Beim Bürokratieabbau ist noch viel Luft nach oben

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31.03.2016
Daten | Fakten | Argumente
THEMA
DER
WOCHE
Beim Bürokratieabbau ist noch viel
Luft nach oben
Regulierung zieht an
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung insgesamt 17 Vorschläge des DIHK umgesetzt
und Unternehmen von Bürokratie entlastet. So wurde die elektronische Gewerbeanmeldung ermöglicht und die Grenze für die Buchführungspflicht kleiner Unternehmen angehoben. Doch die
Regulierungsdichte hat unter der Großen Koalition zuletzt wieder signifikant zugenommen. Im
Windschatten von Mindestlohn oder Frauenquote sind neue, aufwendige Aufzeichnungs- und
Nachweispflichten entstanden. Auch im Bereich Umwelt und Energie gibt es viel neuen Bürokratieaufwand – sei es bei der Energiesparverordnung, der Ausgleichsregelung im ErneuerbareEnergien-Gesetz oder beim sogenannten Energieaudit.
Ein Schritt vor –
zwei zurück
Bürokratieabbau erweitert die Handlungsspielräume von Unternehmen – darauf weist auch die
Bundesregierung selbst hin. In der betrieblichen Praxis ist der Abbau jedoch kaum zu spüren. Denn
das Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 führt beispielsweise zu einer Entlastung von weniger
als zwei Prozent der Bürokratiekosten, die bei 41 Milliarden Euro liegen.
Rund 60 bürokratische Hindernisse für Unternehmen identifiziert der DIHK in seinem aktuellen
„Bürokratie-Radar“, in dem er auch entsprechende Verbesserungsvorschläge für die nationale
und europäische Gesetzgebung macht. Die Palette der Kritikpunkte reicht von Schwellenwerten
im Steuerrecht über aufwendige Informationspflichten bis hin zu unnötig komplexen Umweltschutzverordnungen.
Die Regelung der Bundesregierung zur Vermeidung von bürokratischer Zusatzbelastung („One
in, one out“) wird zudem von der Politik nur halbherzig umgesetzt: Viele aktuelle Gesetzesentwürfe (etwa zur Energiestatistik oder zum Schutz vor Kassenmanipulationen) zeigen, dass die
Regelung umgangen wird. So sind „One in, one out“-Ausnahmen zum Beispiel explizit vorgesehen für Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sowie für die Umsetzung von EU-Recht. Solche
Ausnahmen dürfen aber nicht zur Regel werden. Sonst kommt die Bürokratieentlastung zu spät
oder gar nicht. Fazit: Trotz „One in, one out“ sind wir von einem tatsächlichen Bürokratiestopp
noch weit entfernt.
Digitalisierung macht
vieles möglich
Auch Digitalisierung und E-Government-Lösungen bergen Einsparpotenziale in Milliardenhöhe
– wenn sie denn effektiv genutzt werden. Die Automatisierung von Informations- und Meldepflichten könnte staatliche Bürokratie stark vereinfachen. In der Praxis dominieren jedoch Einzelprojekte und Insellösungen. Der Staat müsste die Voraussetzungen für einen systematischen
Abbau bürokratischer Belastungen durch elektronischen Datenaustausch schaffen.
Sie finden den aktuellen Bürokratie-Radar zum Download in der Rubrik Bürokratieabbau:
http://www.dihk.de/themenfelder/wirtschaftspolitik/buerokratieabbau
Ansprechpartnerin:
Dr. Ulrike Beland, DIHK Berlin, 030 20308-1503