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Arbeitszeiten: Modelle im Überblick
Arbeitszeitmodelle
im Überblick
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Arbeitszeitmodell
Erklärung
Teilzeit
Wer kürzer als die im Betrieb Vollzeitbeschäftigten arbeitet, gilt als Teilzeitarbeitnehmer. Dabei wird entweder die tägliche Arbeitszeit stundenweise reduziert (z.B.
täglich 5 Stunden statt 8,5 Stunden – klassische Teilzeit) oder aber die Arbeitszeit
tageweise anders verteilt (z.B. Mo. bis Mi. ganztags, Do. 3 Stunden und Fr. gar nicht
= variable Teilzeit).
Vertrauensarbeitszeit
Arbeitnehmer können die Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit – ggf. in einem
grob vorgegebenen Zeitrahmen – selbst bestimmen. Der Arbeitgeber verzichtet auf
jegliche Erfassung und Kontrolle.
Gleitzeit
Es besteht üblicherweise nur eine Anwesenheitspflicht während der sog. Kernarbeitszeit. Die Zeiten davor und danach kann sich der Arbeitnehmer frei einteilen.
Bei der sog. qualifizierten Gleitzeit entscheidet der Arbeitnehmer auch über die
Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Teamorientierte Arbeitszeit
Zwei oder mehrere Arbeitnehmer regeln als Team die Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit eigenverantwortlich. Der Kompetenzumfang kann dabei variieren: zum Teil
sind gewisse betriebliche Vorgaben zu beachten (z.B. minimale Anwesenheits- oder
Ansprechzeiten), zum Teil können die Teammitglieder alles in Eigenregie organisieren – von der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit bis hin zur Jahresverteilung
inkl. Urlaubsregelungen.
Arbeitszeitkonten
Eine Zeiterfassung findet mithilfe eines Arbeitszeitkontos statt, in dem Über- und
Minusstunden verbucht werden, um diese später auszugleichen. Bei der Zeiterfassung in Arbeitszeitkonten sind die verschiedensten Varianten denkbar. Arbeitsvertragliche Regelungen können Grenzwerte für Plus- oder Minusstunden vorsehen
und auch den Zeitraum festlegen (wöchentlich, monatlich oder jährlich), in dem
gesammelt und abgerechnet wird.
Beim sog. Ampelkonto kann der Arbeitnehmer in einem festgelegten „grünen“
Bereich frei über den Auf- oder Abbau der gesammelten Stunden entscheiden,
während dies im „gelben“ Bereich nur in Absprache mit dem Vorgesetzten möglich
ist. Im „roten“ Bereich ist der Arbeitnehmer jedoch ganz dem Weisungsrecht des
Arbeitgebers ausgesetzt.
August 2015
Mit einem Langzeitkonto kann der Arbeitnehmer über mehrere Monate – oder
sogar Jahre – ein Zeitguthaben ansparen, um dieses dann in längeren Freistellungsphasen abzubauen, z. B. für ein Sabbatical. Hierfür arbeitet der Arbeitnehmer z. B.
für eine bestimmte Zeitspanne Vollzeit, wird aber nur für Teilzeit bezahlt. Erstreckt
sich die Kontoführung über das gesamte Arbeitsleben, spricht man auch vom
Lebensarbeitszeitkonto.
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