Thema der Woche EU-Kommission legt Paket gegen „aggressive“

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03.03.2016
Daten | Fakten | Argumente
THEMA
DER
WOCHE
EU-Kommission legt Paket gegen „aggressive“
Steuerplanung von Unternehmen vor
Wettbewerbsfähigkeit
deutscher Unternehmen
beeinträchtigt
Trotz der nachvollziehbaren Zielsetzung könnten die Vorschläge der Kommission die Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen in Deutschland insgesamt sogar verschlechtern. Denn statt
wie in Deutschland bei drei Millionen Euro soll die „Zinsschranke“ – also die Begrenzung der
Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen – nach dem Vorschlag bereits bei einer Million Euro liegen.
Damit würde die Steuerbelastung der hiesigen Unternehmen deutlich steigen. Der Maßnahmen­
katalog hätte zudem Auswirkungen auf das deutsche Gesellschaftsrecht: Auch wenn eine GmbH &
Co. KG in Deutschland als Personengesellschaft eingestuft wird, müsste sie zukünftig in manchen
Fällen steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt werden.
Sorgfalt und Augenmaß
statt Hektik bei der
Umsetzung!
Die LSB-Richtlinie zu den länderspezifischen Berichten soll bis Ende dieses Jahres in deutsches
Recht umgesetzt werden. Auf eine rasche Einführung des ebenfalls darin enthaltenen automatischen
Informationsaustauschs zwischen den Steuerbehörden hatten sich auch bereits die G20-Staaten
verständigt. Hier möchte die EU offensichtlich nicht als „Bremser“ dastehen. Die ASV-Richtlinie soll
sogar schon zuvor umgesetzt werden. Hier machen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Druck, weil sie hoffen, dass ihre – zum Teil noch stärker zu Lasten der Unternehmen gehenden –
Ideen im Gesetzgebungsprozess dann noch berücksichtigt werden.
Möglichst weltweite
Geltung der OECDVorgaben wichtig für
Wettbewerbschancen
Die EU-Vorschläge orientieren sich an den Vereinbarungen der OECD- und der G20-Staaten aus
dem vergangenen Herbst. Sollten tatsächlich alle 44 beteiligten Staaten einheitliche Regeln für die
Besteuerung von Unternehmen einführen, würden immerhin für 90 Prozent der weltweiten Wirtschaft gleiche steuerliche Wettbewerbsbedingungen gelten. Es ist allerdings sehr fraglich, ob man
dies jemals erreichen wird. Denn bereits beim Start zeigen sich Rückschläge bei der Umsetzung in
vielen Ländern. Mit den Vorschlägen zur allgemeinen Missbrauchsklausel und der generellen Besteuerung ausländischer Gewinne im Sitzstaat des Unternehmens geht die EU-Kommission sogar
über die Vereinbarungen der G20-Staaten hinaus. Auch die jeweilige Umsetzung in nationales
Recht dürfte in der EU sehr unterschiedlich erfolgen: Die Kommission hat Mindeststandards vorgeschlagen, die von den Mitgliedstaaten jederzeit „überboten“ werden können. Der DIHK wird sich
dafür einsetzen, dass der deutsche Gesetzgeber keine Verschärfung solcher Standards beschließt
und dass die noch immer zahlreichen Fälle einer steuerlichen Doppelbelastung reduziert werden.
Ferner macht sich der DIHK dafür stark, dass die mit der Umsetzung von Maßnahmen verbundenen
bürokratischen Lasten der Unternehmen so gering wie möglich sein werden.
Man wird sich in der steuerpolitischen Diskussion an eine neue Abkürzung gewöhnen müssen:
ATAP. Das Kürzel steht für „Anti-Tax Avoidance Package“. In dem Paket fasst die Europäische
Kommission zwei Richtlinien-Entwürfe zusammen, mit denen Gestaltungen von international
agierenden Unternehmen zur Minimierung ihrer Steuerlast unterbunden werden sollen. In einer
„Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie“ (ASV-RL) wird u.a. vorgeschlagen, die steuerliche Absetzbarkeit
von Schuldzinsen für Unternehmenskredite zu beschränken, einen Methodenwechsel bei Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen und eine allgemeine Missbrauchsklausel einzuführen. Mit
einem weiteren Richtlinienvorschlag soll der automatische Informationsaustausch zwischen den
EU-Mitgliedern auf deutlich umfangreichere sogenannte länderspezifische Berichte, die die Unternehmen den Finanzbehörden zur Verfügung stellen müssen, ausgedehnt werden (LSB-Richtlinie).
Weitere Informationen dazu beinhaltet folgende Grafik: http://www.dihk.de/presse/thema-der-woche
Ansprechpartner:
Malte Weisshaar, DIHK Brüssel, Telefon +32 2 286-1609
Guido Vogt, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2610