Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: März 2016 Merkblatt zur erstmaligen Beantragung eines deutschen Reisepasses Wichtiger Hinweis: Bitte lesen Sie zuerst die Informationen zum Erwerb der Staatsangehörigkeit auf der Homepage der Botschaft! Der Antrag wird nur angenommen, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen/Nachweise nachzufordern. Bitte für die Abgabe des Antrags über die Homepage für jeden Antragsteller einen Termin buchen! Für die Abgabe einer Geburtsanzeige/Namenserklärung ist ein zusätzlicher Termin pro Antragsteller notwendig A. Volljährige, geboren vor dem 1.9.1986 1. Ein Antragsformular (auf der Homepage) bitte ausgefüllt mitbringen 2. Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) 3. Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet, Original oder beglaubigte Kopie) 4. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Original oder beglaubigte Kopie), z.B.: - eigener Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde - Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde des deutschen Elternteils - deutscher Pass des Elternteils. Falls dieser Doppelstaater ist: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahrens, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird. 5. 2 Passfotos (3,5 x 4,5 com) Hinweise zu den Fotos, siehe Homepage Botschaft 6. Argentinischer DNI B. Volljährige, geboren ab 1.9.1986 alle Unterlagen siehe A, Ziff. 1.-6. zusätzlich : Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Homepage unter Geburtsanzeige/Namenserklärung C. Minderjährige (unter 18 Jahre) alle Unterlagen siehe A, Ziff. 2.-6. zusätzlich : ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Homepage unter Geburtsanzeige/Namenserklärung Vater und Mutter müssen persönlich in der Botschaft Buenos Aires oder bei einem der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien vorsprechen. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Sofern sich ein sorgeberechtigter Elternteil derzeit nicht in Argentinien befindet, muss eine von einer deutschen Behörde beglaubigte schriftliche Einverständniserklärung zur Ausstellung des Passes vorgelegt werden. Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich. Merkblatt zu Passarten und Gebühren s. Homepage Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen. Bei Abgabe einer Namenserklärung oder Geburtsanzeige verlängert sich die Bearbeitungszeit auf ca. drei Monate. Kontaktdaten der Passstelle: Homepage: Tel-Nr.: Fax-Nr.: e-mail: www.buenos-aires.diplo.de + 54 11 4778 2500 + 54 11 4778 2583 [email protected] Bitte rufen Sie nur an, wenn Sie die benötigte Information auf unserer Homepage oder unseren Merkblättern nicht gefunden haben.
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