Ausschreibungstitel Planstelle an der STBH, Stipendienstelle Wien - Leitung des Referates d Einleitung Bekanntmachung einer Planstelle an der Studienbeihilfenbehörde für die Leitung des Referates d der Stipendienstelle Wien gemäß § 20 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 sowie § 7 BundesGleichbehandlungsgesetz 1993 im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung An der Studienbeihilfenbehörde gelangt die Funktion der Leitung des Referates d der Stipendienstelle Wien im Ausmaß von 40 Wochenstunden voraussichtlich mit 1. Juni 2016 zur Besetzung. Wertigkeit/Einstufung: A2/3 bzw v2/3 Dienststelle: Studienbeihilfenbehörde Dienstort: Wien Vertragsart: Unbefristet Befristung: Beschäftigungsausmaß: Vollzeit Beginn der Tätigkeit: 01.06.2016 Ende der Bewerbungsfrist: 14.03.2016 Monatsentgelt/bezug mindestens: A2 = € 1.841,60 brutto bzw. v2 = € 1.887,20 brutto Referenzcode: BMWFW-16-1405 Aufgaben und Tätigkeiten In den Aufgabenbereich dieses Arbeitsplatzes fallen insbesondere: • • • • • • • • • Leitung des Referates Kapazitätsplanung und Arbeitseinteilung Approbation der Bearbeitungen der Referent/innen und Sachbearbeiter/innen Rechtsmittelbearbeitung Mitarbeit im Senat der Studienbeihilfenbehörde Beantwortung von Anfragen anderer Behörden in Studienförderungsangelegenheiten Mitarbeit in Beratungsveranstaltungen der Stipendienstelle Wien Beratung in Fällen von Reklamationen in Studienförderungsangelegenheiten Mitarbeit in internen Arbeitsgruppen Erfordernisse Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Planstelle sind: • Aufrechtes Bundesdienstverhältnis • Reifeprüfung • Kenntnisse des Studienförderungsgesetzes, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Einkommensteuergesetzes • Kenntnisse des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Unterhaltsrechts, des Studienund Organisationsrechts der Universitäten und Universitäten der Künste sowie der Studienpläne der Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen und Lehrpläne der im Studienförderungsgesetz erfassten Akademien • Umfassende EDV-Kenntnisse sowie analytisches Denken • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Verwaltungs- und Organisationsstrukturen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (besondere Kenntnisse im Wirkungsbereich der Studienbeihilfenbehörde erwünscht) • Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Teamfähigkeit, Managementkompetenz, Fähigkeiten zu vernetztem Denken und Handeln, Eigenverantwortung und Entscheidungsbereitschaft Kooperationsfähigkeit, Service- und Kundenorientierung, Bereitschaft zur laufenden Aus- und Weiterbildung Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Die Planstelle ist der Verwendungsgruppe A/A2, Funktionsgruppe 3 bzw. der Entlohnungsgruppe a/ v2, Bewertungsgruppe 3 zuzuordnen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind. Gemäß § 71 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz wird das Monatsentgelt der/des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas v durch die Entlohnungsgruppe und in ihr durch die Entlohnungsstufe bestimmt und beträgt mindestens € 1.978,40. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige, mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Gemäß § 66 Abs. 2 Z 1 Vertragsbedienstetengesetz erfolgt die Einstufung bis zum Abschluss der vierjährigen Ausbildungsphase in die niedrigste Bewertungsgruppe der Entlohnungsgruppe. Während der Ausbildungsphase gebührt das Monatsentgelt der/des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v2, abweichend vom § 71 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz, nach § 72 Vertragsbedienstetengesetz und beträgt mindestens € 1.887,20. Gemäß § 28 Abs. 1 Gehaltsgesetz wird das Gehalt der vollbeschäftigten Beamtin/des vollbeschäftigten Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes durch die Verwendungsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt und beträgt mindestens € 2.029,-. Während der Grundlaufbahn beträgt der Monatsbezug mindestens € 1.841,60. Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige, mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Aushang dieser Bekanntmachung an den Amtstafeln der Studienbeihilfenbehörde und des BMWFW-WF (Minoritenplatz 5) bzw. nach Eintragung auf der Website „Karriere öffentlicher Dienst - Jobbörse der Republik Österreich“ unter Anführung der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für diesen Arbeitsplatz geeignet erscheinen lassen, unmittelbar an die Studienbeihilfenbehörde, 1100 Wien, Gudrunstraße 179 zu Handen Herrn HR Dr. Alexander Egger oder per E-Mail an [email protected] einzubringen. Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, i.d.g.F. Die Studienbeihilfenbehörde ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und lädt nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. DVR 0001465
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