PRESSEINFORMATION | 09.03.2016 conwert wird freiwilliges Erwerbsangebot an Aktionäre der KWG im Zusammenhang mit Delisting unterbreiten + Freiwilliges Erwerbsangebot ermöglicht Minderheitsaktionären ihre KWG-Aktien zu verkaufen und Delisting wird zur Senkung des Kostenund Verwaltungsaufwands von KWG führen Wien, 9. März 2016. Die conwert Immobilien Invest SE („conwert“) wird den Minderheitsaktionären der KWG Kommunale Wohnen AG („KWG“) ein freiwilliges Angebot zum Erwerb ihrer Aktien im Ausmaß von bis zu rund 13,47 % der KWG-Aktien zu einem Preis von 10,80 € je Aktie unterbreiten. Das Angebot erfolgt im Zusammenhang mit dem beantragten Delisting der KWG, das voraussichtlich am 20. April 2016 erfolgt. Die Maßnahme ermöglicht Minderheitsaktionären ihre KWG-Aktien zu verkaufen und das Delisting wird zur Senkung des Kosten- und Verwaltungsaufwands von KWG führen. conwert ist mit einem Aktienanteil von knapp unter 80 % Hauptaktionär der KWG. Das freiwillige Erwerbsangebot wird derart begrenzt sein, dass conwert nach Abschluss des Angebots insgesamt maximal 93 % des Grundkapitals der KWG halten wird. Für den Fall, dass Aktionäre mehr als rund 13,47 % der KWGAktien zum Erwerb einreichen, erfolgt eine verhältnismäßige Berücksichtigung der Annahmeerklärungen. Eine entsprechende Angebotsunterlage wird voraussichtlich um den 23. März 2016 veröffentlicht. Die Annahmefrist wird ca. vier Wochen betragen und voraussichtlich um den 24. März 2016 beginnen und um den 21. April 2016 enden. Mit dem Angebotspreis von 10,80 € je Aktie bietet conwert gegenüber dem Schlusskurs der KWG-Aktie vom 8. März 2016 eine Prämie von rund 5,7 % und gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate eine Prämie von rund 9,2 %. conwert bietet verkaufswilligen KWG-Aktionären damit eine attraktive Ausstiegsmöglichkeit. Die konstruktive Zusammenarbeit mit den verbleibenden KWG-Aktionären wird auch in Zukunft fortgesetzt werden. Das freiwillige Erwerbsangebot ist eine weitere Maßnahme zur strategischen Fokussierung des Konzerns und zur Optimierung der Konzernstruktur. Bereits Mitte Februar hat conwert zu diesem Zweck einen Antrag auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ihrer Tochtergesellschaft ECO BusinessImmobilien AG gegen Barabfindung gestellt. Seite 1 von 2 + Rückfragehinweis: conwert Immobilien Invest SE Dr. Clemens Billek Investor Relations – Konzernkommunikation T +43 / 1 / 521 45-700 E [email protected] Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können. Seite 2 von 2
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