17-16 Wasserrutschenunfall Klage abgewiesen

Presse
Landgericht Hannover
11.02.2016
LANDGERICHT HANNOVER:
Schadensersatzklage
nach
abgewiesen (8 O 80/15)
Wasserrutschenunfall
Mit heute verkündetem Urteil hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover die Klage auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem Badeunfall des zum
Unfallzeitpunkt elfjährigen Klägers gegen die damals neunjährige Beklagte abgewiesen.
Dem Rechtsstreit lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
Kläger und Beklagte besuchten in 2013 gemeinsam das Innerstebad in Sarstedt und
benutzten dort zusammen mit dem Bruder der Beklagten eine ca. 70m lange Wasserrutsche,
wobei der Kläger der Beklagten vorausrutschte. Ob auch der Bruder der Beklagten vor dem
Kläger oder aber als letzter der drei rutschte, ist zwischen den Parteien streitig. Bei der
Rutschfahrt hielten die Kinder in der Rutsche an, um auf diese Weise einen „Stau“ zu
verursachen. Dies geschah nicht zum ersten Mal und im Einvernehmen mit dem Kläger. Nach
Auflösung des Staus rutschte der Kläger mit dem Kopf voraus und schlug nach dem Passieren
des Rutschenausgangs mit dem Gesicht auf den Beckenboden auf. Dabei brachen die beiden
mittleren oberen Schneidezähne ab, die anschließend überkront werden mussten.
Der Kläger behauptet, die Beklagte habe ihn beim Weiterrutschen gegen seinen Willen an den
Beinen festgehalten, erst am Ausgang der Rutsche losgelassen und ihm zusätzlich noch einen
Schub von hinten gegeben. Er begehrt im Wesentlichen den Ausgleich des Eigenanteils zur
zahnmedizinischen Behandlung in Höhe von 518,45 Euro sowie ein Schmerzensgeld in Höhe
von 5.000,00 Euro.
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat die Klage abgewiesen, da die Beklagte
ungeachtet des zwischen den Parteien im Einzelnen streitigen Geschehensablaufes jedenfalls
kein Verschulden treffe. Ein allenfalls in Betracht kommendes fahrlässiges Verhalten der
Beklagten liege nicht vor. Das Verursachen des Staus und das sich anschließende
gemeinsame Rutschen seien letztlich Ausdruck des Spieltriebs sowie eines Forschungs- und
Erprobungsdranges, sodass selbst unter Zugrundelegung eines etwaigen Schubes vor dem
Rutschenausgang darin allenfalls zum Ausdruck käme, dass es beim Spielen und Erproben
Nr. 17/16
/ Dr. Stephan Loheit
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auch zu unüberlegten, schädigenden Verhaltensweisen kommen könne, die für ein neunjähriges Kind jedoch unvermeidbar seien.
Daneben sei ergänzend zu berücksichtigen, dass gerade Kinder und Jugendliche sich in ihrem
Verhalten von der Dynamik einer Gruppe besonders mitreißen und anstacheln lassen und so
die Folgen ihres Handelns typischerweise nicht mit dem - mit fortschreitendem Alter erst noch
weiter zu entwickelnden - Verantwortungsbewusstsein übersehen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Az.: 8 O 80/15)
(Stichwort: „Wasserrutschenunfall“)
Dr. Stephan Loheit
Richter am Landgericht
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Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Dezember 2015):


Bedienstete insgesamt:
davon Richterinnen und Richter:

Landgerichtsbezirk:
o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen

Strafrecht:
o 11 große Strafkammern
 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer
 8 allgemeine Strafkammern
 3 Jugend- und Jugendschutzkammern
o 7 Strafvollstreckungskammern
o 8 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer
o 4 Kammern für Bußgeldsachen, davon 3 als Jugendkammern

Zivilrecht:
o 20 Zivilkammern (erste und zweite Instanz)
o 7 Kammern für Handelssachen

Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht:
o Strafsachen:
2013
Neueingänge insgesamt :
1.597
davon 1. Instanz:
185
davon Schwurgericht:
25
davon 2. Instanz:
857
davon Beschwerden:
555
219
91
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
davon Schwurgericht:
Erledigungsdauer (Monate):
davon Schwurgericht:
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
o Zivilsachen:
Neueingänge insgesamt :
davon 1. Instanz:
davon 2. Instanz:
davon Beschwerden:
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2014
1.662
191
21
812
659
2015
1.701
169
20
823
709
2013
181
20
7,3
3,5
803
5,7
2014
186
24
9,4
4,2
812
5,9
2015
158
13
7,4
3,4
832
5,7
2013
8.557
6.122
1.089
1.346
2014
8.011
5.585
1.211
1.215
2015
8.689
6.441
1.122
1.126
2013
6.548
11,3
1.164
5,3
2014
5.871
10,6
1.131
5,1
2015
5.817
10,6
1.177
5,3
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„Aktuelles
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