33 Newsletter 18.08.2016 Daten | Fakten | Argumente THEMA DER WOCHE EU-Stakeholder-Beteiligung: gute Idee, aber verbesserungswürdig Lange Fragebögen auf Englisch Die Fragebögen der EU-Kommission umfassen oft mehrere Dutzend Seiten. Das schreckt viele Unternehmen ab. Hinzu kommt, dass einige Konsultationen ausschließlich auf Englisch angeboten werden – gerade von kleinen und mittleren Unternehmen sollte die Kommission nicht erwarten, dass sie Mitarbeiter abstellen können, die sich mit langen, englischsprachigen Fragebögen befassen. Manche Konsultationsfragebögen werden zwar nach Veröffentlichung der englischen Fassung in andere Sprachen übersetzt. Doch die Kommission kündigt nicht an, wann die Über setzungen kommen und welche es sein werden. Die Folge: Die Teilnahme ist gering, das Instrument verliert an Wirksamkeit. Suggestivfragen und technische Schwierigkeiten Wiederholt drängt sich der Eindruck auf, die Antworten sollen in eine bestimmte Richtung geleitet werden. Zum Teil werden zu wenige Antwortmöglichkeiten angeboten, zum Teil gibt es nur für eine Antwort ein Freitextfeld mit Raum für eine Erklärung, für die andere nicht. Auch wenn mehrere Antworten zutreffen, kann zuweilen nur ein Feld angekreuzt werden. Teilweise fehlen Fragen, die für die Diskussion offensichtlich wichtig sind. Hinzu kommen technische Probleme wie etwa Befehlsfelder, die nicht funktionieren. Nach Erfahrung des DIHK senken diese Probleme nicht nur die Bereitschaft der Unternehmen zur Beteiligung an Konsultationen, sondern auch den Aussagewert der Auswertung. Zusätzliches Problem für Interessenvertreter Für Verbände, Gewerkschaften und andere Vertreter von Gruppeninteressen stellen sich weitere Probleme: So wird kein Unterschied zwischen einer Interessenvertretung für viele Mitglieder und einer einzelnen Privatperson gemacht – die Kommission misst beiden Eingaben den gleichen Wert bei. Der Aspekt, dass eine Interessenvertretung die Positionen ihrer Mitglieder in einem strukturierten Verfahren bündelt und konsolidiert in die Meinungsbildung einbringt, wird nicht berücksichtigt. Konsultationen bieten Verbesserungs potenzial! Was auf den ersten Blick gut klingt – nämlich nach einem europaweit angelegten Meinungsbildungs- und Beteiligungsprozess – wirft auf den zweiten Blick Fragen auf. Die wichtigste: Kann diese Art des Konsultationsprozesses wirklich die Erfahrungen, Meinungen und Interessen der Mehrheit der Betroffenen abbilden? Für Sachverhalte, die vor allem die Wirtschaft betreffen, ist dies fraglich. Um die Wirksamkeit des Verfahrens zu erhöhen, empfiehlt der DIHK, die Konsultationen auf die wesentlichen Fragen zu begrenzen und sie gleichzeitig in allen EU-Amtssprachen zu veröffentlichen. Zudem sollten mehr Freitextfelder angeboten und der technische Support ver bessert werden. Und: Die Eingaben von Interessenvertretern sollten stärker als die von Privatpersonen gewichtet werden. Ansprechpartnerin: Dr. Bettina Wurster, LL.M., DIHK Brüssel, Telefon +32 2 286-1663 Per Online-Fragebogen holt die Europäische Kommission die Meinung der breiten Öffentlichkeit ein, bevor sie politische Strategien und Gesetzesvorschläge entwickelt. „Stakeholder-Konsultation“ nennt sich dieses Verfahren, bei dem Unternehmen, Verbände, Behörden, Nichtregierungsorganisation und Privatleute zwölf Wochen Zeit haben, ihre Meinung zu europapolitischen Themen abzugeben. Für den DIHK sind die Konsultationen ein wichtiges Instrument zur Wahrnehmung der Interessen der IHK-Mitgliedsunternehmen auf EU-Ebene. Doch in der Umsetzung gibt es Ver besserungsdarf.
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