A U S S C H R E I B U N G - Landesschulrat für Oberösterreich

AUSSCHREIBUNG
Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt ab sofort an der
Schulpsychologischen Beratungsstelle Steyr, 4400 Steyr, Leopold-Werndl-Straße 3,
die
Stelle
einer
Schulpsychologin/eines
Schulpsychologen
mit
einem
Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden zur unbefristeten und zusätzlich eine
Planstelle im Ausmaß von 10 Wochenstunden zur befristeten Besetzung
(Beschäftigungsausmaß somit 30 Wochenstunden).
Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 1.883,8.
Erfordernisse für die Bewerbung um die Stelle sind:
1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines
anderen EU- bzw. EWR-Landes
2. Psychologiestudium mit einem Abschluss mindestens auf Magister- oder
Masterebene
3. Teamfähigkeit
4. Fähigkeit zum Umgang mit Jugendlichen
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerberinnen, die für die
angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete
Mitbewerber, werden bevorzugt aufgenommen.
Die Bewerbungen sind unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen an den
Landesschulrat für Oberösterreich 4040 Linz, Sonnensteinstraße 20, einzubringen,
wo auch weitere Auskünfte (Landesreferent MMag. Andreas Girzikovsky 
0732/7071 DW 2311) eingeholt werden können.
Ein Bewerbungsansuchen gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätestens am
Tage der Beendigung der Bewerbungsfrist, das ist der 8. April 2015, beim
Landesschulrat für Oberösterreich eingelangt.
Die erforderlichen Unterlagen sind:
1. Geburtsurkunde
2. Staatsbürgerschaftsnachweis
3. Graduierungsurkunde/Sponsionsurkunde/Promotionsurkunde
4. ausführlicher Lebenslauf
5. Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin über sämtliche weitere Tätigkeiten
im
Bereich
der
Psychologie
unter
Anschluss
einer
diesbezüglichen
Bescheinigung
6. Nachweis über allfällige sonstige Kenntnisse und Erfahrungen
7. Eventuell vorhandene Zusatzdiplome
8. Bewerbungsbogen
(http://www.lsr-ooe.gv.at
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DOWNLOADS
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Bewerberformulare – Verwaltungspersonal – Bewerbungsbogen).
Die Bewerberinnen/Bewerber haben sich einem Eignungsscreening zu unterziehen.
A9-12/12-2015