94-16 Wandrelief Versäumnisurteil aufrechterhalten

Presse
Landgericht Hannover
20.09.2016
LANDGERICHT HANNOVER:
Versäumnisurteil über die Auskehrung eines Versteigerungserlöses aufrechterhalten (18 O 38/16)
Mit soeben verkündetem Urteil hat die 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Christian Caesar das am 02. Mai 2016 verkündete
Versäumnisurteil, in dem der Beklagte in der Hauptsache verurteilt wurde, an die Klägerin
15.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen, aufrechterhalten.
Dem Rechtsstreit lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
Die klagende Landeshauptstadt Hannover war Eigentümerin eines ursprünglich in der
Eilenriedehalle des Hannover Congress Centrums (HCC) installierten Wandreliefs des
Künstlers Marcello Morandini. Nach Abbau und Einlagerung befand sich das Kunstwerk in
einem Lager der Klägerin „Am alten Flughafen“ in Hannover, wo der Beklagte es im
Dezember 2003 abholte und auf das Gelände des von seiner Ehefrau betriebenen
Gastronomiebetriebs verbrachte. Im Sommer 2012 wurde das Kunstwerk mit einem
Zuschlagspreis von 15.000 Euro öffentlich versteigert.
Die Klägerin behauptet, der Beklagte habe das Kunstwerk widerrechtlich entwendet.
Der Beklagte behauptet, er und sein damaliger Ansprechpartner für Verkäufe von Mobiliar
aus dem HCC hätten das Kunstwerk für Metallschrott gehalten. Deshalb sei ihm angeboten
worden, das auf vier Europaletten gelagerte Objekt abzuholen. Er meint, er sei dadurch
Eigentümer des Objekts geworden.
Die 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat das der Klage stattgebende Versäumnisurteil nach Beweiserhebung aufrechterhalten.
Die Klägerin habe einen Anspruch auf Auszahlung des Versteigerungserlöses gegen den
Beklagten aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach ist ein Nichtberechtigter, der über einen
Gegenstand eine Verfügung trifft, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, dem
Berechtigten zur Herausgabe des durch die Verfügung Erlangten verpflichtet.
Nr. 94/16
/ Dr. Stephan Loheit
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Der Beklagte habe durch die öffentliche Versteigerung des Morandini-Kunstwerks, dessen
Eigentümerin die Klägerin gewesen sei, als Nichtberechtigter wirksam verfügt (§ 935 Abs. 2,
383 Abs. 3 BGB).
Der Beklagte sei nicht Eigentümer des Kunstwerks geworden. Die Behauptung des
Beklagten, sein damaliger Ansprechpartner für Verkäufe von Mobiliar aus dem HCC habe
ihm das Kunstwerk überlassen, habe er nicht bewiesen. Der hierzu vernommene
glaubwürdige Zeuge habe ausdrücklich und nachvollziehbar bekundet, dass es eine solche
von dem Beklagten behauptete Abrede nicht gegeben habe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Az.: 18 O 38/16)
(Stichwort: „Wandrelief“)
Dr. Stephan Loheit
Richter am Landgericht
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Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Juni 2016):


Bedienstete insgesamt:
davon Richterinnen und Richter:

Landgerichtsbezirk:
o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen

Strafrecht:
o 11 große Strafkammern
 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer
 7 allgemeine Strafkammern
 3 Jugend- und Jugendschutzkammern
o 7 Strafvollstreckungskammern
o 7 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer
o 3 Kammern für Bußgeldsachen, davon 2 als Jugendkammern

Zivilrecht:
o 24 Zivilkammern (erste und zweite Instanz)
o 7 Kammern für Handelssachen

Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht:
o Strafsachen:
2013
2014
Neueingänge insgesamt :
1.597 1.662
davon 1. Instanz:
185
191
davon Schwurgericht:
25
21
davon 2. Instanz:
857
812
davon Beschwerden:
555
659
218
91
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
davon Schwurgericht:
Erledigungsdauer (Monate):
davon Schwurgericht:
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
o Zivilsachen:
Neueingänge insgesamt :
davon 1. Instanz:
davon 2. Instanz:
davon Beschwerden:
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2015
1.701
169
20
823
709
2016
876
93
15
476
307
2013
181
20
7,3
3,5
803
5,7
2014
186
24
9,4
4,2
812
5,9
2015
158
13
7,4
3,4
832
5,7
2016
102
14
7,9
3,7
447
5,0
2013
8.557
6.122
1.089
1.346
2014
8.011
5.585
1.211
1.215
2015
8.689
6.441
1.122
1.126
2016
4.294
3.057
591
646
2013
6.548
11,3
1.164
5,3
2014
5.871
10,6
1.131
5,1
2015
5.817
10,6
1.177
5,3
2016
3.182
10,0
560
5,3
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