Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Pressestelle Pressemitteilung 02/2015 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 12.05.2015 Feuerlöscher-Wurf vor Frankenderby: Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen versuchten Mordes Weil er auf der Fahrt zum Derby nach Fürth aus einer U-Bahn heraus einen Feuerlöscher auf einen entgegenkommenden Zug geworfen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen einen 23-jährigen Nürnberger wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte erhoben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestieg der Angeschuldigte am 11.08.2014 gegen 17:00 Uhr einen Sonderzug der VAG Nürnberg, der Zuschauer zum Fußballspiel zwischen dem 1. FC Nürnberg und der Spielvereinigung Greuther Fürth bringen sollte. Sofort nach Beginn der Fahrt sollen der 23-Jährige und andere "Fans" vier Fensterscheiben des Wagons zertrümmert haben. Dem 23-Jährigen liegt zur Last, die Verglasung eines Türflügels zerstoßen und aus dem Fenster heraus einen Feuerlöscher entleert zu haben. Als er erkannte, dass eine U-Bahn entgegenkam, soll er den Feuerlöscher gezielt in deren Frontscheibe geworfen haben. Das Wurfgeschoss prallte zwar von der Scheibe ab. Hierdurch lösten sich im Inneren der Fahrerkabine aber Glasscherben, die der Zugführerin Schnittwunden im Gesicht und an den Armen zufügten. Die Staatsanwaltschaft ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Auffassung, dass es für den 23-Jährigen völlig ungewiss war, ob die Windschutzscheibe des Zuges den Aufprall des Feuerlöschers aushalten oder aber zerbrechen würde mit der Folge, dass die Fahrerin mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich verletzt worden wäre. Neben weiteren Vorwürfen wie gefährlicher Körperverletzung, gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln und gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr wirft sie dem Nürnberger deshalb auch versuchten Mord vor. Hausanschrift Fürther Str. 112 90429 Nürnberg Haltestelle U-Bahnlinien 1 und 11, Haltestelle Maximilianstraße Telefon 0911/321-2780 Telefax 0911/321-2800 E-Mail [email protected] Kein Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen –2– Der Angeschuldigte, der vier Tage nach der Tat festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss nun darüber entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Die Anklagebehörde hat in der Anklageschrift u.a. 22 Zeugen und vier Sachverständige benannt. I.A. gez. Gabriels-Gorsolke Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin
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