BMWFW-17.719/0049-WF/Pers/2016 BEKANNTMACHUNG eines

BMWFW-17.719/0049-WF/Pers/2016
BEKANNTMACHUNG
eines Ersatzkraftarbeitsplatzes in der Sektion VI,
Personalabteilung (Personalmanagement)
gemäß § 24 Ziffer 1 Ausschreibungsgesetz 1989,
iVm § 74 Ausschreibungsgesetz 1989
im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft –
Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung
Im
Bundesministerium
waltungsbereich
für
Wissenschaft,
Wissenschaft
(Personalmanagement)
ist
und
Forschung
Forschung,
beabsichtigt,
eine
und
Sektion
Wirtschaft
VI,
–
Ver-
Personalabteilung
Mitarbeiterin/einen
Mitarbeiter
(Vollzeit/40 Wochenstunden) ehestmöglich als Ersatzkraft aufzunehmen.
Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG)
(Entlohnungsschema v, Entlohnungs-/Bewertungsgruppe v1/1) und
wird auf
be-
stimmte Zeit eingegangen, und zwar nur für die durch Beschäftigungsverbot nach
dem Mutterschutzgesetz oder Karenzurlaub bzw. durch die Herabsetzung der Wochendienstzeit bedingte Abwesenheit von Bediensteten.
Im Sinne des § 74 Ausschreibungsgesetz wird im Zuge der Aufnahme ein Eignungsscreening durchgeführt.
Der erste Monat des Dienstverhältnisses gilt als Probezeit.
Gemäß § 71 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz wird das Monatsentgelt der/des
vollbeschäftigten
Vertragsbediensteten
des
Entlohnungsschemas v
durch
die
Entlohnungsgruppe und in ihr durch die Entlohnungsstufe bestimmt und beträgt
mindestens € 2.671,30.
Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung - WF/Pers
1010 Wien | Minoritenplatz 5 | DVR 0037257
www.bmwfw.gv.at
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Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare
Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene
Entlohnungsbestandteile.
Gemäß § 66 Abs. 2 Z 1 Vertragsbedienstetengesetz erfolgt die Einstufung bis zum
Abschluss der vierjährigen Ausbildungsphase in die niedrigste Bewertungsgruppe der
Entlohnungsgruppe.
Während der Ausbildungsphase gebührt das Monatsentgelt der/des vollbeschäftigten
Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v1, abweichend vom § 71 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz,
nach
§ 72
Vertragsbedienstetengesetz
und
beträgt
mindestens € 2.544,70.
In den Aufgabenbereich dieses Arbeitsplatzes fallen insbesondere:
-
Allgemeine Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten der Bediensteten der
Zentralleitung
-
Allgemeine juristische Angelegenheiten der Personalabteilung und Aufarbeitung
rechtlicher Neuerungen für die Abteilung
-
Rechtsfragen des Dienst- und Besoldungsrechts samt Nebengesetzen
-
Allgemeines Arbeitsvertragsrecht (Erstellung von Sonderverträgen, Werkverträgen, freien Dienstverträgen u.ä.)
-
Juristische Bearbeitung organisationsrechtlicher Fragestellungen der Zentralleitung
-
Stellungnahme
zu
Gesetzes-
und
Verordnungsentwürfen
(innerhalb
der
Abteilung sowie im Begutachtungsverfahren)
Voraussetzungen für die Bewerbung um die Ersatzkraftstelle sind:
1. Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
2. Kenntnisse im Bereich der abteilungsbezogenen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlagen, insbesondere des Dienst- und Besoldungsrechts
3. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Verwaltungs- und Organisationsstrukturen im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft –
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4. Kenntnisse der englischen Sprache
5. Gute EDV-Kenntnisse
6. Selbstständiges
Arbeiten,
Kreativität,
Verantwortungsbewusstsein,
Team-
fähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, soziale Kompetenz sowie Improvisationsund Organisationstalent
Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Aushang dieser Bekanntmachung an der Amtstafel des BMWFW – WF (Minoritenplatz 5), nach Eintragung auf
der Website „Karriere öffentlicher Dienst – Jobbörse der Republik Österreich“ bzw. auf
der Homepage des BMWFW unter Anführung der Gründe, welche die Bewerberin bzw.
den Bewerber für diesen Arbeitsplatz als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar an
die
Personalabteilung
des
Bundesministeriums
für
Wissenschaft,
Forschung
und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien,
Minoritenplatz 5, zu Handen Herrn ADir Albert Sommer
oder per E-Mail an
[email protected] unter Angabe des Referenzcodes einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an
dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung
genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 i.d.g.F.
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist bestrebt, den
Frauenanteil zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.
Fristbeginn: 24. Juni 2016
Fristende: 08. Juli 2016
Mit freundlichen Grüßen
Wien, am 23. Juni 2016
Für den Bundesminister:
SektChefin Dr. Iris Rauskala
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