Merkblatt zur Erneuerung eines Reisepasses für nur deutsche

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: März 2016
Merkblatt zur Erneuerung eines Reisepasses für nur deutsche
Staatsangehörige
Ein Antrag wird nur mit vollständigen Unterlagen angenommen.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen/Nachweise anzufordern.
Bitte für die Abgabe des Antrags über die Homepage für jeden Antragsteller einen Termin
buchen!
Mehrstaatige Antragsteller, auch in Argentinien geborene Kinder:
siehe Merkblatt für Doppelstaater
A. Volljährige Antragsteller
1. Ein Antragsformular (auf der Homepage) bitte ausgefüllt mitbringen
2. alter Reisepass/Kinderausweis
3. Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
4. 2 Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
Hinweise zu den Fotos s. Homepage der Botschaft
5. Abmeldebestätigung (Original oder Kopie), sofern
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Sie in Deutschland angemeldet waren und
Sie inzwischen dort abgemeldet sind und
in Ihrem bisherigen Pass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist.
6. Aktueller DNI de Extranjeros
7. Wenn Sie sich zuletzt über einen längeren Zeitraum im sonstigen Ausland
aufgehalten haben: Aufenthaltsgenehmigung für das Aufenthaltsland für den
betreffenden Zeitraum (z.B. Green Card)
8. Sofern Sie Ihren Namen durch Eheschließung geändert haben:
deutsche Heiratsurkunde oder Ehenamensbescheinigung (Original oder
beglaubigte Kopie)
B. Minderjährige (unter 18 Jahre)
alle Unterlagen siehe A, Ziff. 2-7, zusätzlich:
ausgefülltes Antragsformular für Minderjährige
Vater und Mutter müssen persönlich in der Botschaft oder bei einem der
Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien vorsprechen.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch geeignete Dokumente
nachzuweisen.
Sofern sich ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Argentinien befindet, muss eine
von einer deutschen Behörde beglaubigte schriftliche Einverständniserklärung zur
Ausstellung des Passes vorgelegt werden.
Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.
Merkblatt zu Passarten und Gebühren siehe Homepage
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen. In Ausnahmefällen kann zusätzlich ein
vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Deutsche Reisepässe sind nicht verlängerbar. Bei Ablauf der Gültigkeit des bisherigen
Reisepasses ist jedes Mal ein neuer Reisepass zu beantragen.
Kontaktdaten der Passstelle:
Homepage:
Tel-Nr.:
Fax-Nr.:
e-mail:
www.buenos-aires.diplo.de
+ 54 11 4778 2500
+ 54 11 4778 2583
[email protected]
Bitte rufen Sie nur an, wenn Sie die benötigte Information auf unserer Homepage oder
unseren Merkblättern nicht gefunden haben.