Stand: Februar 2017 Ehenamenserklärung/ Namenserklärung für eingetragene Lebenspartner Der Name eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch die Eheschließung. Bei der Eheschließung in Deutschland kann direkt bei der standesamtlichen Trauung ein Ehename bestimmt werden. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dabei seinen vorherigen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sollten Sie in Deutschland geheiratet haben und der Ehename aus der Eheurkunde hervorgehen, müssen Sie keine erneute Namenserklärung bei der Botschaft abgeben. Sie können direkt einen neuen Pass mit dem Ehenamen beantragen. Wurde keine Erklärung abgegeben, führt der deutsche Staatsangehörige weiter den vor der Eheschließung geführten Namen. Haben Sie bei der Eheschließung außerhalb Deutschlands einen Ehenamen erklärt, fragen Sie bitte bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat nach, ob dieser nach deutschem Recht anerkannt wird. Eine Ehenamensbestimmung ist auch nach der Eheschließung noch möglich: entweder beim deutschen Standesamt oder bei Wohnsitz im Ausland über eine deutsche Auslandsvertretung. Wenn Sie in Großbritannien geheiratet haben und der deutsche Ehegatte daraufhin seinen Namen ändern möchte, müssen Sie stets eine förmliche „Ehenamenserklärung“ abgeben. Der Grund ist, dass bei Eheschließung in Großbritannien keine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Namenserklärung abgegeben werden kann. Eine Namensänderung per „Deed Poll“ wird nicht anerkannt. Die vorangegangenen Ausführungen gelten analog auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Wenn Sie eine Ehenamenserklärung abgeben möchten, buchen Sie bitte einen Termin für eine Namenserklärung auf unserer Internetseite. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zum Ablauf einer Namenserklärung. Beide Partner müssen persönlich bei dem Termin anwesend sein, da Ihre Unterschriften auf der Namenserklärung beglaubigt werden müssen. Wenn Sie Ihre Ehenamenserklärung bei einem unserer Honorarkonsuln abgeben möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorab per E-Mail unter [email protected] (sofern Sie in England südlich von Scarborough, Wales oder Nordirland wohnen) oder [email protected] (wenn Sie in Schottland oder im Norden Englands leben). Bitte wenden Folgende Dokumente müssen im Original und mit je zwei Kopien zum Termin mitgebracht werden: • Ausgefülltes Formular für die Namenserklärung (bitte gut leserlich in Blockschrift ausfüllen, noch nicht unterschreiben!) • gültige Reisepässe beider Ehegatten/Lebenspartner (oder deutscher Personalausweis) • Geburtsurkunden beider Ehegatten/Lebenspartner • Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft • rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn Sie und/oder Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner geschieden in die Ehe/Lebenspartnerschaft gegangen sind • Einbürgerungsurkunde, falls ein Ehegatte eingebürgert wurde, oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls vorhanden) • Wohnsitznachweis für Großbritannien (z.B. Council Tax Bill oder Utility Bill) • Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder eine aktuelle Meldebescheinigung vom (letzten) deutschen Wohnsitz • grundsätzlich Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente (meist nicht erforderlich bei englischen oder internationalen Dokumenten, z.B. internationale mehrsprachige Geburtsurkunde) • Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern – benötigt wird die „lange“ Version, in der auch die Eltern eingetragen sind Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein und würden im Nachhinein von dem zuständigen Standesamt angefordert. Dieses Merkblatt der Deutschen Vertretungen in Großbritannien bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Namensrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich. Das Merkblatt dient daher lediglich zu Ihrer Orientierung und ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch nimmt es die Entscheidung des zuständigen Standesamtes vorweg, welche jederzeit vorbehalten wird. Sollte Ihr Fall hier nicht abgedeckt sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
© Copyright 2024 ExpyDoc