Programm/Anmeldung

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NS160680
Donnerstag, 11. August 2016
Hotel Loccumer Hof
Kurt-Schumacher-Straße 14/16
30159 Hannover
Telefon: 0511 1264-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
Hinweis: Das Tagungshaus ist vom
Hauptbahnhof aus in 5 Minuten fußläufig erreichbar.
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Der Windenergieerlass
Niedersachsen 2016
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Donnerstag
11. August 2016
Hannover
Bedeutung für die
Regional- und Bauleitplanung sowie die
Genehmigungspraxis
Titelmotiv: © mirpic - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
ermin!
Zusatzt
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Niedersächsische Landesregierung hat sich ehrgeizige Ziele zum weiteren
Ausbau der Windenergie an Land gesetzt. Auch wenn in Niedersachsen Ende
2015 bereits über 8.600 Megawatt Windenergieleistung installiert sind und
das Land damit Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer ist, soll die Leistung weiter ausgebaut und langfristig mehr als verdoppelt werden. Das birgt
Konfliktstoff, denn Windenergieanlagen beanspruchen Flächen und treten in
Konkurrenz mit anderen Raumnutzungsansprüchen. Und sie können Urheber
von Immissionen und Belästigungen der Wohnnachbarschaft sein.
Der Windenergieerlass Niedersachsen (Nds. MBl. 2016, S. 190), der am 25.
Februar 2016 in Kraft getreten ist, soll den kommunalen Planungsträgern und
Behörden, aber auch Planern und Investoren als Hilfestellung für einen geordneten weiteren Ausbau der Windenergie an Land dienen.
Der Erlass wird in unserem Seminar von den Referenten unter unterschiedlichen Aspekten vorgestellt. Sie erfahren, wie die bestehenden Instrumente der
Raumordnung und des Bauplanungsrechts genutzt und planerisch die konfligierenden Interessen abgewogen und ausgeglichen werden, welche Anforderungen das geltende Immissionsschutzrecht an die Errichtung und den
Betrieb von Anlagen stellt und wie der Windenergieerlass die weitere Entwicklung der Windenergie an Land umwelt-, sozialverträglich und wirtschaftlich zu steuern versucht.
Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen
zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an [email protected].
DONNERSTAG, 11. AUGUST 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016
Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016
10:00 Uhr
Seminarbeginn
Festlegungen zur Windenergieplanung in Raumordnungsplänen
• Regelungen des Landes-Raumordnungsprogramms
• Regionale Raumordnungsprogramme
Hildegard Zeck
NS160680, Donnerstag, 11. August 2016, Hannover
Name, Vorname
Steuerung von Windenergieanlagen im Zuge der kommunalen
Bauleitplanung – Praxisbericht
• Steuerungsvarianten der Kommunen
• Aktuelle Entwicklungen und Konfliktlagen
• Auswirkungen des Windenergieerlasses auf die kommunale Bauleitplanung
Thomas Aufleger
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Name, Vorname
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
• Verfahrensrechtliche Aspekte
• Materiell-rechtliche Anforderungen
Janko Geßner
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
16:30 Uhr
IHRE REFERENTEN
Thomas Aufleger
Dipl.-Geograph, Geschäftsführender Gesellschafter der NWP-Planungsgruppe
mbH, Oldenburg
Janko Geßner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner bei DOMBERT
Rechtsanwälte in Potsdam, Lehrbeauftragter an der TU Berlin und der BTU
Cottbus-Senftenberg
Hildegard Zeck
Referatsleiterin „Raumordnung – Programme, Verfahren“ im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hannover
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter von Behörden, Planungsbüros, Unternehmen sowie Ingenieure, Rechtsanwälte und die Vertreter von Verbänden
und Kammern, die mit der Projektierung und dem Betrieb von Windenergieanlagen befasst sind.
E-Mail
E-Mail
Seminarende
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Mittagessen
Kaffeepause
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Hinweis:
Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung das BauGB mit, idealerweise die
Textsammlung zum BauGB aus dem vhw-Verlag, Auflage November 2015.
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei
der Architektenkammer/Ingenieurkammer in Niedersachsen, SchleswigHolstein, Hamburg und Bremen).
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de