Vergabe von Reisebüro-Dienstleistungen - IMG Investitions

1.
2.
3.
4.
Auftraggeber:
IMG - Investitions- und Marketinggesellschaft
Sachsen-Anhalt mbH
Frau Bettina Quäschning
Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg
Tel.: 0391 – 5689999
Fax: 0391 – 5689951
[email protected]
Bearbeitungsnummer:
(bitte stets angeben)
01-ReiseDL-2016
a)
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
b)
Vertragsart:
Dienstleistungsauftrag
a)
Kategorie der Dienstleistung und
Beschreibung:
Vergabe von Reisebüro-Dienstleistungen an
die Investitions- und Marketinggesellschaft
Sachsen-Anhalt mbH
b)
CPV - Nr:
c)
Unterteilung in Lose:
(Neben Einzellosen können auch
mehrere oder alle Lose angeboten
werden)
nein
d)
Ausführungsort:
Deutschland
e)
Bestimmungen über die
Ausführungsfrist:
01.05.2016 -31.12.2016
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.05.2016 und
endet am 31.12.2016 mit der Option der zweimaligen
Verlängerung für ein weiteres Jahr
a)
Anforderung der Unterlagen:
Anforderung der Vergabeunterlagen: bestellbar auf
www.evergabe.de, Auskünfte zur Bestellung erteilt
SDV Vergabe GmbH, 0351 4203-1444
b)
Frist:
08.03.2016 15:00:00
c)
Schutzgebühr:
Ja
Empfänger
IBAN
BIC-Code
Geldinstitut
Verwendungszweck
Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen
in Papierform: Höhe der Kosten 9,16 EUR inkl. 19%
MwSt., Zahlungsweise: siehe www.evergabe.de oder
Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt, Ausgabe
7/2016.
Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Werden die Unterlagen über die e-Vergabe bereitgestellt, wird dafür kein Entgelt erhoben.
5.
a)
Angebotsfrist:
29.03.2016 09:00Uhr
b)
Anschrift:
Investitions- und Marketinggesellschaft
Sachsen-Anhalt mbH (IMG) Am Alten Theater 6, 39104
Magdeburg
c)
Sprache:
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
6.
Kautionen und Sicherheiten:
keine
7.
Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführungen von Leistungen (VOL/B).
8.
Rechtsform, die die
Bietergemeinschaft bei der
Auftragserteilung annehmen muss:
keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch
haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
9.
Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):
a)
Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung
b)
Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt (Rderl. des MW vom 21.11.2008 - 41-32570/3)
c)
Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung Kopie des Teiles der Police,
aus dem sich die Haftungsrisiken, Versicherungszeitraum und Deckungshöhen ergeben)
d)
eine kurze Unternehmensdarstellung
e) eine Referenzliste über mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Dienstleistung
vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Ansprechpartners des jeweiligen
Projektes und dessen Telefonkontakt
f) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung über eine
gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben.
Werden Nachunternehmer eingesetzt, ist von diesen lediglich die Bewerbererklärung mit dem
Angebot einzureichen (unterschrieben im Original).
10.
Zuschlagsfrist/Bindefrist:
25.04.2016
Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass
ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.
11.
Zuschlagskriterien:
Preis
12.
Nebenangebote/
Änderungsvorschläge:
nicht zugelassen
13.
Sonstige Angaben:
Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß
des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG
LSA) werden Vertragsbestandteile:
1. zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 LVG
LSA
2. zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß §
12 LVG LSA
3. zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 13 LVG LSA
4. und die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß
§§ 12, 17 und 18 LVG LSA
Die Eigenerklärungen zu den Ziffern 1.-3. sind
unterschrieben, an den vorgesehenen Stellen
anzukreuzen und zwingend mit dem Angebot
einzureichen.
Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß
§ 19 LVG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht
berücksichtigte Bieter über den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden
soll und über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese
Information ist schriftlich, spätestens sieben
Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abzugeben.
Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer
angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die
Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich beanstanden.
Hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht
ab, ist er verpflichtet, die Unterlagen der
Nachprüfungsbehörde zu übergeben. Zuständige
Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer
beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das
Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.