Merkblatt zur Erneuerung eines Reisepasses für Doppelstaater

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: März 2016
Merkblatt zur Erneuerung eines Reisepasses für Doppelstaater
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Passbeantragung nur dann erfolgen
kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Botschaft behält sich vor,
weitere Unterlagen/Nachweise nachzufordern.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen. In Ausnahmefällen kann zusätzlich ein
vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Deutsche Reisepässe sind nicht verlängerbar. Bei Ablauf der Gültigkeit des bisherigen
Reisepasses ist jedes Mal ein neuer Reisepass zu beantragen.
Bitte für die Abgabe des Antrags über die Homepage für jeden Antragsteller einen Termin
buchen.
A. Doppelstaatige Volljährige, geboren vor dem 1.9.1986
1. Ein Antragsformular (auf der Homepage) bitte ausgefüllt mitbringen
2. alter Reisepass/Kinderausweis
3. Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
4. 2 biometrietaugliche Passfotos (3,5 x 4,5 cm) Hinweise zu den Fotos auf der
Homepage der Botschaft
5. Abmeldebestätigung (Original oder Kopie), sofern
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Sie in Deutschland angemeldet waren und
Sie inzwischen dort abgemeldet sind und
in Ihrem bisherigen Pass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist.
6. Nachweise zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Original oder
beglaubigte Kopie) z.B.:
Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde,
Reisepässe oder sonstige Nachweise zur deutschen Staatsangehörigkeit der
Vorfahren.
7. Argentinischer DNI oder Reisepass, bzw. Nachweis einer sonstigen
Staatsangehörigkeit (Original)
B. Doppelstaatige Volljährige, geboren ab 1.9.1986
alle Unterlagen siehe A, Ziff. 1-7, zusätzlich:
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Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung
Wenn Sie dieses Dokument nicht in Ihren Unterlagen finden, beachten Sie bitte folgendes
Merkblatt und machen ggf. einen Termin für eine Namenserklärung/Geburtsanzeige mit
uns. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie bereits eine Namenserklärung abgegeben
haben, wenden Sie sich an die Behörde, die Ihren letzten Pass ausgestellt hat.
Es ist möglich und wünschenswert den Termin mit dem Passtermin zu verbinden.
C. Doppelstaatige Minderjährige (unter 18 Jahre)
alle Unterlagen siehe A, Ziff 2-7 zusätzlich:
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Passantragsformular Minderjährige bitte ausgefüllt mitbringen
Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung
Wenn Sie dieses Dokument nicht in Ihren Unterlagen finden, beachten Sie bitte folgendes
Merkblatt und machen ggf. einen Termin für eine Namenserklärung/Geburtsanzeige mit
uns. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie bereits eine Namenserklärung abgegeben
haben, wenden Sie sich an die Behörde, die Ihren letzten Pass ausgestellt hat.
Es ist möglich und wünschenswert den Termin mit dem Passtermin zu verbinden.
Vater und Mutter müssen persönlich in der Botschaft Buenos Aires oder bei einem
der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien vorsprechen.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch geeignete Dokumente
nachzuweisen.
Sofern sich ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Argentinien befindet, muss eine
von einer deutschen Behörde beglaubigte schriftliche Einverständniserklärung zur
Ausstellung des Passes vorgelegt werden.
Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.
Passarten und Gebühren, siehe Merkblatt auf der Homepage
Kontaktdaten der Passstelle:
Homepage:
Tel-Nr.:
Fax-Nr.:
e-mail:
www.buenos-aires.diplo.de
+ 54 11 4778 2500
+ 54 11 4778 2583
[email protected]
Bitte rufen Sie nur an, wenn Sie die benötigte Information auf unserer Homepage oder
einem unserer Merkblätter nicht gefunden haben.