HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NS160680 Donnerstag, 11. August 2016 Hotel Loccumer Hof Kurt-Schumacher-Straße 14/16 30159 Hannover Telefon: 0511 1264-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr Hinweis: Das Tagungshaus ist vom Hauptbahnhof aus in 5 Minuten fußläufig erreichbar. TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016 Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-11 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Donnerstag 11. August 2016 Hannover Bedeutung für die Regional- und Bauleitplanung sowie die Genehmigungspraxis Titelmotiv: © mirpic - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG ermin! Zusatzt www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Niedersächsische Landesregierung hat sich ehrgeizige Ziele zum weiteren Ausbau der Windenergie an Land gesetzt. Auch wenn in Niedersachsen Ende 2015 bereits über 8.600 Megawatt Windenergieleistung installiert sind und das Land damit Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer ist, soll die Leistung weiter ausgebaut und langfristig mehr als verdoppelt werden. Das birgt Konfliktstoff, denn Windenergieanlagen beanspruchen Flächen und treten in Konkurrenz mit anderen Raumnutzungsansprüchen. Und sie können Urheber von Immissionen und Belästigungen der Wohnnachbarschaft sein. Der Windenergieerlass Niedersachsen (Nds. MBl. 2016, S. 190), der am 25. Februar 2016 in Kraft getreten ist, soll den kommunalen Planungsträgern und Behörden, aber auch Planern und Investoren als Hilfestellung für einen geordneten weiteren Ausbau der Windenergie an Land dienen. Der Erlass wird in unserem Seminar von den Referenten unter unterschiedlichen Aspekten vorgestellt. Sie erfahren, wie die bestehenden Instrumente der Raumordnung und des Bauplanungsrechts genutzt und planerisch die konfligierenden Interessen abgewogen und ausgeglichen werden, welche Anforderungen das geltende Immissionsschutzrecht an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen stellt und wie der Windenergieerlass die weitere Entwicklung der Windenergie an Land umwelt-, sozialverträglich und wirtschaftlich zu steuern versucht. Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an [email protected]. DONNERSTAG, 11. AUGUST 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016 Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016 10:00 Uhr Seminarbeginn Festlegungen zur Windenergieplanung in Raumordnungsplänen • Regelungen des Landes-Raumordnungsprogramms • Regionale Raumordnungsprogramme Hildegard Zeck NS160680, Donnerstag, 11. August 2016, Hannover Name, Vorname Steuerung von Windenergieanlagen im Zuge der kommunalen Bauleitplanung – Praxisbericht • Steuerungsvarianten der Kommunen • Aktuelle Entwicklungen und Konfliktlagen • Auswirkungen des Windenergieerlasses auf die kommunale Bauleitplanung Thomas Aufleger Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Name, Vorname Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren • Verfahrensrechtliche Aspekte • Materiell-rechtliche Anforderungen Janko Geßner Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon 16:30 Uhr IHRE REFERENTEN Thomas Aufleger Dipl.-Geograph, Geschäftsführender Gesellschafter der NWP-Planungsgruppe mbH, Oldenburg Janko Geßner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner bei DOMBERT Rechtsanwälte in Potsdam, Lehrbeauftragter an der TU Berlin und der BTU Cottbus-Senftenberg Hildegard Zeck Referatsleiterin „Raumordnung – Programme, Verfahren“ im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hannover AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter von Behörden, Planungsbüros, Unternehmen sowie Ingenieure, Rechtsanwälte und die Vertreter von Verbänden und Kammern, die mit der Projektierung und dem Betrieb von Windenergieanlagen befasst sind. E-Mail E-Mail Seminarende 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Hinweis: Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung das BauGB mit, idealerweise die Textsammlung zum BauGB aus dem vhw-Verlag, Auflage November 2015. Telefon E-Mail Rechnungsadresse Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer in Niedersachsen, SchleswigHolstein, Hamburg und Bremen). Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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