1. 2. 3. 4. Auftraggeber: IMG - Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Frau Bettina Quäschning Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg Tel.: 0391 – 5689999 Fax: 0391 – 5689951 [email protected] Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) 01-ReiseDL-2016 a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag a) Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung: Vergabe von Reisebüro-Dienstleistungen an die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH b) CPV - Nr: c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) nein d) Ausführungsort: Deutschland e) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: 01.05.2016 -31.12.2016 Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.05.2016 und endet am 31.12.2016 mit der Option der zweimaligen Verlängerung für ein weiteres Jahr a) Anforderung der Unterlagen: Anforderung der Vergabeunterlagen: bestellbar auf www.evergabe.de, Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, 0351 4203-1444 b) Frist: 08.03.2016 15:00:00 c) Schutzgebühr: Ja Empfänger IBAN BIC-Code Geldinstitut Verwendungszweck Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten 9,16 EUR inkl. 19% MwSt., Zahlungsweise: siehe www.evergabe.de oder Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt, Ausgabe 7/2016. Die Vergabeunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Werden die Unterlagen über die e-Vergabe bereitgestellt, wird dafür kein Entgelt erhoben. 5. a) Angebotsfrist: 29.03.2016 09:00Uhr b) Anschrift: Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) 6. Kautionen und Sicherheiten: keine 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B). 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter 9. Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): a) Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung b) Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt (Rderl. des MW vom 21.11.2008 - 41-32570/3) c) Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung Kopie des Teiles der Police, aus dem sich die Haftungsrisiken, Versicherungszeitraum und Deckungshöhen ergeben) d) eine kurze Unternehmensdarstellung e) eine Referenzliste über mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Ansprechpartners des jeweiligen Projektes und dessen Telefonkontakt f) ggf. Bietergemeinschaftserklärung Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben. Werden Nachunternehmer eingesetzt, ist von diesen lediglich die Bewerbererklärung mit dem Angebot einzureichen (unterschrieben im Original). 10. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 25.04.2016 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. 11. Zuschlagskriterien: Preis 12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen 13. Sonstige Angaben: Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) werden Vertragsbestandteile: 1. zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 LVG LSA 2. zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 12 LVG LSA 3. zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 13 LVG LSA 4. und die Ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 12, 17 und 18 LVG LSA Die Eigenerklärungen zu den Ziffern 1.-3. sind unterschrieben, an den vorgesehenen Stellen anzukreuzen und zwingend mit dem Angebot einzureichen. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 LVG LSA: Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abzugeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich beanstanden. Hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist er verpflichtet, die Unterlagen der Nachprüfungsbehörde zu übergeben. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
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