Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33

AD HOC-MITTEILUNG | 08.03.2016
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
gemäß § 33 Übernahmegesetz
Wien, 8. März 2016. conwert Immobilien Invest SE wurde von der
Übernahmekommission informiert, dass die Übernahmekommission am 7. März
2016 von Amts wegen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33
(1) Z 2 ÜbG in Bezug auf conwert Immobilien Invest SE beschlossen hat (ISIN:
AT0000697750).
Gegenstand der Untersuchung des Nachprüfungsverfahrens ist, ob ADLER Real
Estate AG, Herr Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP sowie allfällige weitere
Personen als gemeinsam vorgehende Rechtsträger iSd § 1 Z 6 ÜbG zu
qualifizieren sind und somit die Angebotspflicht gemäß § 22 ÜbG ff verletzt
wurde.
Die Bekanntmachung der Übernahmekommission samt Aktionärsaufruf zur
Beteiligung an dem Verfahren wird voraussichtlich am 9. März 2016 gemäß § 33
(3) ÜbG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
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Rückfragehinweis:
conwert Immobilien Invest SE
Dr. Clemens Billek
Investor Relations – Konzernkommunikation
T +43 / 1 / 521 45-700
E [email protected]
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum
gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden
Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass
die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster
Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.
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