Bericht aus Berlin am 2. März 2016

'
Thomas Jurk
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sprecher der Landesgruppe Sachsen
Deutscher Bundestag
Thomas Jurk MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: (030) 227-73628
Fax:
(030) 227-76628
[email protected]
E-Mail:
www.thomas-jurk.de
Thomas Jurk MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
Bericht aus Berlin am 2. März 2016
1. Asylpolitik
In der vergangenen Sitzungswoche beschloss der Deutsche Bundestag nach leidenschaftlicher
und kontroverser Debatte das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II).
Das aus mehreren Regelungsinhalten bestehende Gesetz sieht u.a. schnellere Verfahren,
gesonderte Registrierzentren für Flüchtlinge ohne Bleibe-Perspektive und die Aussetzung des
Familiennachzuges bei Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus vor. Vor dem Hintergrund
der aktuellen fremdenfeindlichen Ereignisse in Sachsen fiel die individuelle Abwägung zum
Vorhaben noch intensiver aus als zuvor, was sich auch beim Abstimmungsverhalten
widerspiegelte.
2. Debatte zu den Ereignissen in Clausnitz und Bautzen
Am 24. Februar 2016 fand im Deutschen Bundestag eine Debatte zu den Ereignissen in Clausnitz
und Bautzen statt. Die Debatte – mit einem sehr guten Beitrag von Susann Rüthrich – ist hier
(http://dbtg.tv/fvid/6590471)
nachzuhören
bzw.
hier
(http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18157.pdf) nachzulesen.
3. Für Alle – Recht auf ein Girokonto
Künftig dürfen Banken niemanden die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Jeder Mensch,
vorausgesetzt er ist geschäftsfähig, soll ein Konto eröffnen dürfen. Bislang galt für die Einrichtung
sog. „Jedermann-Konten“ lediglich eine Selbstverpflichtung der Banken. Beim „Jedermann-Konto“
oder „Basiskonto“ handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Inhaber eines
solchen Kontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz:
Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des
Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt. Weitere Verbesserungen sind z.B. der vereinfachte
Wechsel zu anderen Finanzinstituten und die Informationspflicht der Banken über alle Gebühren
vor Vertragsschluss sowie während der Vertragslaufzeit.
4. Mehr Verbraucherschutz bei Immobilien- und Dispokrediten
Ziel des Gesetzes zum Verbraucherschutz bei Immobilien- und Dispokrediten ist es, die
Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzprodukte zu erhöhen und die Bürgerinnen und
Bürger bei der Eigenheimfinanzierung besser vor Übervorteilung zu schützen. Für die Erbringung
von Beratungsleistungen werden Standards eingeführt, die die Transparenz der Beratung
verbessern. Der Berater oder die Beraterin muss sich über den Bedarf, die persönliche und
finanzielle Situation sowie die Präferenzen und Ziele des Verbrauchers informieren. Ziel der
Beratung ist es, ein oder mehrere geeignete Produkte zu empfehlen oder darauf hinzuweisen,
dass kein Produkt empfehlenswert ist. Auf Basis dieser Informationen soll der Verbraucher eine
Entscheidung treffen können. Das Gesetz regelt auch die Voraussetzungen für die Vermittlung
von Immobiliendarlehen. Es wird eine gewerberechtliche Erlaubnis eingeführt. Dazu müssen als
neue Berufszugangsvoraussetzungen ein Sachkundenachweis und ein Nachweis über eine
Wahlkreisbüro Weißwasser: Prof.-Wagenfeld-Ring 74, 02943 Weißwasser, Tel/Fax: (03576) 243045, E-Mail: [email protected]
Wahlkreisbüro Görlitz: Salomonstr. 25, 02826 Görlitz, Tel: (03581) 405163, Fax: (03581) 405087, E-Mail: [email protected]
Berufshaftpflichtversicherung erbracht werden. Außerdem werden Rahmenvorgaben zur
Vergütungsstruktur bei Kreditgebern und -vermittlern bei Verkauf oder Vermittlung von
Wohnimmobilienkrediten festgelegt. Banken oder Sparkassen müssen zudem ein
Beratungsgespräch mit Verbrauchern führen, die den Dispositionskredit erheblich in Anspruch
nehmen (z. B. über einen Zeitraum von sechs Monaten im Durchschnitt um mehr als 75%
ausschöpfen), um über Alternativen wie preisgünstigere Kredite zu informieren. Angehängt an
dieses Gesetz wird eine Änderung im Handelsgesetzbuch, die Unternehmen mit hohen
Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss entlastet. Die Höhe der Pensionsrückstellungen
richtet sich bisher nach den Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre, künftig der letzten zehn
Jahre. Damit werden die Auswirkungen der langen Niedrigzinsphase auf die in den
Jahresabschlüssen festgestellten Gewinne abgemildert. Die dabei entstehenden
Bewertungsgewinne dürfen nicht an Aktionäre oder Gesellschafter ausgeschüttet werden. Das
Geld bleibt im Unternehmen und dient der Sicherung der künftigen Pensionsansprüche. Die
Unternehmen dürfen die Neuregelung rückwirkend für 2015 nutzen.
5. Attraktiveres Meister- BAföG
Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als
„Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Mit der
Reform des AFBG soll die berufliche Aufstiegsfortbildung nun noch attraktiver. Im
parlamentarischen Verfahren ist u.a. eine Anhebung der Zuschüsse zum Unterhalts- und
Maßnahmenbeitrag um 50 bzw. 40 Prozent durchgesetzt worden. Außerdem erhalten fortan
Bachelorabsolventen auch einen Zugang zu dieser Förderung.
6. Diskussion mit 350 Betriebs- und Personalräten zu Leiharbeit und Werkverträgen
Mehr als 350 Vertreterinnen und Vertreter von Betriebs- und Personalräten aus ganz Deutschland
haben mit der SPD-Bundestagsfraktion am 24. Februar 2016 über den Missbrauch bei Leiharbeit
und Werkverträgen sowie die Gestaltung der Arbeit der Zukunft diskutiert. Die Union blockiert
einen Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. eine
Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer,
gleiche Bezahlung nach neun Monaten und das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als
Streikbrecher vor. Darüber hinaus beinhaltet er ein Verbot der Vorratsverleiherlaubnis, eine klare
Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit sowie die Stärkung der
Informationsrechte der Betriebsräte über die Anwendung von Werkverträgen im Betrieb.
7. Projekt Zukunft – #NeueGerechtigkeit
Die SPD-Bundestagsfraktion hat 2015 einen Dialogprozess zur Gestaltung der Zukunft gestartet.
Dazu wurden sechs Projektgruppen eingerichtet. Diese Gruppen haben Dialogpapiere vorgestellt,
welche hier (http://www.spdfraktion.de/content/projekt-zukunft-neuegerechtigkeit) zu finden sind.
8. Otto-Wels-Preis für Demokratie 2016
Die SPD-Bundestagsfraktion verleiht 2016 zum vierten Mal den „Otto-Wels-Preis für Demokratie“.
Jugendliche und junge Erwachsene sind im Rahmen eines Kreativ-Wettbewerbs aufgerufen, sich
mit dem Thema „Zukunft Europa(s)“ auseinanderzusetzen. Weitere Informationen sind hier
(http://www.spdfraktion.de/themen/otto-wels-preis-f%C3%BCr-demokratie-2016) zu finden.
-2-