64-15 Dr. Dr. S. wegen Vergewaltigung verurteilt

Presse
Landgericht Hannover
14.12.2015
LANDGERICHT HANNOVER:
Dr. Dr. S. wegen Vergewaltigung verurteilt (98 KLs 7/15)
Die 3. Große Jugendkammer des Landgerichts Hannover hat soeben ihr Urteil in dem
Strafverfahren gegen Dr. Dr. Roland S. und Imad M. verkündet.
Sie hat den Angeklagten Dr. Dr. S. wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem
Missbrauch einer Jugendlichen in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe
von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Angeklagte M. wurde wegen schweren
Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu einer Freiheitsstrafe von einem
Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt
worden ist.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für den Angeklagten Dr. Dr. S. eine Freiheitsstrafe von
fünf Jahren und für den Angeklagten M. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei
Monaten beantragt. Dem hatte sich die Nebenklage angeschlossen.
Die Verteidigung plädierte für den Angeklagten Dr. Dr. S. auf eine Freiheitsstrafe von zwei
Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidigung des
Angeklagten M. beantragte eine Freiheitsstrafe im unteren Bereich, deren Vollstreckung
ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Die Kammer sieht es nach der durchgeführten Hauptverhandlung als erwiesen an, dass sich
der Angeklagte Dr. Dr. S. am 07. Juni 2015 von dem Mitangeklagten M. die zu dieser Zeit
15-jährige Nebenklägerin zum Zwecke der Prostitution zuführen ließ und sie sodann über
mehr als vier Stunden in einem Hannoveraner Hotel dadurch missbraucht hat, dass er gegen
Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornahm und an sich von ihr vornehmen ließ. Zur
Überzeugung der Kammer hat der Angeklagte Dr. S. die Nebenklägerin zudem mit Gewalt
zu weiteren, besonderen Sexualpraktiken genötigt.
Die Kammer hat sich bei der Urteilsfindung insbesondere auf die glaubhaften Bekundungen
der Nebenklägerin, die Geständnisse beider Angeklagter sowie die Inaugenscheinnahme
einzelner Sequenzen der Filmaufnahmen, die der Angeklagte Dr. Dr. S. von dem
Tatgeschehen gefertigt hat, bezogen.
Nr. 64/15
/ Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
Volgersweg 65, 30175 Hannover
Tel.: (0511) 347-2695
Fax: (0511) 347-3550
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dr. Stephan Loheit
Richter am Landgericht
Medienmanager
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Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Juli 2015):


Bedienstete insgesamt:
davon Richterinnen und Richter:

Landgerichtsbezirk:
o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen

Strafrecht:
o 11 große Strafkammern
 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer
 8 allgemeine Strafkammern
 3 Jugend- und Jugendschutzkammern
o 7 Strafvollstreckungskammern
o 8 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer
o 4 Kammern für Bußgeldsachen, davon 3 als Jugendkammern

Zivilrecht:
o 20 Zivilkammern (erste und zweite Instanz)
o 7 Kammern für Handelssachen

Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht:
o Strafsachen:
2013
Neueingänge insgesamt :
1.597
davon 1. Instanz:
185
davon Schwurgericht:
25
davon 2. Instanz:
857
davon Beschwerden:
555
219
91
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
davon Schwurgericht:
Erledigungsdauer (Monate):
davon Schwurgericht:
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
o Zivilsachen:
Neueingänge insgesamt :
davon 1. Instanz:
davon 2. Instanz:
davon Beschwerden:
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2013
181
20
7,3
3,5
803
5,7
2014
186
24
9,4
4,2
812
5,9
2013
8.557
6.122
1.089
1.346
2014
8.011
5.585
1.211
1.215
2013
6.548
11,3
1.164
5,3
2014
5.871
10,6
1.131
5,1
Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der
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des
Landgerichts
Hannover
unter
der
Rubrik
„Aktuelles
und
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-3-
2014
1.662
191
21
812
659