conwert wird freiwilliges Erwerbsangebot an Aktionäre der KWG im

PRESSEINFORMATION | 09.03.2016
conwert wird freiwilliges Erwerbsangebot an
Aktionäre der KWG im Zusammenhang mit
Delisting unterbreiten
+ Freiwilliges Erwerbsangebot ermöglicht Minderheitsaktionären ihre
KWG-Aktien zu verkaufen und Delisting wird zur Senkung des Kostenund Verwaltungsaufwands von KWG führen
Wien, 9. März 2016. Die conwert Immobilien Invest SE („conwert“) wird den
Minderheitsaktionären der KWG Kommunale Wohnen AG („KWG“) ein
freiwilliges Angebot zum Erwerb ihrer Aktien im Ausmaß von bis zu rund 13,47 %
der KWG-Aktien zu einem Preis von 10,80 € je Aktie unterbreiten. Das Angebot
erfolgt im Zusammenhang mit dem beantragten Delisting der KWG, das
voraussichtlich am 20. April 2016 erfolgt. Die Maßnahme ermöglicht
Minderheitsaktionären ihre KWG-Aktien zu verkaufen und das Delisting wird zur
Senkung des Kosten- und Verwaltungsaufwands von KWG führen.
conwert ist mit einem Aktienanteil von knapp unter 80 % Hauptaktionär der
KWG. Das freiwillige Erwerbsangebot wird derart begrenzt sein, dass conwert
nach Abschluss des Angebots insgesamt maximal 93 % des Grundkapitals der
KWG halten wird. Für den Fall, dass Aktionäre mehr als rund 13,47 % der KWGAktien zum Erwerb einreichen, erfolgt eine verhältnismäßige Berücksichtigung
der Annahmeerklärungen. Eine entsprechende Angebotsunterlage wird
voraussichtlich um den 23. März 2016 veröffentlicht. Die Annahmefrist wird ca.
vier Wochen betragen und voraussichtlich um den 24. März 2016 beginnen und
um den 21. April 2016 enden.
Mit dem Angebotspreis von 10,80 € je Aktie bietet conwert gegenüber dem
Schlusskurs der KWG-Aktie vom 8. März 2016 eine Prämie von rund 5,7 % und
gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate
eine Prämie von rund 9,2 %. conwert bietet verkaufswilligen KWG-Aktionären
damit eine attraktive Ausstiegsmöglichkeit. Die konstruktive Zusammenarbeit
mit den verbleibenden KWG-Aktionären wird auch in Zukunft fortgesetzt
werden.
Das freiwillige Erwerbsangebot ist eine weitere Maßnahme zur strategischen
Fokussierung des Konzerns und zur Optimierung der Konzernstruktur. Bereits
Mitte Februar hat conwert zu diesem Zweck einen Antrag auf Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre ihrer Tochtergesellschaft ECO BusinessImmobilien AG gegen Barabfindung gestellt.
Seite 1 von 2
+
Rückfragehinweis:
conwert Immobilien Invest SE
Dr. Clemens Billek
Investor Relations – Konzernkommunikation
T +43 / 1 / 521 45-700
E [email protected]
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum
gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden
Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass
die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster
Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.
Seite 2 von 2