Pressemitteilung Festnahme mit Kopfschuss Brandenburg

+++ Pressemitteilung +++
Cottbus. Die spektakuläre Festnahme eines 37-jährigen Mannes unter Einsatz einer
Schusswaffe im August 2014 in Cottbus war offenbar unverhältnismäßig. Das recherchierte
das rbb-Politikmagazin KLARTEXT. Der Mann war dabei durch einen Kopfschuss von einem
Polizisten lebensgefährlich verletzt worden und liegt bis heute im Koma. Er soll ein
mutmaßlicher Betrüger sein. Die Staatsanwaltschaft Cottbus rechtfertigt bis heute den
Einsatz. Sie gab den Auftrag für die Festnahme.
Nach KLARTEXT-Recherchen ermittelte die Cottbusser Staatsanwaltschaft gegen den Mann
aus Cottbus bereits seit 2009. Warum er nach so vielen Jahren gerade an diesem Tag
festgenommen werden sollte, erschließt sich nach den Recherchen von KLARTEXT nicht. Von
der Staatsanwaltschaft wird lediglich in einer Presseerklärung diese Festnahme mit dem
Auffinden eines Sturmgewehres begründet.
„Damit suggerierte man der Öffentlichkeit, dass mein Sohn gefährlich war. Das stimmt aber
gar nicht. Er ist doch jahrelang nicht abgehauen. Außerdem war er doch tagsüber bei der
ersten von zwei Hausdurchsuchungen, anwesend. Sie hätten ihn doch gleich verhaften
können“, erklärt die Mutter des Geschädigten gegenüber KLARTEXT und spricht damit
erstmals in der Öffentlichkeit.
Verschwiegen hatte die Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse auch, dass es sich um eine
unscharfe Deko-Waffe handelte. Schon bei Auffinden dieses Sturmgewehres bei der ersten
Hausdurchsuchung und in Anwesenheit des Verdächtigen wurde das durch Beamte des LKA
festgestellt. KLARTEXT fand weiter heraus, dass diese Waffe sogar schon 2010 vom LKA
untersucht und dem Mann zurückgegeben wurde. „ Da lag ja das Zertifikat dazu immer
gleich dabei. Man hat der Öffentlichkeit also nur die halbe Wahrheit gesagt, um ihren
ungeheuerlichen Einsatz zu rechtfertigen“, so die Mutter weiter.
Wie interne Unterlagen belegen, äußerte auch die Leiterin des Dezernates
Wirtschaftskriminalität der Außenstelle des LKA in einem Telefonat mit der zuständigen
Oberstaatsanwältin aus Cottbus ihre Zweifel über den Einsatz. “Frau G“, so wird
protokolliert, „hielt die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall für
übertrieben“.
Dieselbe Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Polizisten, von dem der Schuss bei der
Festnahme ausging, vor ein paar Wochen einen Strafbefehl mit neun Monaten
Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung. Das Cottbusser Gericht ist dem gefolgt, der Polizist
hat den Strafbefehl angenommen. Somit gibt es keine öffentliche Hauptverhandlung. „Damit
will die Staatsanwaltschaft den Einsatz gegen meinen Sohn klein kochen, um nicht eigene
Fehler öffentlich eingestehen zu müssen“, klagt die Mutter des Opfers an.
Mehr dazu im rbb-Politikmagazin Klartext am 29.4.2014 um 22:15