Bericht aus Berlin am 17. Juni 2016

Thomas Jurk
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sprecher der Landesgruppe Sachsen
Thomas Jurk MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
Deutscher Bundestag
Thomas Jurk MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: (030) 227-73628
Fax:
(030) 227-76628
E-Mail:
[email protected]
www.thomas-jurk.de
Bericht aus Berlin am 17. Juni 2016
1. Gedenken an die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von Armeniern
Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den
Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ verabschiedet.
Es wird der Opfer der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen
Minderheiten vor über hundert Jahren gedacht. Zugleich wird die unrühmliche Rolle des
Deutschen Reiches bedauert, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs
trotz eindeutiger Informationen nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu
stoppen. Die Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert, weiterhin zu einer breiten öffentlichen
Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier im
Osmanischem Reich sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen. Außerdem würdigt der
Deutsche Bundestag die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft,
Wissenschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, die die Versöhnung zwischen Armeniern und
Türken zum Ziel haben. Die Bundesregierung soll sich weiterhin politisch engagieren, damit der
stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in
Gang kommt und eine Annäherung und Versöhnung zwischen beiden Völkern erreicht werden
kann. Nicht nur die historische Mitschuld Deutschlands gebietet dies, sondern auch unsere
politische Verantwortung für eine bessere Zukunft der Menschen in der Region und in Europa.
Auf Grund dieses Antrages gab es Drohungen gegenüber Bundestagsabgeordneten mit
türkischem Hintergrund. Zu Beginn der Bundestagsdebatte am 9. Juni bekräftigte der
Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert „unsere ganz selbstverständliche Solidarität mit
allen Kolleginnen und Kollegen“, die im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit bedroht und
unter Druck gesetzt würden. Lammert sagte weiter: „Wir stellen uns jeder Kritik, und wir ertragen
auch persönliche Angriffe und Polemik. Doch jeder, der durch Drohungen Druck auf einzelne
Abgeordnete auszuüben versucht, muss wissen: Er greift das ganze Parlament an.“
2. Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen und Wiederwahl von Roland Jahn
Am 9. Juni wurde im Bundestag der Antrag zur Fortführung der Aufarbeitung der SED-Diktatur
debattiert. Der Antrag flankiert die Wiederwahl Roland Jahns. Außerdem wurde betont, welche
Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur hat und wie wichtig es ist, authentische
Erinnerungsorte zu erhalten, die Gedenkstättenkonzeption weiter zu entwickeln und die
finanziellen und personellen Mittel der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu
stärken. Roland Jahn und der Präsident des Bundesarchivs wurden beauftragt, für die
Überführung der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv erste Schritte konzeptionell vorzubereiten,
die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden können.
3. Offenes WLAN
Mit dieser Änderung des Telemediengesetzes (TMG) ist der Weg für offene WLAN-Netze frei.
Bislang mussten die privaten Betreiber von Hotspots für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer –
Wahlkreisbüro Weißwasser: Prof.-Wagenfeld-Ring 74, 02943 Weißwasser, Tel/Fax: (03576) 243045, E-Mail: [email protected]
Wahlkreisbüro Görlitz: Salomonstr. 25, 02826 Görlitz, Tel: (03581) 405163, Fax: (03581) 405087, E-Mail: [email protected]
etwa bei illegalen Downloads – haften. Durch die Änderung des TMG ist klargestellt, dass Anbieter
von offenen WLAN wie Restaurant-Besitzer, Landkreise und Kommunen, Vereine, Bibliotheken
die gleichen Haftungsprivilegien wie Internetzugangsprovider genießen. Sie haften damit künftig
nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer. Das gilt für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche
Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter.
4. Ausbildungssituation weiter verbessern
Der Berufsbildungsbericht 2016 zeigt: Jugendliche in Deutschland haben aktuell gute Chancen,
einen Ausbildungsplatz zu finden, der ihren persönlichen Interessen und Neigungen entspricht.
Rechnerisch kamen im Jahr 2015 auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche 103,7
Ausbildungsangebote. Allerdings war im vergangenen Jahr auch eine Rekordzahl von 41.000
unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen, während zugleich etwa 20.700 Bewerber ohne
Ausbildungsplatz blieben. Aus diesem Grund sind ausbildungsbegleitende Programme, wie die
vom BMAS geförderte „Assistierte Ausbildung“, wichtige Instrumente, um auch
leistungsschwächeren Schülern einen erfolgreichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Allein im
ersten halben Jahr nach ihrer Einführung ist die „Assistierte Ausbildung“ schon über 5000 Mal in
Anspruch genommen worden. Mit Hilfe solcher Programme soll die Zahl der Jugendlichen in
Übergangsmaßnahmen, die laut Berufsbildungsbericht im letzten Jahr um 7,2 Prozent gestiegen
ist, wieder erheblich reduziert werden.
5. Fachkräftepotential ausschöpfen
Ziel eines Koalitionsantrag ist es, den drohenden Fachkräftemangel in mehreren Branchen
abzuwenden. Dazu werden eine Reihe von Maßnahmen gefordert, um insbesondere die
Erwerbstätigkeit von Frauen durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen.
Außerdem soll das Potential von älteren, erfahrenen Menschen, Asylbewerbern und Flüchtlingen,
Menschen mit Behinderung, Langzeitarbeitslosen sowie Schulabbrechern besser genutzt werden.
Wegen des absehbar hohen Bedarfs sollen mehr Menschen für die Berufe im Bereich soziale
Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung qualifiziert und mehr Fachkräfte, insbesondere
Frauen, für einen MINT-Beruf gewonnen werden. Weitere Anliegen des Antrags sind, die Anzahl
der betrieblichen Ausbildungsverträge zu steigern und lebenslanges Lernen zu fördern.
6. Rechtsposition von Kreativen bei Vergütung stärken
Künftig soll die individual- und kollektivrechtliche Stellung von Künstlern bei der Durchsetzung
ihres gesetzlichen Anspruchs auf eine faire Beteiligung an der finanziellen Verwertung ihrer
kreativen Leistungen gestärkt werden. Dazu wird durch die Änderungen des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG) die Vertragsparität zwischen den Urhebern und den Verwertern
gestärkt: Der Urheber, der gegen eine pauschale Vergütung ein ausschließliches Nutzungsrecht
eingeräumt hat, kann künftig sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig verwerten.
Seinem Vertragspartner verbleibt ein einfaches Nutzungsrecht, um seine Verwertung
fortzusetzen. Soweit tarifvertraglich oder im Rahmen von gemeinsamen Vergütungsregeln
abweichende Regelungen getroffen werden, kann von den gesetzlichen Bestimmungen im
Individualvertrag abgewichen werden. Zugleich wird das Recht der gemeinsamen
Vergütungsregeln reformiert: Wer als Werknutzer selbst gemeinsame Vergütungsregeln
aufgestellt hat oder Mitglied eines Verbands ist, der sich entsprechend verpflichtet hat, kann bei
Verstößen gegen diese Regeln von den Vertragsparteien der einschlägigen gemeinsamen
Vergütungsregeln auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
-2-