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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Pressestelle
Pressemitteilung 02/2015
der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
vom 12.05.2015
Feuerlöscher-Wurf vor Frankenderby: Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
erhebt Anklage wegen versuchten Mordes
Weil er auf der Fahrt zum Derby nach Fürth aus einer U-Bahn heraus einen Feuerlöscher
auf einen entgegenkommenden Zug geworfen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth Anklage gegen einen 23-jährigen Nürnberger wegen versuchten Mordes
und weiterer Delikte erhoben.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestieg der Angeschuldigte am 11.08.2014
gegen 17:00 Uhr einen Sonderzug der VAG Nürnberg, der Zuschauer zum Fußballspiel
zwischen dem 1. FC Nürnberg und der Spielvereinigung Greuther Fürth bringen sollte. Sofort
nach Beginn der Fahrt sollen der 23-Jährige und andere "Fans" vier Fensterscheiben des
Wagons zertrümmert haben. Dem 23-Jährigen liegt zur Last, die Verglasung eines Türflügels
zerstoßen und aus dem Fenster heraus einen Feuerlöscher entleert zu haben. Als er erkannte,
dass eine U-Bahn entgegenkam, soll er den Feuerlöscher gezielt in deren Frontscheibe
geworfen haben. Das Wurfgeschoss prallte zwar von der Scheibe ab. Hierdurch lösten sich im
Inneren der Fahrerkabine aber Glasscherben, die der Zugführerin Schnittwunden im Gesicht
und an den Armen zufügten.
Die Staatsanwaltschaft ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Auffassung, dass es für
den 23-Jährigen völlig ungewiss war, ob die Windschutzscheibe des Zuges den Aufprall des
Feuerlöschers aushalten oder aber zerbrechen würde mit der Folge, dass die Fahrerin mit
hoher Wahrscheinlichkeit tödlich verletzt worden wäre. Neben weiteren Vorwürfen wie
gefährlicher Körperverletzung, gemeinschädlicher Sachbeschädigung, Beeinträchtigung von
Nothilfemitteln und gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr wirft sie dem Nürnberger deshalb
auch versuchten Mord vor.
Hausanschrift
Fürther Str. 112
90429 Nürnberg
Haltestelle
U-Bahnlinien 1 und 11,
Haltestelle Maximilianstraße
Telefon
0911/321-2780
Telefax
0911/321-2800
E-Mail
[email protected]
Kein Zugang für formbedürftige
Erklärungen in Rechtssachen
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Der Angeschuldigte, der vier Tage nach der Tat festgenommen wurde und sich seitdem in
Untersuchungshaft befindet, macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss nun darüber entscheiden,
ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Die
Anklagebehörde hat in der Anklageschrift u.a. 22 Zeugen und vier Sachverständige benannt.
I.A.
gez. Gabriels-Gorsolke
Oberstaatsanwältin
als Hauptabteilungsleiterin