09 Newsletter 03.03.2016 Daten | Fakten | Argumente THEMA DER WOCHE EU-Kommission legt Paket gegen „aggressive“ Steuerplanung von Unternehmen vor Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigt Trotz der nachvollziehbaren Zielsetzung könnten die Vorschläge der Kommission die Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen in Deutschland insgesamt sogar verschlechtern. Denn statt wie in Deutschland bei drei Millionen Euro soll die „Zinsschranke“ – also die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen – nach dem Vorschlag bereits bei einer Million Euro liegen. Damit würde die Steuerbelastung der hiesigen Unternehmen deutlich steigen. Der Maßnahmen katalog hätte zudem Auswirkungen auf das deutsche Gesellschaftsrecht: Auch wenn eine GmbH & Co. KG in Deutschland als Personengesellschaft eingestuft wird, müsste sie zukünftig in manchen Fällen steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt werden. Sorgfalt und Augenmaß statt Hektik bei der Umsetzung! Die LSB-Richtlinie zu den länderspezifischen Berichten soll bis Ende dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Auf eine rasche Einführung des ebenfalls darin enthaltenen automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerbehörden hatten sich auch bereits die G20-Staaten verständigt. Hier möchte die EU offensichtlich nicht als „Bremser“ dastehen. Die ASV-Richtlinie soll sogar schon zuvor umgesetzt werden. Hier machen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Druck, weil sie hoffen, dass ihre – zum Teil noch stärker zu Lasten der Unternehmen gehenden – Ideen im Gesetzgebungsprozess dann noch berücksichtigt werden. Möglichst weltweite Geltung der OECDVorgaben wichtig für Wettbewerbschancen Die EU-Vorschläge orientieren sich an den Vereinbarungen der OECD- und der G20-Staaten aus dem vergangenen Herbst. Sollten tatsächlich alle 44 beteiligten Staaten einheitliche Regeln für die Besteuerung von Unternehmen einführen, würden immerhin für 90 Prozent der weltweiten Wirtschaft gleiche steuerliche Wettbewerbsbedingungen gelten. Es ist allerdings sehr fraglich, ob man dies jemals erreichen wird. Denn bereits beim Start zeigen sich Rückschläge bei der Umsetzung in vielen Ländern. Mit den Vorschlägen zur allgemeinen Missbrauchsklausel und der generellen Besteuerung ausländischer Gewinne im Sitzstaat des Unternehmens geht die EU-Kommission sogar über die Vereinbarungen der G20-Staaten hinaus. Auch die jeweilige Umsetzung in nationales Recht dürfte in der EU sehr unterschiedlich erfolgen: Die Kommission hat Mindeststandards vorgeschlagen, die von den Mitgliedstaaten jederzeit „überboten“ werden können. Der DIHK wird sich dafür einsetzen, dass der deutsche Gesetzgeber keine Verschärfung solcher Standards beschließt und dass die noch immer zahlreichen Fälle einer steuerlichen Doppelbelastung reduziert werden. Ferner macht sich der DIHK dafür stark, dass die mit der Umsetzung von Maßnahmen verbundenen bürokratischen Lasten der Unternehmen so gering wie möglich sein werden. Man wird sich in der steuerpolitischen Diskussion an eine neue Abkürzung gewöhnen müssen: ATAP. Das Kürzel steht für „Anti-Tax Avoidance Package“. In dem Paket fasst die Europäische Kommission zwei Richtlinien-Entwürfe zusammen, mit denen Gestaltungen von international agierenden Unternehmen zur Minimierung ihrer Steuerlast unterbunden werden sollen. In einer „Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie“ (ASV-RL) wird u.a. vorgeschlagen, die steuerliche Absetzbarkeit von Schuldzinsen für Unternehmenskredite zu beschränken, einen Methodenwechsel bei Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen und eine allgemeine Missbrauchsklausel einzuführen. Mit einem weiteren Richtlinienvorschlag soll der automatische Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedern auf deutlich umfangreichere sogenannte länderspezifische Berichte, die die Unternehmen den Finanzbehörden zur Verfügung stellen müssen, ausgedehnt werden (LSB-Richtlinie). Weitere Informationen dazu beinhaltet folgende Grafik: http://www.dihk.de/presse/thema-der-woche Ansprechpartner: Malte Weisshaar, DIHK Brüssel, Telefon +32 2 286-1609 Guido Vogt, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2610
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