Thomas Jurk Mitglied des Deutschen Bundestages Sprecher der Landesgruppe Sachsen Thomas Jurk MdB • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin Deutscher Bundestag Thomas Jurk MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: (030) 227-73628 Fax: (030) 227-76628 E-Mail: [email protected] www.thomas-jurk.de Bericht aus Berlin am 17. Juni 2016 1. Gedenken an die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von Armeniern Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ verabschiedet. Es wird der Opfer der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten vor über hundert Jahren gedacht. Zugleich wird die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches bedauert, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. Die Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert, weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischem Reich sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen. Außerdem würdigt der Deutsche Bundestag die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, die die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben. Die Bundesregierung soll sich weiterhin politisch engagieren, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung und Versöhnung zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Nicht nur die historische Mitschuld Deutschlands gebietet dies, sondern auch unsere politische Verantwortung für eine bessere Zukunft der Menschen in der Region und in Europa. Auf Grund dieses Antrages gab es Drohungen gegenüber Bundestagsabgeordneten mit türkischem Hintergrund. Zu Beginn der Bundestagsdebatte am 9. Juni bekräftigte der Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert „unsere ganz selbstverständliche Solidarität mit allen Kolleginnen und Kollegen“, die im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit bedroht und unter Druck gesetzt würden. Lammert sagte weiter: „Wir stellen uns jeder Kritik, und wir ertragen auch persönliche Angriffe und Polemik. Doch jeder, der durch Drohungen Druck auf einzelne Abgeordnete auszuüben versucht, muss wissen: Er greift das ganze Parlament an.“ 2. Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen und Wiederwahl von Roland Jahn Am 9. Juni wurde im Bundestag der Antrag zur Fortführung der Aufarbeitung der SED-Diktatur debattiert. Der Antrag flankiert die Wiederwahl Roland Jahns. Außerdem wurde betont, welche Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur hat und wie wichtig es ist, authentische Erinnerungsorte zu erhalten, die Gedenkstättenkonzeption weiter zu entwickeln und die finanziellen und personellen Mittel der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu stärken. Roland Jahn und der Präsident des Bundesarchivs wurden beauftragt, für die Überführung der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv erste Schritte konzeptionell vorzubereiten, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden können. 3. Offenes WLAN Mit dieser Änderung des Telemediengesetzes (TMG) ist der Weg für offene WLAN-Netze frei. Bislang mussten die privaten Betreiber von Hotspots für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer – Wahlkreisbüro Weißwasser: Prof.-Wagenfeld-Ring 74, 02943 Weißwasser, Tel/Fax: (03576) 243045, E-Mail: [email protected] Wahlkreisbüro Görlitz: Salomonstr. 25, 02826 Görlitz, Tel: (03581) 405163, Fax: (03581) 405087, E-Mail: [email protected] etwa bei illegalen Downloads – haften. Durch die Änderung des TMG ist klargestellt, dass Anbieter von offenen WLAN wie Restaurant-Besitzer, Landkreise und Kommunen, Vereine, Bibliotheken die gleichen Haftungsprivilegien wie Internetzugangsprovider genießen. Sie haften damit künftig nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer. Das gilt für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. 4. Ausbildungssituation weiter verbessern Der Berufsbildungsbericht 2016 zeigt: Jugendliche in Deutschland haben aktuell gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden, der ihren persönlichen Interessen und Neigungen entspricht. Rechnerisch kamen im Jahr 2015 auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche 103,7 Ausbildungsangebote. Allerdings war im vergangenen Jahr auch eine Rekordzahl von 41.000 unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen, während zugleich etwa 20.700 Bewerber ohne Ausbildungsplatz blieben. Aus diesem Grund sind ausbildungsbegleitende Programme, wie die vom BMAS geförderte „Assistierte Ausbildung“, wichtige Instrumente, um auch leistungsschwächeren Schülern einen erfolgreichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Allein im ersten halben Jahr nach ihrer Einführung ist die „Assistierte Ausbildung“ schon über 5000 Mal in Anspruch genommen worden. Mit Hilfe solcher Programme soll die Zahl der Jugendlichen in Übergangsmaßnahmen, die laut Berufsbildungsbericht im letzten Jahr um 7,2 Prozent gestiegen ist, wieder erheblich reduziert werden. 5. Fachkräftepotential ausschöpfen Ziel eines Koalitionsantrag ist es, den drohenden Fachkräftemangel in mehreren Branchen abzuwenden. Dazu werden eine Reihe von Maßnahmen gefordert, um insbesondere die Erwerbstätigkeit von Frauen durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. Außerdem soll das Potential von älteren, erfahrenen Menschen, Asylbewerbern und Flüchtlingen, Menschen mit Behinderung, Langzeitarbeitslosen sowie Schulabbrechern besser genutzt werden. Wegen des absehbar hohen Bedarfs sollen mehr Menschen für die Berufe im Bereich soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung qualifiziert und mehr Fachkräfte, insbesondere Frauen, für einen MINT-Beruf gewonnen werden. Weitere Anliegen des Antrags sind, die Anzahl der betrieblichen Ausbildungsverträge zu steigern und lebenslanges Lernen zu fördern. 6. Rechtsposition von Kreativen bei Vergütung stärken Künftig soll die individual- und kollektivrechtliche Stellung von Künstlern bei der Durchsetzung ihres gesetzlichen Anspruchs auf eine faire Beteiligung an der finanziellen Verwertung ihrer kreativen Leistungen gestärkt werden. Dazu wird durch die Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) die Vertragsparität zwischen den Urhebern und den Verwertern gestärkt: Der Urheber, der gegen eine pauschale Vergütung ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, kann künftig sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig verwerten. Seinem Vertragspartner verbleibt ein einfaches Nutzungsrecht, um seine Verwertung fortzusetzen. Soweit tarifvertraglich oder im Rahmen von gemeinsamen Vergütungsregeln abweichende Regelungen getroffen werden, kann von den gesetzlichen Bestimmungen im Individualvertrag abgewichen werden. Zugleich wird das Recht der gemeinsamen Vergütungsregeln reformiert: Wer als Werknutzer selbst gemeinsame Vergütungsregeln aufgestellt hat oder Mitglied eines Verbands ist, der sich entsprechend verpflichtet hat, kann bei Verstößen gegen diese Regeln von den Vertragsparteien der einschlägigen gemeinsamen Vergütungsregeln auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. -2-
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