I N F O R M A T I O N - Land Oberösterreich

INFORMATION
zur Pressekonferenz
mit
Landesrat Rudi Anschober
Dr.in Renate Müller,
Abt. Soziales, Amt der Oö. Landesregierung
7. März 2016
zum Thema
Sprachoffensive: Deutsch als 1. Schritt zur Integration –
Neue Förderschiene beinhaltet auch die Zielgruppe der
Asylwerber/innen
LR Rudi Anschober
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Sprachoffensive: Deutsch als 1. Schritt zur Integration –
Neue Förderschiene beinhaltet auch die Zielgruppe der
Asylwerber/innen
Oberösterreich geht einen neuen Weg bei der Integration: Nicht erst Warten auf
den Asylbescheid, sondern Integration ab dem ersten Tag. Der erste Schritt
dahin: Deutsch erlernen. Rückwirkend ab 1. Jänner 2016 können Sprachkurse
Deutsch schon für Asylwerber/innen gefördert werden, also für Menschen vor
der Entscheidung über ihren Asylstatus. Damit können Asylwerber/innen ihre
monatelange Wartezeit produktiv nutzen, und so auch eine gute Vorbereitung
für ihren Einstieg in den Arbeitsmarkt nach Asylbescheid treffen. Dies ist auch
im Interesse der Wirtschaft, wenn sich die neuen Arbeitskräfte zusätzlich zu
ihren Qualifikationen und Potentialen gut verständigen können. Erfreut ist der
Integrations-Landesrat darüber, dass nun auch von der Bundesregierung erste
Initiativen der Sprachförderung bereits vor dem Bescheid kommen werden.
Damit wird in Summe ein sehr breites Angebot möglich sein.
Neben den neuen Sprachförderrichtlinien schon für Asylwerber/innen, bereitet
das Land OÖ einen Fördertopf für Prüfungsgebühren nach ehrenamtlichem
Deutschunterricht vor. So können Flüchtlinge auch nach ehrenamtlichem
Unterricht ihr erworbenes Sprachniveau schriftlich vorweisen.
Die freiwilligen Lehrer/innen sollen für ihren Unterricht optimal vorbereitet,
ausgestattet und unterstützt werden. Dazu wurde bei der Integrationsstelle des
Landes OÖ ein Expert/innenpool eingerichtet, aus dem Workshops u.a. für
Deutschlernen gebucht werden können.
Integrations-Landesrat Rudi Anschober: „Mein klares Ziel ist es, dass jede/r
Betroffene bis zum Asylbescheid schon Grundkenntnisse in Deutsch erwerben
konnte. Das ermöglicht erst die Teilnahme an der Gesellschaft und erleichtert
den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildungssystem oder vielfach zum Wohnraum.“
Pressekonferenz 7. März 2016
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In den nächsten vier Tagen besucht Anschober deutsche Bundesländer zum
Kennenlernen von Integrationsprojekten: Welche Ideen gibt es, was bewährt
sich, was ist gescheitert? Diese Erfahrungen sollen auch in die aktuelle
Erstellung des „Masterplans Integration“ des Integrationsressorts einfließen.
Am Samstag (5. März 2016) hat Integrations-Landesrat Rudi Anschober
zur ersten Konferenz der freiwilligen Helfer/innen eingeladen. Das
Ergebnis
war
Aufbruchstimmung
großartig:
der
über
ein
enormes
300
anwesenden
Engagement,
Helfer/innen,
eine
eine
wunderbare Team-Stimmung. Sehr positiv angenommen wurden die
neuen
Unterstützungsmaßnahmen
für
die
Helfer/innen
durch
die
Integrationsstelle OÖ u.a. in Form eines Expert/innenpools. Nach der
Konferenz wird nun die Befragung der Helfer/innen ausgewertet und
anschließend festgelegt, welche weiteren Unterstützungen realisiert
werden.
Anschober: „Die 10.000 freiwilligen Helfer/innen sind besonders wichtige
Partner in unserem Team. Sie unterstützen uns und wir versuchen auch
sie bestmöglich zu stärken. Nach dem Riesenerfolg der ersten Konferenz
wird nun halbjährlich fortgesetzt."
Rückblick: Bisher geförderte Sprachkurse für Flüchtlinge
Die Integrationsstelle OÖ hat, gemeinsam mit oö. Sprachkursanbietern,
bereits im Jahr 2008 Sprachförderrichtlinien erarbeitet, um die Qualität der
angebotenen Deutsch- und Alphabetisierungskurse zu gewährleisten.
Im Jahr 2015 wurden seitens der Integrationsstelle OÖ Deutschkurse für
insgesamt 1.851 Teilnehmer/innen in mindestens 74 Kursen von
anerkannten Bildungsinstituten finanziell unterstützt – mit gesamt rund
340.000 Euro. Förderberechtigt waren ausschließlich Migrant/innen, die
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zum dauerhaften Aufenthalt in Österreich berechtigt waren (also aktuell
keine Asylwerber/innen).
Für 2016 wurde das Budget zur Sprachförderung Im Integrationsressort
unter Leitung von Landesrat Rudi Anschober um 1 Mio. Euro aufgestockt,
womit der steigende Bedarf bestmöglich abgedeckt werden soll.
LR Anschober: „Ziel für 2016 ist, mit den geförderten Deutschkursen auch
Lebensweise, Alltagsfragen und z.B. Frauenbild in Österreich zu
übermitteln – also Orientierung über das Zusammenleben in unserer
Gesellschaft zu vermitteln. Die Integration kann nur über den raschen
Erwerb der Sprache gelingen, durch die Themensetzung im Unterricht
können zeitgleich aber auch Informationen übermittelt werden zur
österreichischen Gesellschaft, damit wird der Unterricht doppelt genutzt.“
Weitere Deutschkurse für Personen mit Aufenthaltstitel führten 2015
schon AMS OÖ und ÖIF durch.
Anschober: „Wir haben es hier mit diversen Zuständigkeiten zu tun, Ziel
muss eine optimale Abstimmung sowie ein flächendeckendes Angebot
sein. Auch deshalb setze ich mich für einen „Staatsvertrag Integration“
zwischen Bund und Ländern ein, wo Zuständigkeiten und Finanzierung
und Aufgaben festgehalten und mittelfristig garantiert werden. Denn
Integration wird eine Herausforderung für ein Jahrzehnt!“
Neue Sprachförderrichtlinien für Deutschkurse schon für Asylwerber/innen
In der Sitzung der Oö. Landesregierung vom 29. Februar 2016 wurden die
von
Integrations-Landesrat
Rudi
Anschober
vorgelegten
Sprachförderrichtlinien einstimmig und rückwirkend ab 1. Jänner 2016
beschlossen.
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Fokus der Sprachförderrichtlinien sind Kurse, welche auf den Alltag der
Teilnehmer/innen abstellen. Die Alltagsorientierung hat zwei Seiten: die
Niederschwelligkeit im Zugang
zu
Deutschkursen
hinsichtlich der
zeitlichen und örtlichen Ausrichtung der Angebote, Maßnahmen und
Projekte bzw. zweitens auf inhaltlicher Ebene das Schaffen von Raum für
Kommunikation, die Berücksichtigung individueller Voraussetzungen der
Teilnehmer/innen und das Augenmerk auf die jeweiligen Lebenswelten.
Aufgrund
der
derzeitigen
Situation
im
Asylbereich
wurden
die
Sprachförderrichtlinien um die Zielgruppe der Asylwerber/innen erweitert,
um ein professionelles Angebot an Deutschkursen zu gewährleisten.
Anschober: „Deutschkurse sind ein unabdingbarer Baustein für die
Integrationsbemühungen
des
Ressorts,
stets
in
Abstimmung
mit
Programmen des Bundes. Klar ist, wir wollen und werden hier die
möglichen Synergien bestmöglich nutzen, doch kann man hier nicht
endlos
zuwarten
auf
andere
Gebietskörperschaften
und
deren
Ankündigungen. Mit allen bestehenden und angekündigten Maßnahmen
und Mitteln – allein aus dem BMI wurden für Sprachförderung bei
AsylwerberInnen 16,25 Millionen Euro bereit gestellt – muss ein möglichst
flächendeckendes und dezentrales Angebot geschaffen werden. Allein
schon deshalb, damit die Fahrtkosten zu den Kursen nicht zum
Hemmschuh beim Deutschlernen werden, wenn die verfügbaren Mittel der
Asylwerber/innen von nur 6 Euro täglich den benötigten Fahrschein
übersteigen.“
Kosten
Generell sind die Kosten pro einzelnem/einzelner Teilnehmer/in bei durch
die Sprachförderrichtlinien abgehaltenen Kursen mit 190 Euro überaus
gering (Annahme: 75 Unterrichtseinheiten mit max. 38 Euro Förderung pro
UE mit max. 15 Teilnehmer/innen).
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Für die Kurse können (!) max. 1,50 Euro pro Unterrichtseinheit durch die
Träger von den Teilnehmer/innen eingehoben werden – ergibt mit der
gleichen Annahme 112,50 Euro pro Teilnehmer/in.
Im Jahr 2016 stehen aus dem Budget des Integrationsressorts des
Landes OÖ für den Bereich der Sprachförderungen rund 1,3 Millionen
Euro zur Verfügung.
Trendwende auch auf Bundesebene: Förderungen für Menschen ab Tag 1
Mit rund 16 Millionen Euro steigt auch das Innenministerium demnächst in
die Förderung von Sprachkursen zum Zwecke der Integration ein. Auch
hier zeichnet sich eine Trendwende ab: Deutschkurse der Sprachniveaus
A0 (Alphabetisierung) sowie A1 (elementare Sprachverwendung) sollen
zukünftig auch schon für Asylwerber/innen, also für Menschen vor Erhalt
eines Asyl-Bescheids gefördert werden.
LR Anschober: „Diesen neuen Zugang des Ministeriums kann man im
Sinne einer möglichst raschen Integration der neuen Mitbewohner/innen in
unsere Gesellschaft, in Arbeitsmarkt und Bildungssystem nur begrüßen
und vorantreiben. Die Förderungen des Bundes werden sich mit den
Landesförderungen
optimal
ergänzen,
so
werden
wir
ein
flächendeckendes, zeitlich variierendes Angebot an Kursen ermöglichen
können.“
Unterstützung erhofft sich LR Anschober auch durch die EU: Nach seinem
ersten Besuch bei EU-Kommissar Hahn letzte Woche hofft Anschober auf
Sondergelder der EU für Modellprojekte der Integration in OÖ.
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Fördertopf für Deutschprüfungen in Vorbereitung
In ganz Oberösterreich leisten freiwillige Helfer/innen großartige Arbeit.
Alleine in den letzten zwölf Monaten hat sich ihre Zahl verfünffacht und
beträgt mittlerweile 10.000. Darunter befinden sich auch hunderte
Pädagog/innen, die mit viel Aufwand und Engagement und ohne
Bezahlung den Asylwerber/innen Deutsch lernen.
Anschober: „Die vielen freiwilligen Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer
in ganz OÖ leisten seit Monaten tolle Arbeit, einige konnte ich bei ihrem
Unterricht mit Asylwerber/innen und Asylberechtigten schon besuchen.
Dabei habe ich nicht nur einen Eindruck bekommen, von dem großen
Willen vieler Betroffener, möglichst schnell Deutsch zu lernen, sondern
habe auch viele sehr innovative Projekte kennengelernt, etwa SprachCafés, wo einheimische und neue Mitbewohner/innen einer Gemeinde bei
Kaffee und Kuchen in guter Atmosphäre zum Kennenlernen, zum
Austausch, zum Spracherwerb zusammen kommen.“
Um die Leistungen von Lehrenden und Lernenden gleichermaßen
quantifizierbar und für den weiteren Lebensweg bestmöglich nutzbar zu
machen, bedarf es des Ablegens von zertifizierten Deutschprüfungen.
Im Integrationsressort von LR Anschober wird daher ein Fördertopf
eingerichtet, der das Ablegen von Deutschprüfungen bei zertifizierten
Instituten nach ehrenamtlich geführten Deutschkursen für Flüchtlinge
finanzierbar machen soll.
Eine möglichst unbürokratische Abwicklung für das Ablegen der
Deutschprüfungen und die direkte Kostenübernahme hierfür wird gerade
konzipiert und im Frühling starten.
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Unterstützung
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für die
freiwilligen
Deutschlehrer/innen:
Workshops
mit
Expert/innen durch die Integrationsstelle OÖ
In vielen Gemeinden Oberösterreichs besteht großes Engagement der
Zivilgesellschaft zur Unterstützung von Asylwerber/innen, auch im Bereich
des Spracherwerbs.
Fundiertes Wissen und hilfreiche Tipps erleichtern die Tätigkeit der
freiwillig Engagierten.
Auf
Initiative
der
Integrationsstelle
Oberösterreich
wurden
daher
Expert/innenpools zu verschiedenen Themenbereichen eingerichtet. Auf
Anfrage
vermitteln
Expert/innen
im
Rahmen
von
Workshops
Schlüsselinformationen zur Arbeit mit Flüchtlingen an Gemeinden,
Quartiergeber/innen bzw. freiwillige Initiativen vor Ort – kostenlos.
In den Workshops zur Sprachförderung werden Infos und Fragen zur
Unterstützung
beim
Spracherwerb
weitergegeben.
Z.
B.
Welche
Lernstadien gilt es zu unterscheiden? Wo findet man Unterlagen? Wie
kann man die Lernstunden organisieren und strukturieren?
Expert/innen von bfi OÖ, VHS OÖ und des Vereins Begegnung –
Arcobaleno stehen in diesem Themenbereich für Workshops zur
Verfügung.
Alle Infos: www.integrationsstelle-ooe.at > Gelingendes Zusammenleben
vor Ort gestalten > Engagiert vor Ort;
Anfrage und Buchung über die ReKIs - Regionale Kompetenzzentren für
Integration und Diversität in allen oö. Bezirken.
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Richtlinien
zur Förderung von Deutschkursen
in Oberösterreich
Stand: 01. Jänner 2016
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, A-4021 Linz
Tel: 0732/7720-15221
E-mail: [email protected]
DVR.0069264 http://www.ooe.gv.at
Richtlinien
Förderung von Deutschkursen
I. Voraussetzungen zur Antragstellung
1. Förderungszweck
Die durch Migration entstandene Gesellschaft ist zugleich auch eine mehrsprachige Gesellschaft
geworden. Damit Migrant/innen handlungsfähig sind, ist es wichtig, dass sie ihr Leben in
Österreich zweisprachig organisieren und gestalten können. Daher bestehen im Bereich der
Förderung der sprachlichen Kompetenzen besondere Erfordernisse.
Das Land Oberösterreich fördert seit vielen Jahren verschiedene Deutschkurse von
unterschiedlichen Anbietern, wie z.B. Gemeinden, Vereine oder Organisationen etc. In der
Vergangenheit hat sich ein sehr unterschiedliches Bild hinsichtlich Kursinhalte,
Kursteilnehmer/innen, Qualifikation der Unterrichtenden etc. ergeben. Gerade bei Deutschkursen
sollte jedoch der Qualitätsaspekt wichtiger Bestandteil sein, da Kenntnisse in der Landessprache
ein wichtiger Schlüssel für die Integration ist.
Die Förderung von Sprachkursen wird daher immer ein Arbeitsschwerpunkt sein, denn das
Beherrschen der Landessprache ist eine zentrale Voraussetzung für die soziale und
wirtschaftliche Integration und Chancengleichheit.
2. Zielgruppe der Deutschförderrichtlinien
Die vorliegenden Richtlinien wurden zur Förderung jener Personen erarbeitet, die freiwillig
Alphabetisierungs- und Deutschkurse bei diversen
in Oberösterreich tätigen
Sprachkursanbietern, Vereinen oder Organisationen besuchen und zum dauerhaften Aufenthalt
in Österreich berechtigt sind, oder die sich in der Grundversorgung des Landes Oberösterreich
befinden.
Gefördert werden können Institutionen, die Deutschkurse für folgende Zielgruppen anbieten:
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a) Personen mit nichtdeutscher Muttersprache, die sich in Oberösterreich niedergelassen haben,
denen der Besuch einer Schule aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nicht lange genug
möglich war, und die daher auch in ihrer Muttersprache nicht ausreichend lesen und schreiben
können bzw. Personen, die in einem anderen Schriftsystem alphabetisiert wurden.
(Alphabetisierungskurse)
b) Personen mit nichtdeutscher Muttersprache, die sich in Oberösterreich niedergelassen haben
und über keine oder geringe Deutschkenntnisse verfügen. (Deutschkurse)
c) Asylwerber/innen, die sich in der Grundversorgung des Landes Oberösterreich befinden und
eine positive Bleibeperspektive erwarten können, jedoch keine unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge.
Von der Zielgruppe ausgenommen sind: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Student/innen,
Tourist/innen, Au-pair-Kräfte und Personen, die im Rahmen der Integrationsvereinbarung zur
Absolvierung eines Deutschkurses verpflichtet sind und einen Gutschein erhalten.
Hinweis:
Deutschintegrationskurse:
Für jene von den Richtlinien ausgenommenen Personen, die nach den Bestimmungen der
Integrationsvereinbarungs-Verordnung zum Besuch eines Sprachkurses verpflicht sind, kann
ebenfalls vom Kursträger bei der unter Pkt. II. 1. angeführten Adresse der Integrationsstelle
Oberösterreich um einmalige, personenbezogene Förderung in Höhe von 100,-- Euro angesucht
werden. Kursträger, die für diese Personengruppe vom Land Oberösterreich eine Förderung
gewährt bekommen, sind jedoch gleichzeitig dazu verpflichtet, für die Einlösung der vom Bund
finanzierten ÖIF-Gutscheine für Deutschintegrationskurse Sorge zu tragen.
3. Geförderte Maßnahmen
Das Land Oberösterreich fördert Alphabetisierungskurse und Deutschkurse von Kursanbietern,
die
-
sich an den Vorgaben des Rahmencurriculums des Landes Oberösterreich und des
gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen orientieren und
sich zur Einhaltung der Qualitätsstandards des Landes Oberösterreich und der
entsprechenden Berichts- und Abrechnungsmodalitäten verpflichten.
Kurse für die Zielgruppen 2.a) und 2.b)
Hinsichtlich der Zielgruppe Asylberechtigte werden nur Kurse gefördert, die auf den
Programmen des Bundes aufbauen bzw. diese ergänzen.
Es werden Kurse im Umfang von mindestens 45 Unterrichtseinheiten (UE) bei Deutschkursen
gefördert, bei Alphabetisierungskursen mindestens 75 Unterrichtseinheiten (UE). Eine
Unterrichtseinheit (UE) beträgt 50 Minuten.
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Die Teilnehmer/innenanzahl bei Alphabetisierungskursen muss zwischen 5 und 7 Personen
betragen. Die Mindestteilnehmer/innenanzahl bei Deutschkursen beträgt 10 Personen, die
maximale Anzahl 15 Personen. Die genannte Teilnehmer/innenanzahl bezieht sich auf den
Zeitpunkt des Kursbeginns.
Kurse für die Zielgruppe 2.c)
Das angestrebte Niveau bei Deutschkursen für Asylwerberinnen und Asylwerber liegt beim
Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (einschließlich
Alphabetisierung).
Es werden nur Kurse gefördert, die auf den Programmen des Bundes aufbauen bzw. diese
ergänzen.
Es werden 2 Kursmodule im Umfang von jeweils bis zu maximal 75 Unterrichtseinheiten (UE)
bei Deutschkursen gefördert, bei Alphabetisierungskursen 2 Kursmodule von jeweils bis zu
maximal 75 Unterrichtseinheiten (UE). Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 50 Minuten.
Die Teilnehmer/innenanzahl bei Alphabetisierungskursen muss zwischen 5 und 10 Personen
betragen. Die Mindestteilnehmer/innenanzahl bei Deutschkursen beträgt 10 Personen, die
maximale Anzahl 15 Personen. Die genannte Teilnehmer/innenanzahl bezieht sich auf den
Zeitpunkt des Kursbeginns. Der Kursanbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass in den einzelnen
Kursen ein Verhältnis von 30 % Frauen und 70 % Männern herrscht (Ausnahme: reine
Frauenkurse).
4. Erstberatung
Ein Beratungs- bzw. Einstufungsgespräch durch eine/n fachkundige/n Kursleiter/in ist
Voraussetzung für die Durchführung des Kurses.
5. Qualifikation der Unterrichtenden
Als Voraussetzungen gelten:
-
-
Nachweis einer Ausbildung für "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) oder für "Deutsch als
Zweitsprache" (DaZ) und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung mit Erwachsenen in
bi- oder multilingualen Gruppen oder
Abschluss einer Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule zur Erlangung der
Lehrberechtigung in Deutsch oder Englisch oder
Abschluss des Studiums der Germanistik oder einer lebenden Fremdsprache und
Nachweis von Praxiserfahrungen im Rahmen des Studiums oder
Nachweis einer zehnjähriger Unterrichtserfahrung in bi- oder multilingualen Gruppen an
einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule oder
Nachweis einer Unterrichtserfahrung in bi- oder multilingualen Gruppen im Ausmaß von
400 UE und eines Weiterbildungsseminars (z.B. Absolvierung eines DaF/DaZ-Moduls
oder in den Bereichen Methodik, Didaktik sowie Pädagogik)
Ausländische Diplome bedürfen einer Nostrifizierung.
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6. Kursinhalte
Die Kursinhalte sollen auf die Bedürfnisse und Lebenssituation der Migrant/innen bzw. der
Asylwerberinnen und Asylwerber abgestimmt sein.
Als Grundlage für die Ausarbeitung und Durchführung der Kurse gilt das "Rahmencurriculum
Deutsch als Zweitsprache & Alphabetisierung" des Landes Oberösterreich.
7. Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung kann pro Kurs maximal 38,-- Euro pro UE betragen.
Bei der Berechnung der Förderhöhe werden Kosten für Kursleiter/in und Kursplanung (z.B.
Einstufungsgespräche), weiters Kosten für Raummiete inkl. Betriebskosten sowie
Gas/Strom/Heizung,
Kosten
für
Unterrichtsmaterialien
(inkl.
Kopierkosten),
Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten berücksichtigt.
Für Verwaltungs-, Organisations- und andere Gemeinkosten können vom Land Oberösterreich
Obergrenzen festgesetzt werden.
8. Teilnehmer/innen-Beitrag
Kurse für die Zielgruppen 2.a) und 2.b)
Bei Alphabetisierungs- und Deutschkursen soll der Beitrag je Teilnehmer/in mindestens
1,-- Euro/UE und höchstens 1,50 Euro/UE betragen. Der Kursbeitrag ist vom Kursanbieter im
Vorhinein, spätestens jedoch am ersten Kurstag, einzuheben.
Kurse für die Zielgruppe 2.c)
Bei Alphabetisierungs- und Deutschkursen für Asylwerberinnen und Asylwerber muss der
Betrag je Teilnehmer/in 0,30 Euro/UE betragen. Der Kursbeitrag ist vom Kursanbieter im
Vorhinein, spätestens jedoch am ersten Kurstag, einzuheben.
9. Kinderbetreuung
Der Bedarf einer Kinderbetreuung ist vom Kursanbieter festzustellen. Eine allfällige
Kinderbetreuung wird ab einer Teilnehmer/innenzahl von 5 Kindern gefördert, ist räumlich
getrennt anzubieten und von einer geeigneten Person durchzuführen. Ab einer Gruppengröße
von 8 Kindern ist eine weitere Betreuungsperson zu beschäftigen. Die Höhe der Förderung für
die Kinderbetreuung einer Gruppe beträgt 15,-- Euro pro UE. Von den Teilnehmer/innen dürfen
bei Inanspruchnahme dieser Förderung keine Beiträge eingehoben werden.
10. Dokumentation
Für jeden Kurstag sind Anwesenheitslisten zu führen (auch für die betreuten Kinder) sowie, bei
Abschluss des Kurses, ein statistisches Datenblatt auszufüllen.
Entsprechende Formulare werden vom Land Oberösterreich zur Verfügung gestellt.
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11. Teilnahmebestätigungen
Für die Kursteilnehmer/innen ist eine Teilnahmebestätigung – auch wenn die Deutschkurse nicht
verpflichtend sind – ein wichtiger Nachweis für Lernbereitschaft und Bereitschaft zur
Integration. Daher ist vom Kursanbieter bei mindestens 80 % Anwesenheit eine
Teilnahmebestätigung auszustellen. Bei einer geringeren Anwesenheit darf keine
Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.
Folgende Informationen sind in der Bestätigung anzuführen:
-
Name des Kursanbieters
Name des/der Kursleiter/in
Name des/der Teilnehmer/in
Zeitraum und Anzahl der absolvierten Stunden
Kursinhalt
Unterschrift und Stempel des Kursanbieters und des/der Kursleiter/in
Bei Förderung des Deutschkurses durch das Land Oberösterreich muss das Landeslogo auf der
Teilnahmebestätigung aufscheinen.
Bei Bedarf kann vom Land Oberösterreich ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt
werden.
12. Qualitätssicherung/Evaluierung
Der Kursanbieter hat für begleitende Maßnahmen zur Qualitätssicherung des jeweiligen Kurses
Sorge zu tragen und diese zu dokumentieren.
Kopien der Dokumentation über die begleitenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Kurse
sind auf Verlangen dem Land Oberösterreich vorzulegen.
Das Land Oberösterreich behält sich die stichprobenartige Überprüfungen der geförderten
Deutschkurse, insbesondere hinsichtlich Kursinhalt und Erreichung der Kursziele, vor. Die zur
Evaluierung geeignete Methode wird vom Land Oberösterreich festgelegt.
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II. Antragsabwicklung
1.
Antragstellung
Anträge zur Förderung von Deutsch- und Alphabetisierungskursen sind
An das Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Integrationsstelle Oberösterreich
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
über das Postfach [email protected] zu richten.
Dort können auch sämtliche zur Antragsstellung notwendigen Formulare (inkl. Datenfile der
Abteilung Soziales) angefordert werden.
Die Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor Beginn des Kurses in der zuständigen Förderstelle
eingelangt sein.
2. Förderungszusage und Auszahlung der Förderung
Erst nach Förderungszusage kann mit dem Kurs begonnen werden. Die Auszahlung der
Förderung
erfolgt
nach
einer
Meldung
des
Anbieters
(per
E-Mail auf
[email protected]) über den begonnen Kurs.
3. Leistungsnachweis und Abrechnung
Spätestens acht Wochen nach Kursende ist der Verwendungsnachweis mittels Datenfile der
Abteilung Soziales, Anwesenheitslisten, und vollständig ausgefülltem statistischen Datenblatt
vom Kursanbieter an den Fördergeber zu übermitteln.
Das Land Oberösterreich kann zudem bei Bedarf Einsicht in Abrechnungsunterlagen und
Originalbelege nehmen.
4. Hinweis
Es gelten die Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich. Sämtliche in diesen
Richtlinien angeführten Landesförderungen erfolgen unter der Bedingung, dass der Oö. Landtag
im jeweiligen Voranschlag entsprechende Mittel hierfür bewilligt.
Die Anträge zur Förderung von Deutsch- und Alphabetisierungskursen werden nach den gültigen
Förderstandards der Abteilung Soziales beurteilt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Kursanbieter ist anzuführen, dass die
Sprachkurse mit Unterstützung des Landes Oberösterreich finanziert werden.
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5. Inkrafttreten/Rechtsgrundlage
Diese Richtlinien treten mit 01. Jänner 2016 in Kraft.
Rechtsgrundlage: Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Kontaktadresse:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1, A-4021 Linz
Tel: 0732/7720-15221
E-mail: [email protected]
Für das Land Oberösterreich:
Rudi Anschober
Landesrat
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