BDSG
Alle bisherigen und zukünftigen Maßnahmen sind zur Erreichung des
Schutzzwecks des BDSG geeignet, erforderlich und angemessen.
Insbesondere wird Wert auf die Datenvermeidung und Datensparsamkeit
gemäß § 3a BDSG gelegt.