Öffentliches Verfahrensverzeichnis für Jedermann gemäß § 4e BDSG Gemäß § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Beauftrage für den Datenschutz auf Antrag in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben für jedermann verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen schriftlichen Antrag ihrerseits. Erstellt am: 18.01.2016 Erstellt durch: Claus-Peter Kastner Seite 1 von 3 1. Verantwortliche Stelle: unicam Software GmbH 2. Geschäftsführer des Unternehmens und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen: Geschäftsführer: Prokurist: IT Leitung: DSB: Johannes Krebs Manfred Ritzer Michael Stephan Claus-Peter Kastner 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Handelsstraße 7 91166 Georgensgmünd 4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung IV-Unterstützung folgender Geschäftsfelder und ihrer Prozesse: Hauptzweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist der Vertrieb, die Verwaltung und die Betreuung sowie Durchführung von Kundenaufträgen in den Bereichen: Beratung, Support, Seminare oder sonstige Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsvergabe. Nebenzwecke der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind die Personal-, Lieferanten- und Kundenverwaltung. 5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorien: Im Wesentlichen werden zu folgenden Personengruppen im Rahmen der unter Nr. 4 genannten Zweckbestimmung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: - Mitarbeiter (z.B. Verwaltungs- und Planungsdaten, Führungsinformationen) Bewerber (Verwaltungsdaten) Werksfremde (Verwaltungsdaten) Kunden (z.B. Adress-, Vertrags-, Kontaktdaten) Interessenten (z.B. Adress-, Kontaktdaten von Ansprechpartnern) Lieferanten und Dienstleister (z.B. Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten) Mitarbeiter der unicam Software GmbH Vertragspartnern und Tochtergesellschaften (z.B. Verwaltungs- und Steuerungsdaten) Ansprechpartner bei Prozesspartnern (z.B. Adress- und Funktionsdaten) Erstellt am: 18.01.2016 Erstellt durch: Claus-Peter Kastner Seite 2 von 3 6. Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherung, Behörden) Interne Fachabteilungen, die an der Ausführung der unter Nr. 4 genannten Zwecke beteiligt sind. Externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind (Partner der im Rahmen der unter Nr. 4 bezeichneten Geschäftsprozesse) Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Zahlungsverkehr im Rahmen der unter Nr. 4 bezeichneten Geschäftsprozesse) Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. 7. Regelfristen für die Löschung der Daten: Die Daten werden gelöscht, wenn sie im Hinblick auf den unter Nr. 4 genannten Geschäftszweck nicht mehr erforderlich sind und sie keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen. 8. Geplante Datenübermittlungen in Drittstaaten: Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in Punkt 4 genannten Zwecke möglich, sofern es sich um eine rechtmäßige Datenübermittlungen zur Ausübung der genannten Zwecke handelt. Die im Rahmen unter § 11, § 4 oder § 4c Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzlichen Vereinbarungen werden eingehalten. Erstellt am: 18.01.2016 Erstellt durch: Claus-Peter Kastner Seite 3 von 3
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