BMWFW-17.719/0049-WF/Pers/2016 BEKANNTMACHUNG eines Ersatzkraftarbeitsplatzes in der Sektion VI, Personalabteilung (Personalmanagement) gemäß § 24 Ziffer 1 Ausschreibungsgesetz 1989, iVm § 74 Ausschreibungsgesetz 1989 im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung Im Bundesministerium waltungsbereich für Wissenschaft, Wissenschaft (Personalmanagement) ist und Forschung Forschung, beabsichtigt, eine und Sektion Wirtschaft VI, – Ver- Personalabteilung Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (Vollzeit/40 Wochenstunden) ehestmöglich als Ersatzkraft aufzunehmen. Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) (Entlohnungsschema v, Entlohnungs-/Bewertungsgruppe v1/1) und wird auf be- stimmte Zeit eingegangen, und zwar nur für die durch Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz oder Karenzurlaub bzw. durch die Herabsetzung der Wochendienstzeit bedingte Abwesenheit von Bediensteten. Im Sinne des § 74 Ausschreibungsgesetz wird im Zuge der Aufnahme ein Eignungsscreening durchgeführt. Der erste Monat des Dienstverhältnisses gilt als Probezeit. Gemäß § 71 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz wird das Monatsentgelt der/des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas v durch die Entlohnungsgruppe und in ihr durch die Entlohnungsstufe bestimmt und beträgt mindestens € 2.671,30. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung - WF/Pers 1010 Wien | Minoritenplatz 5 | DVR 0037257 www.bmwfw.gv.at Seite 1 von 3 Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Gemäß § 66 Abs. 2 Z 1 Vertragsbedienstetengesetz erfolgt die Einstufung bis zum Abschluss der vierjährigen Ausbildungsphase in die niedrigste Bewertungsgruppe der Entlohnungsgruppe. Während der Ausbildungsphase gebührt das Monatsentgelt der/des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v1, abweichend vom § 71 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz, nach § 72 Vertragsbedienstetengesetz und beträgt mindestens € 2.544,70. In den Aufgabenbereich dieses Arbeitsplatzes fallen insbesondere: - Allgemeine Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten der Bediensteten der Zentralleitung - Allgemeine juristische Angelegenheiten der Personalabteilung und Aufarbeitung rechtlicher Neuerungen für die Abteilung - Rechtsfragen des Dienst- und Besoldungsrechts samt Nebengesetzen - Allgemeines Arbeitsvertragsrecht (Erstellung von Sonderverträgen, Werkverträgen, freien Dienstverträgen u.ä.) - Juristische Bearbeitung organisationsrechtlicher Fragestellungen der Zentralleitung - Stellungnahme zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen (innerhalb der Abteilung sowie im Begutachtungsverfahren) Voraussetzungen für die Bewerbung um die Ersatzkraftstelle sind: 1. Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften 2. Kenntnisse im Bereich der abteilungsbezogenen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlagen, insbesondere des Dienst- und Besoldungsrechts 3. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Verwaltungs- und Organisationsstrukturen im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung BMWFW-17.719/0049-WF/Pers/2016 Seite 2 von 3 4. Kenntnisse der englischen Sprache 5. Gute EDV-Kenntnisse 6. Selbstständiges Arbeiten, Kreativität, Verantwortungsbewusstsein, Team- fähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, soziale Kompetenz sowie Improvisationsund Organisationstalent Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Aushang dieser Bekanntmachung an der Amtstafel des BMWFW – WF (Minoritenplatz 5), nach Eintragung auf der Website „Karriere öffentlicher Dienst – Jobbörse der Republik Österreich“ bzw. auf der Homepage des BMWFW unter Anführung der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für diesen Arbeitsplatz als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar an die Personalabteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, zu Handen Herrn ADir Albert Sommer oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe des Referenzcodes einzubringen. Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 i.d.g.F. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Fristbeginn: 24. Juni 2016 Fristende: 08. Juli 2016 Mit freundlichen Grüßen Wien, am 23. Juni 2016 Für den Bundesminister: SektChefin Dr. Iris Rauskala BMWFW-17.719/0049-WF/Pers/2016 Seite 3 von 3
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