Öffentliches Verfahrensverzeichnis für Jedermann gemäß § 4e BDSG

Öffentliches Verfahrensverzeichnis für
Jedermann gemäß § 4e BDSG
Gemäß § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Beauftrage für den Datenschutz
auf Antrag in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben für jedermann
verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und
verzichten damit auf den individuellen schriftlichen Antrag ihrerseits.
Erstellt am: 18.01.2016
Erstellt durch: Claus-Peter Kastner
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1. Verantwortliche Stelle:
unicam Software GmbH
2. Geschäftsführer des Unternehmens und die mit der Leitung der
Datenverarbeitung beauftragten Personen:
Geschäftsführer:
Prokurist:
IT Leitung:
DSB:
Johannes Krebs
Manfred Ritzer
Michael Stephan
Claus-Peter Kastner
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Handelsstraße 7
91166 Georgensgmünd
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung
IV-Unterstützung folgender Geschäftsfelder und ihrer Prozesse:
Hauptzweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist der
Vertrieb, die Verwaltung und die Betreuung sowie Durchführung von Kundenaufträgen in
den Bereichen:
Beratung, Support, Seminare oder sonstige Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsvergabe.
Nebenzwecke der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind
die Personal-, Lieferanten- und Kundenverwaltung.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen
Datenkategorien:
Im Wesentlichen werden zu folgenden Personengruppen im Rahmen der unter Nr. 4
genannten Zweckbestimmung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und
genutzt:
-
Mitarbeiter (z.B. Verwaltungs- und Planungsdaten, Führungsinformationen)
Bewerber (Verwaltungsdaten)
Werksfremde (Verwaltungsdaten)
Kunden (z.B. Adress-, Vertrags-, Kontaktdaten)
Interessenten (z.B. Adress-, Kontaktdaten von Ansprechpartnern)
Lieferanten und Dienstleister (z.B. Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten)
Mitarbeiter der unicam Software GmbH Vertragspartnern und
Tochtergesellschaften (z.B. Verwaltungs- und Steuerungsdaten)
Ansprechpartner bei Prozesspartnern (z.B. Adress- und Funktionsdaten)
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6. Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B.
Sozialversicherung, Behörden)
Interne Fachabteilungen, die an der Ausführung der unter Nr. 4 genannten Zwecke
beteiligt sind.
Externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind (Partner der
im Rahmen der unter Nr. 4 bezeichneten Geschäftsprozesse)
Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Zahlungsverkehr im Rahmen der unter Nr. 4
bezeichneten Geschäftsprozesse)
Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Die Daten werden gelöscht, wenn sie im Hinblick auf den unter Nr. 4 genannten
Geschäftszweck nicht mehr erforderlich sind und sie keiner gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht unterliegen.
8. Geplante Datenübermittlungen in Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in Punkt 4 genannten Zwecke möglich,
sofern es sich um eine rechtmäßige Datenübermittlungen zur Ausübung der genannten
Zwecke handelt. Die im Rahmen unter § 11, § 4 oder § 4c Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) gesetzlichen Vereinbarungen werden eingehalten.
Erstellt am: 18.01.2016
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