Namenserklärung nach Eheschließung

Stand: Februar 2017
Ehenamenserklärung/
Namenserklärung für eingetragene Lebenspartner
Der Name eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch die Eheschließung.
Bei der Eheschließung in Deutschland kann direkt bei der standesamtlichen Trauung ein Ehename
bestimmt werden. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dabei seinen
vorherigen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sollten Sie in Deutschland geheiratet
haben und der Ehename aus der Eheurkunde hervorgehen, müssen Sie keine erneute
Namenserklärung bei der Botschaft abgeben. Sie können direkt einen neuen Pass mit dem Ehenamen
beantragen. Wurde keine Erklärung abgegeben, führt der deutsche Staatsangehörige weiter den vor der
Eheschließung geführten Namen.
Haben Sie bei der Eheschließung außerhalb Deutschlands einen Ehenamen erklärt, fragen Sie bitte bei
der Botschaft oder dem Generalkonsulat nach, ob dieser nach deutschem Recht anerkannt wird.
Eine Ehenamensbestimmung ist auch nach der Eheschließung noch möglich: entweder beim deutschen
Standesamt oder bei Wohnsitz im Ausland über eine deutsche Auslandsvertretung. Wenn Sie in
Großbritannien geheiratet haben und der deutsche Ehegatte daraufhin seinen Namen ändern
möchte, müssen Sie stets eine förmliche „Ehenamenserklärung“ abgeben. Der Grund ist, dass bei
Eheschließung in Großbritannien keine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Namenserklärung
abgegeben werden kann. Eine Namensänderung per „Deed Poll“ wird nicht anerkannt.
Die vorangegangenen Ausführungen gelten analog auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Wenn Sie eine Ehenamenserklärung abgeben möchten, buchen Sie bitte einen Termin für eine
Namenserklärung auf unserer Internetseite. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zum Ablauf
einer Namenserklärung. Beide Partner müssen persönlich bei dem Termin anwesend sein, da Ihre
Unterschriften auf der Namenserklärung beglaubigt werden müssen.
Wenn Sie Ihre Ehenamenserklärung bei einem unserer Honorarkonsuln abgeben möchten, kontaktieren
Sie uns bitte vorab per E-Mail unter [email protected] (sofern Sie in England südlich von Scarborough,
Wales oder Nordirland wohnen) oder [email protected] (wenn Sie in Schottland oder im Norden
Englands leben).
Bitte wenden
Folgende Dokumente müssen im Original und mit je zwei Kopien zum Termin mitgebracht werden:
•
Ausgefülltes Formular für die Namenserklärung (bitte gut leserlich in Blockschrift ausfüllen, noch
nicht unterschreiben!)
•
gültige Reisepässe beider Ehegatten/Lebenspartner (oder deutscher Personalausweis)
•
Geburtsurkunden beider Ehegatten/Lebenspartner
•
Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
•
rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn Sie und/oder Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner geschieden
in die Ehe/Lebenspartnerschaft gegangen sind
•
Einbürgerungsurkunde, falls ein Ehegatte eingebürgert wurde, oder Staatsangehörigkeitsausweis
(falls vorhanden)
•
Wohnsitznachweis für Großbritannien (z.B. Council Tax Bill oder Utility Bill)
•
Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder eine aktuelle Meldebescheinigung vom (letzten)
deutschen Wohnsitz
•
grundsätzlich Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente (meist nicht erforderlich bei englischen
oder internationalen Dokumenten, z.B. internationale mehrsprachige Geburtsurkunde)
•
Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern – benötigt wird die „lange“ Version, in der auch die
Eltern eingetragen sind
Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein und würden im Nachhinein von dem
zuständigen Standesamt angefordert.
Dieses Merkblatt der Deutschen Vertretungen in Großbritannien bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Namensrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall
Abweichungen möglich. Das Merkblatt dient daher lediglich zu Ihrer Orientierung und ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch
nimmt es die Entscheidung des zuständigen Standesamtes vorweg, welche jederzeit vorbehalten wird. Sollte Ihr Fall hier nicht
abgedeckt sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.