PDFAuslosungsbedingungen

 Aushang: 26. September 2016 ‐ 8. Oktober 2016 Auslosungsbedingungen der Sonderauslosung „Extra‐Wünsche“ der Lotterie GlücksSpirale in der 40. Veranstaltung (Samstag, den 8. Oktober 2016) Mit Erlaubnis des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führt die Toto‐Lotto Niedersachsen GmbH (im Folgenden „LOTTO Niedersachsen“) gemeinsam mit den Gesellschaften des Deutschen Lotto‐ und Totoblocks (DLTB) in Verbindung mit der 40. Veranstaltung 2016 (Samstag, den 8. Oktober 2016) eine Sonderauslosung durch. 1. Spielteilnahme: Spielverträge mit der Teilnahme an der Lotterie „GlücksSpirale“ in der 40. Veranstaltung 2016 (Samstag, den 8. Oktober 2016). 2. Spielkapital: Die Kosten werden aus dem Fondsbestand „GlücksSpirale“ finanziert. Es werden Geldgewinne verlost: 3. Gegenstand der Auslosung: 333 x 7.500,00 € „Extra‐Wünsche“ 4. Gewinnermittlung: Am Sonntag, dem 9. Oktober 2016, erfolgt die Verteilung der zur Auslosung kommenden Geldgewinne durch Zulosung auf die einzelnen Gesellschaften des DLTB (Nummernkreisvergabe nach dem Fondsbestand) durch die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG in Münster. Am Montag, dem 10. Oktober 2016, führt LOTTO Niedersachsen ab 10:00 Uhr die Ziehung der zugelosten Gewinne durch. Über diese Auslosung wird eine Niederschrift gefertigt; diese enthält die vollständigen Quittungsnummern der Gewinner. Zulosung und Auslosung finden öffentlich und unter behördlicher Aufsicht statt. 5. Gewinnabwicklung: In der Annahmestelle ohne Kundenkarte gespielt: Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung, bzw. Ersatzquittung in einer niedersächsischen Annahmestelle oder in der Zentrale von LOTTO Niedersachsen geltend zu machen. 6. Ergänzende Bedingungen: In der Annahmestelle mit Kundenkarte oder im Abonnement‐Verfahren gespielt: Gewinnern, die Spielverträge mit Kundenkarte oder im Abonnement‐Verfahren mit uns abgeschlossen haben, wird der Gewinn auf das angegebene Auszahlungskonto überwiesen. Im Internet gespielt: Gewinnern, die Spielverträge über das Internetspielangebot von LOTTO Niedersachsen abgeschlossen haben, wird der Gewinn auf das im Datenblatt des Kunden angegebene Girokonto überwiesen. Die Bekanntgabe der Quittungsnummern erfolgt über die Kundenzeitschrift „glüXmagazin“ sowie im Internet unter www.lotto‐niedersachsen.de. Die Gewinner der Jahreslose (1/5 des Spieleinsatzes für ein Normallos) erhalten jeweils eine Überweisung des anteiligen Gewinnbetrages in Höhe von 1.500,00 €. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Spielvertrag ist nicht an eine Frist gebunden. Hiervon unbeschadet unterliegen allerdings Ansprüche aus einem Spielvertrag der Verjährung, die sich nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. Ergänzend gelten die terrestrischen und Internet‐ Teilnahmebedingungen der Lotterie „GlücksSpirale“, sofern in diesen Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Hannover, September 2016 Toto‐Lotto Niedersachsen GmbH