Thema der Woche EU-Stakeholder

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Newsletter
18.08.2016
Daten | Fakten | Argumente
THEMA
DER
WOCHE
EU-Stakeholder-Beteiligung:
gute Idee, aber verbesserungswürdig
Lange Fragebögen
auf Englisch
Die Fragebögen der EU-Kommission umfassen oft mehrere Dutzend Seiten. Das schreckt viele
Unternehmen ab. Hinzu kommt, dass einige Konsultationen ausschließlich auf Englisch angeboten
werden – gerade von kleinen und mittleren Unternehmen sollte die Kommission nicht erwarten, dass sie Mitarbeiter abstellen können, die sich mit langen, englischsprachigen Fragebögen
befassen. Manche Konsultationsfragebögen werden zwar nach Veröffentlichung der englischen
Fassung in andere Sprachen übersetzt. Doch die Kommission kündigt nicht an, wann die Über­
setzungen kommen und welche es sein werden. Die Folge: Die Teilnahme ist gering, das Instrument verliert an Wirksamkeit.
Suggestivfragen
und technische
Schwierigkeiten
Wiederholt drängt sich der Eindruck auf, die Antworten sollen in eine bestimmte Richtung geleitet werden. Zum Teil werden zu wenige Antwortmöglichkeiten angeboten, zum Teil gibt es nur
für eine Antwort ein Freitextfeld mit Raum für eine Erklärung, für die andere nicht. Auch wenn
mehrere Antworten zutreffen, kann zuweilen nur ein Feld angekreuzt werden. Teilweise fehlen
Fragen, die für die Diskussion offensichtlich wichtig sind. Hinzu kommen technische Probleme
wie etwa Befehlsfelder, die nicht funktionieren. Nach Erfahrung des DIHK senken diese Probleme
nicht nur die Bereitschaft der Unternehmen zur Beteiligung an Konsultationen, sondern auch den
Aussagewert der Auswertung.
Zusätzliches Problem
für Interessenvertreter
Für Verbände, Gewerkschaften und andere Vertreter von Gruppeninteressen stellen sich weitere
Probleme: So wird kein Unterschied zwischen einer Interessenvertretung für viele Mitglieder und
einer einzelnen Privatperson gemacht – die Kommission misst beiden Eingaben den gleichen Wert
bei. Der Aspekt, dass eine Interessenvertretung die Positionen ihrer Mitglieder in einem strukturierten Verfahren bündelt und konsolidiert in die Meinungsbildung einbringt, wird nicht berücksichtigt.
Konsultationen bieten
Verbesserungs­
potenzial!
Was auf den ersten Blick gut klingt – nämlich nach einem europaweit angelegten Meinungsbildungs- und Beteiligungsprozess – wirft auf den zweiten Blick Fragen auf. Die wichtigste: Kann
diese Art des Konsultationsprozesses wirklich die Erfahrungen, Meinungen und Interessen der
Mehrheit der Betroffenen abbilden? Für Sachverhalte, die vor allem die Wirtschaft betreffen, ist
dies fraglich. Um die Wirksamkeit des Verfahrens zu erhöhen, empfiehlt der DIHK, die Konsultationen auf die wesentlichen Fragen zu begrenzen und sie gleichzeitig in allen EU-Amtssprachen
zu veröffentlichen. Zudem sollten mehr Freitextfelder angeboten und der technische Support ver­
bessert werden. Und: Die Eingaben von Interessenvertretern sollten stärker als die von Privatpersonen gewichtet werden.
Ansprechpartnerin:
Dr. Bettina Wurster, LL.M., DIHK Brüssel, Telefon +32 2 286-1663
Per Online-Fragebogen holt die Europäische Kommission die Meinung der breiten Öffentlichkeit
ein, bevor sie politische Strategien und Gesetzesvorschläge entwickelt. „Stakeholder-Konsultation“
nennt sich dieses Verfahren, bei dem Unternehmen, Verbände, Behörden, Nichtregierungsorganisation und Privatleute zwölf Wochen Zeit haben, ihre Meinung zu europapolitischen Themen
abzugeben. Für den DIHK sind die Konsultationen ein wichtiges Instrument zur Wahrnehmung
der Interessen der IHK-Mitgliedsunternehmen auf EU-Ebene. Doch in der Umsetzung gibt es Ver­
besserungsdarf.