Rundfunkbeitragstaatsvertrag

An ARD, ZDF,
Deutschlandradio Beitragsservice
Datenschutzbeauftragter
50656 Köln
Verbot zur Datenverwendung, Datenverwertung gegen Entgelt, zur ungenehmigten Datenübermittlung,
Datennutzung und zum Datenmissbrauch ohne Genehmigung des hier erklärend Unterzeichnenden.
Bitte untenstehende Hinweise beachten!
Rufname
Familienname
Geburtsdatum
Postanschrift:
Postleitzahl
Wohnort
Ich verbiete dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice jegliche Nutzung meiner persönlichen Daten in
allen nachfolgend angekreuzten Fällen und fordere dass diese weder übermittelt nocht verwendet werden:
Gemäß § 4 Abs. 1 und § 4a BDSG Zulässigkeit der Datenerhebung, an öffentlich - rechtliche Stellen, Gerichte oder Rechtsanwälte. Diese Sperre bezieht sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Behörden, Finanzämter, Zahlungsdienstleister,
Schufa, Zoll, Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher, Polizei denen ich nicht zustimme, wegen fehlender Legitimation zur
Hoheitsbefugnis.
Gemäß § 4 d BDSG erfolgt die Datensperrung nach Landesmeldegesetz. Gemäß § 5 Abs. 1a, § 14 Abs. 2, Satz 2 , § 13 Abs.
2 Satz 7 BDSG genannten Personen gelten Geheimhaltungspflichten.
BDSG § 7 Schadensersatz gilt, § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und betrifft BDSG § 28a, § 30 Abs. 3 Datenübermittlung
an Staatsanwälte, Schufa, Gerichtsvollzieher, Zahlungsdienstleister, Polizei, Bürgermeister , RA und unterliegen BDSG § 31,
§ 43 und 44.
Gemäß § 20 BDSG Melderegisterauskünfte über das Internet, Auskunfteien gemäß § 29 BDSG Auskunft geschäftsmäßige
Übermittlung Führung von AGB´s und dessen Verstoß nach § 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Gemäß Urheberrecht § 14 BDSG, Auskunft an Medien, Adressbuchverlage, Auskunfteien, Einrichtungen ohne
hoheitsrechtlichen Legitimationsnachweis und deren unkontrollierbare Weitergabe an unbekannte Dritte, sowie an
Schuldenverzeichnisse.
Legitimationsnachweis, unautorisierte Datennutzung und deren Beweispflicht, Verwendung, Gebrauch und Missbrauch
jeglicher persönlicher Daten ohne Zustimmung des Betroffenen gegenüber unbevollmächtigten Dritten, der Nachweis über die
Zustimmung des hier unterzeichnend Betroffenen ist generell durch den ARD ZDF Beitragsservice als Beweis zu führen und
auf Verlangen zu erbringen.
Ort, Datum
Unterschrift der natürlichen Person gem. staatlichem BGB § 1
Unterschrift für die Person als Rechtssubjekt
Hinweis:
Jeder Mensch hat als natürliche Person gemäß staatlichem BGB § 1 generell die Möglichkeit in o.g. Fällen der Übermittlung, der Herausgabe, dem
Missbrauch und der Verwendung seiner persönlichen Daten durch nicht bevollmächtigte unbekannte Dritte ohne Angabe von Gründen rechtsverbindlich zu widersprechen und diese(n) zu verbieten. Dieses persönlichkeitsrechtliche Verbot trägt bindenden Vertragscharakter nach UCC.
Wenn Sie als Mensch und natürliche Person von diesem rechtlichen Anspruch Gebrauch machen wollen und Einwohner der Verwaltung
Bundesrepublik Deutschland sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Das Verbot ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben
Der ausgefüllte Vordruck wird an o.g. Anschrift per standard Briefpost plus Einschreiben-Rückschein übersandt.
Widersprüche/Verbote, die bereits geltend gemacht wurden, behalten Ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurden.
Bei Missachtung des Verbotes und jedem Verstoß erklärt sich der zulassende Datenschutzbeauftragte und ausführend erkennbar Handelnde bzw.
der zulassende Bearbeiter, der Herausgeber bzw. die verantwortlichen Geschäftsführer mit der sofortigen Vollstreckung der Schadenssumme von
25.000 Euro* auch in das persönlichen Einkommen und private Vermögen durch geeignete beauftragte Dritte ohne weitere gerichtliche
Entscheidung ausdrücklich einverstanden. (* ersatzweise jede andere konvertierbare Währung, bzw. in Edelmetall, Gold oder Silber)