#NoHateSpeech Hetze ohne Ende in den sozialen Medien Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Verfolgung Fachgespräch am Mittwoch, 2. März 2016, 17-19 Uhr Berliner Abgeordnetenhaus, Raum 304 Niederkirchnerstraße 5, 10111 Berlin Die Hetze gegen Flüchtlinge, Flüchtlingshelfer*innen, Politiker*innen, Journalist*innen und andere hat beängstigende Ausmaße angenommen. Drohungen, Volksverhetzung und Mordaufrufe sind an der Tagesordnung. Sie vergiften nicht nur die politische Diskussion, sondern schlagen auch immer häufiger in Gewalt um. Wir wollen diskutieren, wie es gelingen kann, strafbare Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch: Von der Meldung entsprechender Inhalte durch die Nutzer*innen, der Überprüfung durch die Anbieter*innen und ggf. Weiterleitung an die Behörden bis zur effektiven Strafverfolgung. Dazu haben wir eingeladen: • • • • • Canan Bayram, Sprecherin für Integration, Migration und Flüchtlinge Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Richter am Landgericht Berlin Timo Reinfrank, Geschäftsführer und Koordinator der Amadeu-Antonio-Stiftung Berliner Staatsanwaltschaft (angefragt) Faceboook Deutschland (angefragt) • Moderation: Dirk Behrendt Sprecher für Recht und Demokratie Betroffene von Hass und Bedrohung im Internet berichten immer wieder darüber, dass die Staatsanwaltschaft diese Verfahren sehr schnell einstellt und von einer wirklichen Strafverfolgung kaum etwas zu spüren ist. Dies beginnt bereits bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Berliner Staatsanwaltschaft für strafbare Äußerungen im Internet örtlich überhaupt zuständig ist. Angesichts der besonderen Herausforderungen dieser Fälle stellt sich weiter die Frage nach der technischen und personellen Ausstattung. Wie bei der Bekämpfung von Cybercrime kann es auch hier angezeigt sein, spezielle Zuständigkeiten innerhalb der Staatsanwaltschaft zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir darüber diskutieren, ob der Hetze im Internet mit dem geltenden, nationalen Strafrecht überhaupt beizukommen ist oder ob es neuer, ggf. transnationaler Instrumente bedarf. Doch auch die Betreiber der sozialen Medien stehen in der Pflicht, auf Meldungen von Nutzer*innen zu reagieren und Hasskommentare auf ihren Seiten schnell zu löschen. Facebook hat im Sommer 2015 versprochen hier aktiver zu werden und dafür in Berlin ein eigenes Büro gegründet. An der Gründung der „Initiative für Zivilcourage Online“ ist auch die Amadeu-AntonioStiftung beteiligt, die sich in Deutschland einen Namen im Kampf gegen Rassismus gemacht und eine Broschüre zum Umgang mit Hate Speech und Debattenkultur im Internet veröffentlicht hat. Schließlich wollen wir wissen, welche Möglichkeiten jedeR Einzelne von uns hat, sich gegen Hetze im Internet zur Wehr zu setzen und welche Handlungsstrategien dabei Erfolg versprechend sind. Hierzu wird uns Canan Bayram als Betroffene von ihren Erfahrungen berichten.
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