INFORMATION zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober Dr.in Renate Müller, Abt. Soziales, Amt der Oö. Landesregierung 7. März 2016 zum Thema Sprachoffensive: Deutsch als 1. Schritt zur Integration – Neue Förderschiene beinhaltet auch die Zielgruppe der Asylwerber/innen LR Rudi Anschober Seite 1 Sprachoffensive: Deutsch als 1. Schritt zur Integration – Neue Förderschiene beinhaltet auch die Zielgruppe der Asylwerber/innen Oberösterreich geht einen neuen Weg bei der Integration: Nicht erst Warten auf den Asylbescheid, sondern Integration ab dem ersten Tag. Der erste Schritt dahin: Deutsch erlernen. Rückwirkend ab 1. Jänner 2016 können Sprachkurse Deutsch schon für Asylwerber/innen gefördert werden, also für Menschen vor der Entscheidung über ihren Asylstatus. Damit können Asylwerber/innen ihre monatelange Wartezeit produktiv nutzen, und so auch eine gute Vorbereitung für ihren Einstieg in den Arbeitsmarkt nach Asylbescheid treffen. Dies ist auch im Interesse der Wirtschaft, wenn sich die neuen Arbeitskräfte zusätzlich zu ihren Qualifikationen und Potentialen gut verständigen können. Erfreut ist der Integrations-Landesrat darüber, dass nun auch von der Bundesregierung erste Initiativen der Sprachförderung bereits vor dem Bescheid kommen werden. Damit wird in Summe ein sehr breites Angebot möglich sein. Neben den neuen Sprachförderrichtlinien schon für Asylwerber/innen, bereitet das Land OÖ einen Fördertopf für Prüfungsgebühren nach ehrenamtlichem Deutschunterricht vor. So können Flüchtlinge auch nach ehrenamtlichem Unterricht ihr erworbenes Sprachniveau schriftlich vorweisen. Die freiwilligen Lehrer/innen sollen für ihren Unterricht optimal vorbereitet, ausgestattet und unterstützt werden. Dazu wurde bei der Integrationsstelle des Landes OÖ ein Expert/innenpool eingerichtet, aus dem Workshops u.a. für Deutschlernen gebucht werden können. Integrations-Landesrat Rudi Anschober: „Mein klares Ziel ist es, dass jede/r Betroffene bis zum Asylbescheid schon Grundkenntnisse in Deutsch erwerben konnte. Das ermöglicht erst die Teilnahme an der Gesellschaft und erleichtert den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildungssystem oder vielfach zum Wohnraum.“ Pressekonferenz 7. März 2016 LR Rudi Anschober Seite 2 In den nächsten vier Tagen besucht Anschober deutsche Bundesländer zum Kennenlernen von Integrationsprojekten: Welche Ideen gibt es, was bewährt sich, was ist gescheitert? Diese Erfahrungen sollen auch in die aktuelle Erstellung des „Masterplans Integration“ des Integrationsressorts einfließen. Am Samstag (5. März 2016) hat Integrations-Landesrat Rudi Anschober zur ersten Konferenz der freiwilligen Helfer/innen eingeladen. Das Ergebnis war Aufbruchstimmung großartig: der über ein enormes 300 anwesenden Engagement, Helfer/innen, eine eine wunderbare Team-Stimmung. Sehr positiv angenommen wurden die neuen Unterstützungsmaßnahmen für die Helfer/innen durch die Integrationsstelle OÖ u.a. in Form eines Expert/innenpools. Nach der Konferenz wird nun die Befragung der Helfer/innen ausgewertet und anschließend festgelegt, welche weiteren Unterstützungen realisiert werden. Anschober: „Die 10.000 freiwilligen Helfer/innen sind besonders wichtige Partner in unserem Team. Sie unterstützen uns und wir versuchen auch sie bestmöglich zu stärken. Nach dem Riesenerfolg der ersten Konferenz wird nun halbjährlich fortgesetzt." Rückblick: Bisher geförderte Sprachkurse für Flüchtlinge Die Integrationsstelle OÖ hat, gemeinsam mit oö. Sprachkursanbietern, bereits im Jahr 2008 Sprachförderrichtlinien erarbeitet, um die Qualität der angebotenen Deutsch- und Alphabetisierungskurse zu gewährleisten. Im Jahr 2015 wurden seitens der Integrationsstelle OÖ Deutschkurse für insgesamt 1.851 Teilnehmer/innen in mindestens 74 Kursen von anerkannten Bildungsinstituten finanziell unterstützt – mit gesamt rund 340.000 Euro. Förderberechtigt waren ausschließlich Migrant/innen, die Pressekonferenz 7. März 2016 LR Rudi Anschober Seite 3 zum dauerhaften Aufenthalt in Österreich berechtigt waren (also aktuell keine Asylwerber/innen). Für 2016 wurde das Budget zur Sprachförderung Im Integrationsressort unter Leitung von Landesrat Rudi Anschober um 1 Mio. Euro aufgestockt, womit der steigende Bedarf bestmöglich abgedeckt werden soll. LR Anschober: „Ziel für 2016 ist, mit den geförderten Deutschkursen auch Lebensweise, Alltagsfragen und z.B. Frauenbild in Österreich zu übermitteln – also Orientierung über das Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu vermitteln. Die Integration kann nur über den raschen Erwerb der Sprache gelingen, durch die Themensetzung im Unterricht können zeitgleich aber auch Informationen übermittelt werden zur österreichischen Gesellschaft, damit wird der Unterricht doppelt genutzt.“ Weitere Deutschkurse für Personen mit Aufenthaltstitel führten 2015 schon AMS OÖ und ÖIF durch. Anschober: „Wir haben es hier mit diversen Zuständigkeiten zu tun, Ziel muss eine optimale Abstimmung sowie ein flächendeckendes Angebot sein. Auch deshalb setze ich mich für einen „Staatsvertrag Integration“ zwischen Bund und Ländern ein, wo Zuständigkeiten und Finanzierung und Aufgaben festgehalten und mittelfristig garantiert werden. Denn Integration wird eine Herausforderung für ein Jahrzehnt!“ Neue Sprachförderrichtlinien für Deutschkurse schon für Asylwerber/innen In der Sitzung der Oö. Landesregierung vom 29. Februar 2016 wurden die von Integrations-Landesrat Rudi Anschober vorgelegten Sprachförderrichtlinien einstimmig und rückwirkend ab 1. Jänner 2016 beschlossen. Pressekonferenz 7. März 2016 LR Rudi Anschober Seite 4 Fokus der Sprachförderrichtlinien sind Kurse, welche auf den Alltag der Teilnehmer/innen abstellen. Die Alltagsorientierung hat zwei Seiten: die Niederschwelligkeit im Zugang zu Deutschkursen hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Ausrichtung der Angebote, Maßnahmen und Projekte bzw. zweitens auf inhaltlicher Ebene das Schaffen von Raum für Kommunikation, die Berücksichtigung individueller Voraussetzungen der Teilnehmer/innen und das Augenmerk auf die jeweiligen Lebenswelten. Aufgrund der derzeitigen Situation im Asylbereich wurden die Sprachförderrichtlinien um die Zielgruppe der Asylwerber/innen erweitert, um ein professionelles Angebot an Deutschkursen zu gewährleisten. Anschober: „Deutschkurse sind ein unabdingbarer Baustein für die Integrationsbemühungen des Ressorts, stets in Abstimmung mit Programmen des Bundes. Klar ist, wir wollen und werden hier die möglichen Synergien bestmöglich nutzen, doch kann man hier nicht endlos zuwarten auf andere Gebietskörperschaften und deren Ankündigungen. Mit allen bestehenden und angekündigten Maßnahmen und Mitteln – allein aus dem BMI wurden für Sprachförderung bei AsylwerberInnen 16,25 Millionen Euro bereit gestellt – muss ein möglichst flächendeckendes und dezentrales Angebot geschaffen werden. Allein schon deshalb, damit die Fahrtkosten zu den Kursen nicht zum Hemmschuh beim Deutschlernen werden, wenn die verfügbaren Mittel der Asylwerber/innen von nur 6 Euro täglich den benötigten Fahrschein übersteigen.“ Kosten Generell sind die Kosten pro einzelnem/einzelner Teilnehmer/in bei durch die Sprachförderrichtlinien abgehaltenen Kursen mit 190 Euro überaus gering (Annahme: 75 Unterrichtseinheiten mit max. 38 Euro Förderung pro UE mit max. 15 Teilnehmer/innen). Pressekonferenz 7. März 2016 LR Rudi Anschober Seite 5 Für die Kurse können (!) max. 1,50 Euro pro Unterrichtseinheit durch die Träger von den Teilnehmer/innen eingehoben werden – ergibt mit der gleichen Annahme 112,50 Euro pro Teilnehmer/in. Im Jahr 2016 stehen aus dem Budget des Integrationsressorts des Landes OÖ für den Bereich der Sprachförderungen rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Trendwende auch auf Bundesebene: Förderungen für Menschen ab Tag 1 Mit rund 16 Millionen Euro steigt auch das Innenministerium demnächst in die Förderung von Sprachkursen zum Zwecke der Integration ein. Auch hier zeichnet sich eine Trendwende ab: Deutschkurse der Sprachniveaus A0 (Alphabetisierung) sowie A1 (elementare Sprachverwendung) sollen zukünftig auch schon für Asylwerber/innen, also für Menschen vor Erhalt eines Asyl-Bescheids gefördert werden. LR Anschober: „Diesen neuen Zugang des Ministeriums kann man im Sinne einer möglichst raschen Integration der neuen Mitbewohner/innen in unsere Gesellschaft, in Arbeitsmarkt und Bildungssystem nur begrüßen und vorantreiben. Die Förderungen des Bundes werden sich mit den Landesförderungen optimal ergänzen, so werden wir ein flächendeckendes, zeitlich variierendes Angebot an Kursen ermöglichen können.“ Unterstützung erhofft sich LR Anschober auch durch die EU: Nach seinem ersten Besuch bei EU-Kommissar Hahn letzte Woche hofft Anschober auf Sondergelder der EU für Modellprojekte der Integration in OÖ. Pressekonferenz 7. März 2016 LR Rudi Anschober Seite 6 Fördertopf für Deutschprüfungen in Vorbereitung In ganz Oberösterreich leisten freiwillige Helfer/innen großartige Arbeit. Alleine in den letzten zwölf Monaten hat sich ihre Zahl verfünffacht und beträgt mittlerweile 10.000. Darunter befinden sich auch hunderte Pädagog/innen, die mit viel Aufwand und Engagement und ohne Bezahlung den Asylwerber/innen Deutsch lernen. Anschober: „Die vielen freiwilligen Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer in ganz OÖ leisten seit Monaten tolle Arbeit, einige konnte ich bei ihrem Unterricht mit Asylwerber/innen und Asylberechtigten schon besuchen. Dabei habe ich nicht nur einen Eindruck bekommen, von dem großen Willen vieler Betroffener, möglichst schnell Deutsch zu lernen, sondern habe auch viele sehr innovative Projekte kennengelernt, etwa SprachCafés, wo einheimische und neue Mitbewohner/innen einer Gemeinde bei Kaffee und Kuchen in guter Atmosphäre zum Kennenlernen, zum Austausch, zum Spracherwerb zusammen kommen.“ Um die Leistungen von Lehrenden und Lernenden gleichermaßen quantifizierbar und für den weiteren Lebensweg bestmöglich nutzbar zu machen, bedarf es des Ablegens von zertifizierten Deutschprüfungen. Im Integrationsressort von LR Anschober wird daher ein Fördertopf eingerichtet, der das Ablegen von Deutschprüfungen bei zertifizierten Instituten nach ehrenamtlich geführten Deutschkursen für Flüchtlinge finanzierbar machen soll. Eine möglichst unbürokratische Abwicklung für das Ablegen der Deutschprüfungen und die direkte Kostenübernahme hierfür wird gerade konzipiert und im Frühling starten. Pressekonferenz 7. März 2016 LR Rudi Anschober Unterstützung Seite 7 für die freiwilligen Deutschlehrer/innen: Workshops mit Expert/innen durch die Integrationsstelle OÖ In vielen Gemeinden Oberösterreichs besteht großes Engagement der Zivilgesellschaft zur Unterstützung von Asylwerber/innen, auch im Bereich des Spracherwerbs. Fundiertes Wissen und hilfreiche Tipps erleichtern die Tätigkeit der freiwillig Engagierten. Auf Initiative der Integrationsstelle Oberösterreich wurden daher Expert/innenpools zu verschiedenen Themenbereichen eingerichtet. Auf Anfrage vermitteln Expert/innen im Rahmen von Workshops Schlüsselinformationen zur Arbeit mit Flüchtlingen an Gemeinden, Quartiergeber/innen bzw. freiwillige Initiativen vor Ort – kostenlos. In den Workshops zur Sprachförderung werden Infos und Fragen zur Unterstützung beim Spracherwerb weitergegeben. Z. B. Welche Lernstadien gilt es zu unterscheiden? Wo findet man Unterlagen? Wie kann man die Lernstunden organisieren und strukturieren? Expert/innen von bfi OÖ, VHS OÖ und des Vereins Begegnung – Arcobaleno stehen in diesem Themenbereich für Workshops zur Verfügung. Alle Infos: www.integrationsstelle-ooe.at > Gelingendes Zusammenleben vor Ort gestalten > Engagiert vor Ort; Anfrage und Buchung über die ReKIs - Regionale Kompetenzzentren für Integration und Diversität in allen oö. Bezirken. Pressekonferenz 7. März 2016 Richtlinien zur Förderung von Deutschkursen in Oberösterreich Stand: 01. Jänner 2016 Amt der OÖ Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Soziales Bahnhofplatz 1, A-4021 Linz Tel: 0732/7720-15221 E-mail: [email protected] DVR.0069264 http://www.ooe.gv.at Richtlinien Förderung von Deutschkursen I. Voraussetzungen zur Antragstellung 1. Förderungszweck Die durch Migration entstandene Gesellschaft ist zugleich auch eine mehrsprachige Gesellschaft geworden. Damit Migrant/innen handlungsfähig sind, ist es wichtig, dass sie ihr Leben in Österreich zweisprachig organisieren und gestalten können. Daher bestehen im Bereich der Förderung der sprachlichen Kompetenzen besondere Erfordernisse. Das Land Oberösterreich fördert seit vielen Jahren verschiedene Deutschkurse von unterschiedlichen Anbietern, wie z.B. Gemeinden, Vereine oder Organisationen etc. In der Vergangenheit hat sich ein sehr unterschiedliches Bild hinsichtlich Kursinhalte, Kursteilnehmer/innen, Qualifikation der Unterrichtenden etc. ergeben. Gerade bei Deutschkursen sollte jedoch der Qualitätsaspekt wichtiger Bestandteil sein, da Kenntnisse in der Landessprache ein wichtiger Schlüssel für die Integration ist. Die Förderung von Sprachkursen wird daher immer ein Arbeitsschwerpunkt sein, denn das Beherrschen der Landessprache ist eine zentrale Voraussetzung für die soziale und wirtschaftliche Integration und Chancengleichheit. 2. Zielgruppe der Deutschförderrichtlinien Die vorliegenden Richtlinien wurden zur Förderung jener Personen erarbeitet, die freiwillig Alphabetisierungs- und Deutschkurse bei diversen in Oberösterreich tätigen Sprachkursanbietern, Vereinen oder Organisationen besuchen und zum dauerhaften Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, oder die sich in der Grundversorgung des Landes Oberösterreich befinden. Gefördert werden können Institutionen, die Deutschkurse für folgende Zielgruppen anbieten: Seite 2 a) Personen mit nichtdeutscher Muttersprache, die sich in Oberösterreich niedergelassen haben, denen der Besuch einer Schule aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nicht lange genug möglich war, und die daher auch in ihrer Muttersprache nicht ausreichend lesen und schreiben können bzw. Personen, die in einem anderen Schriftsystem alphabetisiert wurden. (Alphabetisierungskurse) b) Personen mit nichtdeutscher Muttersprache, die sich in Oberösterreich niedergelassen haben und über keine oder geringe Deutschkenntnisse verfügen. (Deutschkurse) c) Asylwerber/innen, die sich in der Grundversorgung des Landes Oberösterreich befinden und eine positive Bleibeperspektive erwarten können, jedoch keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Von der Zielgruppe ausgenommen sind: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Student/innen, Tourist/innen, Au-pair-Kräfte und Personen, die im Rahmen der Integrationsvereinbarung zur Absolvierung eines Deutschkurses verpflichtet sind und einen Gutschein erhalten. Hinweis: Deutschintegrationskurse: Für jene von den Richtlinien ausgenommenen Personen, die nach den Bestimmungen der Integrationsvereinbarungs-Verordnung zum Besuch eines Sprachkurses verpflicht sind, kann ebenfalls vom Kursträger bei der unter Pkt. II. 1. angeführten Adresse der Integrationsstelle Oberösterreich um einmalige, personenbezogene Förderung in Höhe von 100,-- Euro angesucht werden. Kursträger, die für diese Personengruppe vom Land Oberösterreich eine Förderung gewährt bekommen, sind jedoch gleichzeitig dazu verpflichtet, für die Einlösung der vom Bund finanzierten ÖIF-Gutscheine für Deutschintegrationskurse Sorge zu tragen. 3. Geförderte Maßnahmen Das Land Oberösterreich fördert Alphabetisierungskurse und Deutschkurse von Kursanbietern, die - sich an den Vorgaben des Rahmencurriculums des Landes Oberösterreich und des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen orientieren und sich zur Einhaltung der Qualitätsstandards des Landes Oberösterreich und der entsprechenden Berichts- und Abrechnungsmodalitäten verpflichten. Kurse für die Zielgruppen 2.a) und 2.b) Hinsichtlich der Zielgruppe Asylberechtigte werden nur Kurse gefördert, die auf den Programmen des Bundes aufbauen bzw. diese ergänzen. Es werden Kurse im Umfang von mindestens 45 Unterrichtseinheiten (UE) bei Deutschkursen gefördert, bei Alphabetisierungskursen mindestens 75 Unterrichtseinheiten (UE). Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 50 Minuten. Seite 3 Die Teilnehmer/innenanzahl bei Alphabetisierungskursen muss zwischen 5 und 7 Personen betragen. Die Mindestteilnehmer/innenanzahl bei Deutschkursen beträgt 10 Personen, die maximale Anzahl 15 Personen. Die genannte Teilnehmer/innenanzahl bezieht sich auf den Zeitpunkt des Kursbeginns. Kurse für die Zielgruppe 2.c) Das angestrebte Niveau bei Deutschkursen für Asylwerberinnen und Asylwerber liegt beim Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (einschließlich Alphabetisierung). Es werden nur Kurse gefördert, die auf den Programmen des Bundes aufbauen bzw. diese ergänzen. Es werden 2 Kursmodule im Umfang von jeweils bis zu maximal 75 Unterrichtseinheiten (UE) bei Deutschkursen gefördert, bei Alphabetisierungskursen 2 Kursmodule von jeweils bis zu maximal 75 Unterrichtseinheiten (UE). Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 50 Minuten. Die Teilnehmer/innenanzahl bei Alphabetisierungskursen muss zwischen 5 und 10 Personen betragen. Die Mindestteilnehmer/innenanzahl bei Deutschkursen beträgt 10 Personen, die maximale Anzahl 15 Personen. Die genannte Teilnehmer/innenanzahl bezieht sich auf den Zeitpunkt des Kursbeginns. Der Kursanbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass in den einzelnen Kursen ein Verhältnis von 30 % Frauen und 70 % Männern herrscht (Ausnahme: reine Frauenkurse). 4. Erstberatung Ein Beratungs- bzw. Einstufungsgespräch durch eine/n fachkundige/n Kursleiter/in ist Voraussetzung für die Durchführung des Kurses. 5. Qualifikation der Unterrichtenden Als Voraussetzungen gelten: - - Nachweis einer Ausbildung für "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) oder für "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung mit Erwachsenen in bi- oder multilingualen Gruppen oder Abschluss einer Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule zur Erlangung der Lehrberechtigung in Deutsch oder Englisch oder Abschluss des Studiums der Germanistik oder einer lebenden Fremdsprache und Nachweis von Praxiserfahrungen im Rahmen des Studiums oder Nachweis einer zehnjähriger Unterrichtserfahrung in bi- oder multilingualen Gruppen an einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule oder Nachweis einer Unterrichtserfahrung in bi- oder multilingualen Gruppen im Ausmaß von 400 UE und eines Weiterbildungsseminars (z.B. Absolvierung eines DaF/DaZ-Moduls oder in den Bereichen Methodik, Didaktik sowie Pädagogik) Ausländische Diplome bedürfen einer Nostrifizierung. Seite 4 6. Kursinhalte Die Kursinhalte sollen auf die Bedürfnisse und Lebenssituation der Migrant/innen bzw. der Asylwerberinnen und Asylwerber abgestimmt sein. Als Grundlage für die Ausarbeitung und Durchführung der Kurse gilt das "Rahmencurriculum Deutsch als Zweitsprache & Alphabetisierung" des Landes Oberösterreich. 7. Höhe der Förderung Die Höhe der Förderung kann pro Kurs maximal 38,-- Euro pro UE betragen. Bei der Berechnung der Förderhöhe werden Kosten für Kursleiter/in und Kursplanung (z.B. Einstufungsgespräche), weiters Kosten für Raummiete inkl. Betriebskosten sowie Gas/Strom/Heizung, Kosten für Unterrichtsmaterialien (inkl. Kopierkosten), Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten berücksichtigt. Für Verwaltungs-, Organisations- und andere Gemeinkosten können vom Land Oberösterreich Obergrenzen festgesetzt werden. 8. Teilnehmer/innen-Beitrag Kurse für die Zielgruppen 2.a) und 2.b) Bei Alphabetisierungs- und Deutschkursen soll der Beitrag je Teilnehmer/in mindestens 1,-- Euro/UE und höchstens 1,50 Euro/UE betragen. Der Kursbeitrag ist vom Kursanbieter im Vorhinein, spätestens jedoch am ersten Kurstag, einzuheben. Kurse für die Zielgruppe 2.c) Bei Alphabetisierungs- und Deutschkursen für Asylwerberinnen und Asylwerber muss der Betrag je Teilnehmer/in 0,30 Euro/UE betragen. Der Kursbeitrag ist vom Kursanbieter im Vorhinein, spätestens jedoch am ersten Kurstag, einzuheben. 9. Kinderbetreuung Der Bedarf einer Kinderbetreuung ist vom Kursanbieter festzustellen. Eine allfällige Kinderbetreuung wird ab einer Teilnehmer/innenzahl von 5 Kindern gefördert, ist räumlich getrennt anzubieten und von einer geeigneten Person durchzuführen. Ab einer Gruppengröße von 8 Kindern ist eine weitere Betreuungsperson zu beschäftigen. Die Höhe der Förderung für die Kinderbetreuung einer Gruppe beträgt 15,-- Euro pro UE. Von den Teilnehmer/innen dürfen bei Inanspruchnahme dieser Förderung keine Beiträge eingehoben werden. 10. Dokumentation Für jeden Kurstag sind Anwesenheitslisten zu führen (auch für die betreuten Kinder) sowie, bei Abschluss des Kurses, ein statistisches Datenblatt auszufüllen. Entsprechende Formulare werden vom Land Oberösterreich zur Verfügung gestellt. Seite 5 11. Teilnahmebestätigungen Für die Kursteilnehmer/innen ist eine Teilnahmebestätigung – auch wenn die Deutschkurse nicht verpflichtend sind – ein wichtiger Nachweis für Lernbereitschaft und Bereitschaft zur Integration. Daher ist vom Kursanbieter bei mindestens 80 % Anwesenheit eine Teilnahmebestätigung auszustellen. Bei einer geringeren Anwesenheit darf keine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden. Folgende Informationen sind in der Bestätigung anzuführen: - Name des Kursanbieters Name des/der Kursleiter/in Name des/der Teilnehmer/in Zeitraum und Anzahl der absolvierten Stunden Kursinhalt Unterschrift und Stempel des Kursanbieters und des/der Kursleiter/in Bei Förderung des Deutschkurses durch das Land Oberösterreich muss das Landeslogo auf der Teilnahmebestätigung aufscheinen. Bei Bedarf kann vom Land Oberösterreich ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt werden. 12. Qualitätssicherung/Evaluierung Der Kursanbieter hat für begleitende Maßnahmen zur Qualitätssicherung des jeweiligen Kurses Sorge zu tragen und diese zu dokumentieren. Kopien der Dokumentation über die begleitenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Kurse sind auf Verlangen dem Land Oberösterreich vorzulegen. Das Land Oberösterreich behält sich die stichprobenartige Überprüfungen der geförderten Deutschkurse, insbesondere hinsichtlich Kursinhalt und Erreichung der Kursziele, vor. Die zur Evaluierung geeignete Methode wird vom Land Oberösterreich festgelegt. Seite 6 II. Antragsabwicklung 1. Antragstellung Anträge zur Förderung von Deutsch- und Alphabetisierungskursen sind An das Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Soziales Integrationsstelle Oberösterreich Bahnhofplatz 1 4021 Linz über das Postfach [email protected] zu richten. Dort können auch sämtliche zur Antragsstellung notwendigen Formulare (inkl. Datenfile der Abteilung Soziales) angefordert werden. Die Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor Beginn des Kurses in der zuständigen Förderstelle eingelangt sein. 2. Förderungszusage und Auszahlung der Förderung Erst nach Förderungszusage kann mit dem Kurs begonnen werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach einer Meldung des Anbieters (per E-Mail auf [email protected]) über den begonnen Kurs. 3. Leistungsnachweis und Abrechnung Spätestens acht Wochen nach Kursende ist der Verwendungsnachweis mittels Datenfile der Abteilung Soziales, Anwesenheitslisten, und vollständig ausgefülltem statistischen Datenblatt vom Kursanbieter an den Fördergeber zu übermitteln. Das Land Oberösterreich kann zudem bei Bedarf Einsicht in Abrechnungsunterlagen und Originalbelege nehmen. 4. Hinweis Es gelten die Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich. Sämtliche in diesen Richtlinien angeführten Landesförderungen erfolgen unter der Bedingung, dass der Oö. Landtag im jeweiligen Voranschlag entsprechende Mittel hierfür bewilligt. Die Anträge zur Förderung von Deutsch- und Alphabetisierungskursen werden nach den gültigen Förderstandards der Abteilung Soziales beurteilt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Kursanbieter ist anzuführen, dass die Sprachkurse mit Unterstützung des Landes Oberösterreich finanziert werden. Seite 7 5. Inkrafttreten/Rechtsgrundlage Diese Richtlinien treten mit 01. Jänner 2016 in Kraft. Rechtsgrundlage: Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Kontaktadresse: Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Soziales Bahnhofplatz 1, A-4021 Linz Tel: 0732/7720-15221 E-mail: [email protected] Für das Land Oberösterreich: Rudi Anschober Landesrat Seite 8
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