Arbeitszeiten: Modelle im Überblick Arbeitszeitmodelle im Überblick 12 3 9 6 Arbeitszeitmodell Erklärung Teilzeit Wer kürzer als die im Betrieb Vollzeitbeschäftigten arbeitet, gilt als Teilzeitarbeitnehmer. Dabei wird entweder die tägliche Arbeitszeit stundenweise reduziert (z.B. täglich 5 Stunden statt 8,5 Stunden – klassische Teilzeit) oder aber die Arbeitszeit tageweise anders verteilt (z.B. Mo. bis Mi. ganztags, Do. 3 Stunden und Fr. gar nicht = variable Teilzeit). Vertrauensarbeitszeit Arbeitnehmer können die Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit – ggf. in einem grob vorgegebenen Zeitrahmen – selbst bestimmen. Der Arbeitgeber verzichtet auf jegliche Erfassung und Kontrolle. Gleitzeit Es besteht üblicherweise nur eine Anwesenheitspflicht während der sog. Kernarbeitszeit. Die Zeiten davor und danach kann sich der Arbeitnehmer frei einteilen. Bei der sog. qualifizierten Gleitzeit entscheidet der Arbeitnehmer auch über die Dauer der täglichen Arbeitszeit. Teamorientierte Arbeitszeit Zwei oder mehrere Arbeitnehmer regeln als Team die Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit eigenverantwortlich. Der Kompetenzumfang kann dabei variieren: zum Teil sind gewisse betriebliche Vorgaben zu beachten (z.B. minimale Anwesenheits- oder Ansprechzeiten), zum Teil können die Teammitglieder alles in Eigenregie organisieren – von der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit bis hin zur Jahresverteilung inkl. Urlaubsregelungen. Arbeitszeitkonten Eine Zeiterfassung findet mithilfe eines Arbeitszeitkontos statt, in dem Über- und Minusstunden verbucht werden, um diese später auszugleichen. Bei der Zeiterfassung in Arbeitszeitkonten sind die verschiedensten Varianten denkbar. Arbeitsvertragliche Regelungen können Grenzwerte für Plus- oder Minusstunden vorsehen und auch den Zeitraum festlegen (wöchentlich, monatlich oder jährlich), in dem gesammelt und abgerechnet wird. Beim sog. Ampelkonto kann der Arbeitnehmer in einem festgelegten „grünen“ Bereich frei über den Auf- oder Abbau der gesammelten Stunden entscheiden, während dies im „gelben“ Bereich nur in Absprache mit dem Vorgesetzten möglich ist. Im „roten“ Bereich ist der Arbeitnehmer jedoch ganz dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ausgesetzt. August 2015 Mit einem Langzeitkonto kann der Arbeitnehmer über mehrere Monate – oder sogar Jahre – ein Zeitguthaben ansparen, um dieses dann in längeren Freistellungsphasen abzubauen, z. B. für ein Sabbatical. Hierfür arbeitet der Arbeitnehmer z. B. für eine bestimmte Zeitspanne Vollzeit, wird aber nur für Teilzeit bezahlt. Erstreckt sich die Kontoführung über das gesamte Arbeitsleben, spricht man auch vom Lebensarbeitszeitkonto. 1
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