Leitung des Referates d - Studienbeihilfenbehörde

Ausschreibungstitel
Planstelle an der STBH, Stipendienstelle Wien - Leitung
des Referates d
Einleitung
Bekanntmachung einer Planstelle an der Studienbeihilfenbehörde für die Leitung des Referates d der
Stipendienstelle Wien gemäß § 20 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 sowie § 7 BundesGleichbehandlungsgesetz 1993 im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft –
Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung
An der Studienbeihilfenbehörde gelangt die Funktion der Leitung des Referates d der Stipendienstelle
Wien im Ausmaß von 40 Wochenstunden voraussichtlich mit 1. Juni 2016 zur Besetzung.
Wertigkeit/Einstufung:
A2/3 bzw v2/3
Dienststelle:
Studienbeihilfenbehörde
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Unbefristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
01.06.2016
Ende der Bewerbungsfrist:
14.03.2016
Monatsentgelt/bezug mindestens: A2 = € 1.841,60 brutto bzw. v2 = € 1.887,20 brutto
Referenzcode:
BMWFW-16-1405
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieses Arbeitsplatzes fallen insbesondere:
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Leitung des Referates
Kapazitätsplanung und Arbeitseinteilung
Approbation der Bearbeitungen der Referent/innen und Sachbearbeiter/innen
Rechtsmittelbearbeitung
Mitarbeit im Senat der Studienbeihilfenbehörde
Beantwortung von Anfragen anderer Behörden in Studienförderungsangelegenheiten
Mitarbeit in Beratungsveranstaltungen der Stipendienstelle Wien
Beratung in Fällen von Reklamationen in Studienförderungsangelegenheiten
Mitarbeit in internen Arbeitsgruppen
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Planstelle sind:
• Aufrechtes Bundesdienstverhältnis
• Reifeprüfung
• Kenntnisse des Studienförderungsgesetzes, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
und des Einkommensteuergesetzes
• Kenntnisse des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Unterhaltsrechts, des Studienund Organisationsrechts der Universitäten und Universitäten der Künste sowie der
Studienpläne der Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen und Lehrpläne der im
Studienförderungsgesetz erfassten Akademien
• Umfassende EDV-Kenntnisse sowie analytisches Denken
• Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Verwaltungs- und Organisationsstrukturen im
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft –
Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung (besondere Kenntnisse im Wirkungsbereich der
Studienbeihilfenbehörde erwünscht)
• Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Teamfähigkeit,
Managementkompetenz, Fähigkeiten zu vernetztem Denken und Handeln, Eigenverantwortung
und Entscheidungsbereitschaft Kooperationsfähigkeit, Service- und Kundenorientierung,
Bereitschaft zur laufenden Aus- und Weiterbildung
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Planstelle ist der Verwendungsgruppe A/A2, Funktionsgruppe 3 bzw. der Entlohnungsgruppe a/
v2, Bewertungsgruppe 3 zuzuordnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in
einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz wirksam werden soll, erwünscht sind.
Gemäß § 71 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz wird das Monatsentgelt der/des vollbeschäftigten
Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas v durch die Entlohnungsgruppe und in ihr durch die
Entlohnungsstufe bestimmt und beträgt mindestens € 1.978,40.
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten
sowie sonstige, mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Gemäß § 66 Abs. 2 Z 1 Vertragsbedienstetengesetz erfolgt die Einstufung bis zum Abschluss der
vierjährigen Ausbildungsphase in die niedrigste Bewertungsgruppe der Entlohnungsgruppe.
Während der Ausbildungsphase gebührt das Monatsentgelt der/des vollbeschäftigten
Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v2, abweichend vom § 71 Abs. 1
Vertragsbedienstetengesetz, nach § 72 Vertragsbedienstetengesetz und beträgt mindestens
€ 1.887,20.
Gemäß § 28 Abs. 1 Gehaltsgesetz wird das Gehalt der vollbeschäftigten Beamtin/des
vollbeschäftigten Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes durch die Verwendungsgruppe und
in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt und beträgt mindestens € 2.029,-. Während der Grundlaufbahn
beträgt der Monatsbezug mindestens € 1.841,60.
Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten
sowie sonstige, mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Aushang dieser Bekanntmachung an den
Amtstafeln der Studienbeihilfenbehörde und des BMWFW-WF (Minoritenplatz 5) bzw. nach
Eintragung auf der Website „Karriere öffentlicher Dienst - Jobbörse der Republik Österreich“ unter
Anführung der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für diesen Arbeitsplatz geeignet
erscheinen lassen, unmittelbar an die Studienbeihilfenbehörde, 1100 Wien, Gudrunstraße 179 zu
Handen Herrn HR Dr. Alexander Egger oder per E-Mail an [email protected] einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die
Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einlangt.
Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, i.d.g.F.
Die Studienbeihilfenbehörde ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und lädt nachdrücklich Frauen
zur Bewerbung ein.
DVR 0001465