Merkblatt zur erstmaligen Beantragung eines deutschen Reisepasses

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: März 2016
Merkblatt zur erstmaligen Beantragung eines deutschen Reisepasses
Wichtiger Hinweis:
Bitte lesen Sie zuerst die Informationen zum Erwerb der Staatsangehörigkeit auf der
Homepage der Botschaft!
Der Antrag wird nur angenommen, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen/Nachweise nachzufordern.
Bitte für die Abgabe des Antrags über die Homepage für jeden Antragsteller einen Termin
buchen! Für die Abgabe einer Geburtsanzeige/Namenserklärung ist ein zusätzlicher
Termin pro Antragsteller notwendig
A. Volljährige, geboren vor dem 1.9.1986
1. Ein Antragsformular (auf der Homepage) bitte ausgefüllt mitbringen
2. Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
3. Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet, Original oder beglaubigte Kopie)
4. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Original oder beglaubigte Kopie),
z.B.:
- eigener Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde des deutschen
Elternteils
- deutscher Pass des Elternteils. Falls dieser Doppelstaater ist: Nachweis der
deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahrens, von dem die deutsche
Staatsangehörigkeit abgeleitet wird.
5. 2 Passfotos (3,5 x 4,5 com)
Hinweise zu den Fotos, siehe Homepage Botschaft
6. Argentinischer DNI
B. Volljährige, geboren ab 1.9.1986

alle Unterlagen siehe A, Ziff. 1.-6. zusätzlich :
Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung.

Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Homepage unter
Geburtsanzeige/Namenserklärung
C. Minderjährige (unter 18 Jahre)

alle Unterlagen siehe A, Ziff. 2.-6. zusätzlich :

ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige

Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung.
Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Homepage unter
Geburtsanzeige/Namenserklärung
Vater und Mutter müssen persönlich in der Botschaft Buenos Aires oder bei einem
der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien vorsprechen.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch geeignete Dokumente
nachzuweisen.
Sofern sich ein sorgeberechtigter Elternteil derzeit nicht in Argentinien befindet,
muss eine von einer deutschen Behörde beglaubigte schriftliche
Einverständniserklärung zur Ausstellung des Passes vorgelegt werden.
Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.
Merkblatt zu Passarten und Gebühren s. Homepage
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen. Bei Abgabe einer Namenserklärung oder
Geburtsanzeige verlängert sich die Bearbeitungszeit auf ca. drei Monate.
Kontaktdaten der Passstelle:
Homepage:
Tel-Nr.:
Fax-Nr.:
e-mail:
www.buenos-aires.diplo.de
+ 54 11 4778 2500
+ 54 11 4778 2583
[email protected]
Bitte rufen Sie nur an, wenn Sie die benötigte Information auf unserer Homepage oder
unseren Merkblättern nicht gefunden haben.