ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Ausschreibung der Funktionsstellen Schule Ort Bezeichnung der Stelle Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung Bewerbung an das Bad Oldesloe stellvertretende Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter A 15 Z Aufgabenübertragung zum 1. August 2016. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 252 Postfach 7124 24171 Kiel A 15 Aufgabenübertragung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 254 Postfach 7124 24171 Kiel A 15 Aufgabenübertragung zum 1. August 2016. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 254 Postfach 7124 24171 Kiel 1. Gymnasien 1.1 Theodor-MommsenSchule siehe Aufgabenbeschreibung NBl. 7/1998 S. 266 ff. 1.2 Fördegymnasium Flensburg Koordinatorin/ Koordinator für schulfachliche Aufgaben mit den Schwerpunkten Ausbildung, Fortbildung und Schulentwicklung siehe Aufgabenbeschreibung NBl. 7/1998 S. 266 ff. 1.3 Fördegymnasium Flensburg Schulartleitung Abendgymnasium Voraussetzungen sind: Lehrbefähigung für Fächer aus dem Kanon des Abendgymnasiums (Sek. II), umfassende Erfahrungen in der Oberstufe (einschließlich Abitur), Erfahrungen im Bereich Organisation/Verwaltung Erwünscht sind: Unterrichtserfahrungen im Bereich Abendgymnasium/(schulische) Erwachsenenbildung, gute EDVKenntnisse 40 NBI.MSB.Schl.-H. 2016 ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN Schule Ort Bezeichnung der Stelle 1.4 Immanuel-KantSchule Neumünster Leiterin/Leiter der Orientierungsstufe Bes.-Gr. Zeitpunkt der Besetzung A 15 Aufgabenübertragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 25 Postfach 71 24 24171 Kiel A 15 Aufgabenübertragung zum 1. August 2016. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 251 Postfach 71 24 24171 Kiel A 15 Z Aufgabenübertragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Auf die Erprobungszeit gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG wird hingewiesen. Sie beträgt im Schulbereich ein Jahr. Beförderung und Einweisung in die Planstelle nach Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes SchleswigHolstein III 25 Postfach 71 24 24171 Kiel siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff. 1.5 Ludwig-MeynGymnasium Uetersen Leiterin/Leiter der Mittelstufe siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff. 1.6 Gymnasium Wentorf Wentorf bei stellvertretende Hamburg Schulleiterin/ stellvertretender Schulleiter siehe Aufgabenbeschreibung NBl. Nr. 7/1998 S. 266 ff. NBI.MSB.Schl.-H. 2016 Bewerbung an das 41
© Copyright 2024 ExpyDoc